Nachfolgend finden Sie meine Reden, die ich im Deutschen Bundestag gehalten habe:

Das Video zu dieser Rede finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7554951#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0OTUx&mod=mediathek

 

Die Rede im Wortlaut können Sie hier nachlesen:

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Der Kollege Dr. Michael Meister hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Mordhorst, liebe Kollegen von der Ampelkoalition, wir wollen Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland. Über diese Frage gibt es mit uns keinen Streit.

(Beifall bei der CDU/CSU – Maximilian Mordhorst [FDP]: Wollen reicht nicht!)

Deshalb haben wir in der vergangenen Wahlperiode ein Klimaschutzgesetz in diesem Deutschen Bundestag beschlossen, das auch nach wie vor gilt und das klare zeitliche Verpflichtungen und klare Verantwortlichkeiten in den einzelnen Ministerien regelt, um die Klimaneutralität zu realisieren. Sie arbeiten jetzt daran, diese zeitliche Bindung und die Verantwortlichkeiten aufzuheben. Das heißt: Was Sie momentan organisieren, ist weniger Klimaschutz in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch! Das sind Fake News! Die Klimaziele gelten weiterhin! – Gegenruf des Abg. Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Doch, das ist richtig! – Gegenruf der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollten das Klimaschutzgesetz überhaupt nicht haben!)

Der Gebäudeenergiesektor, über den wir heute diskutieren, hat daran einen bedeutenden Anteil. Ich will sehr deutlich sagen: Alle Menschen in diesem Land sind von dem Thema betroffen. Denn jeder, der eine Wohnung hat, wird von der Frage, wie wir die Gebäude sanieren, persönlich betroffen sein. Deshalb wird es bei dieser Aktion wichtig sein, Akzeptanz zu schaffen und die Menschen mitzunehmen.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: So ist es!)

Jetzt schauen Sie mal auf das Jahr 2022 und die Aktivitäten der Ampel: Sie haben die KfW-Förderprogramme gestoppt. Sie haben die KfW-Förderprogramme geändert. Sie haben die KfW-Förderprogramme gekürzt.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Richtig!)

Und Sie haben eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung geschaffen bezogen auf die Frage: Welche Förderung gibt es denn bei Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich?

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: So ist es!)

Bis heute haben Sie keine Fördertatbestände für Ihr Gebäudeenergiegesetz vorgelegt, null.

(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!)

Sie reden davon, es gebe Fördertatbestände. Es gibt keinen Gesetzestext, der zeigt, wie diese Förderung aussehen soll. Da sind Sie im Obligo, wenn Sie Vertrauen und Akzeptanz schaffen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zu Ihren Diskussionen zum Gebäudeenergiegesetz will ich einfach mal sagen: Herr Mordhorst, wir haben vor neun Monaten einen Antrag vorgelegt, der präzise Vorschläge macht, wie Förderung im Bereich der steuerlichen Abschreibungen für Gebäudeenergiesanierung stattfinden soll. Sie haben an der Stelle bisher nichts vorgelegt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Heiße Luft! – Maximilian Mordhorst [FDP]: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel!)

Heute früh haben Sie dann einen Gesetzestext vorgelegt, von dem Ihre eigene Fraktion sagt: Der wird hier nie beschlossen werden. – Das heißt, Sie muten diesem Parlament zu, Beratungen auf einer Grundlage zu führen, die vollkommen überholt ist. Wir haben hier klar und deutlich die Maßnahmen aufgeschrieben. Sie wischen das einfach weg und sagen: Das können wir nicht beschließen. – Nein, die Opposition liefert, und die Koalition liefert an der Stelle leider nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lieber Herr Dr. Meister, das werde ich gleich entkräften!)

Wir wollen Technologieoffenheit; da sind wir uns einig, wenn ich Ihnen richtig zugehört habe. Wir wollen aber auch eine transparente, sozial gestaffelte Förderkulisse. Und wir wollen Planungssicherheit für alle Beteiligten, die irgendwie mit dem Gebäudeenergiebereich zu tun haben. Genau das haben wir in dem Antrag vom 27. September 2022 aufgeschrieben.

Wenn Sie jetzt auf den Haushalt hinweisen, Herr Mordhorst, dann finde ich das phänomenal. Denn Sie kommen doch aus der Fraktion, der auch der Bundesfinanzminister angehört,

(Maximilian Mordhorst [FDP]: Korrekt!)

der Bundesfinanzminister, der es vor drei Monaten nicht geschafft hat, Eckpunkte für den Bundeshaushalt vorzulegen, der jetzt die Terminleiste für den Entwurf eines Bundeshaushalts immer wieder verschiebt, der blanko ist. Er ist der erste Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, der es nicht geschafft hat, dem Bundestag einen Entwurf des Haushalts ordentlich vorzulegen. Das an der Stelle zum Thema Haushalt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dort könnten Sie zeigen, was Sie bei den Fördertatbeständen eigentlich tun wollen.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Das Thema Photovoltaikanlagen ist mittlerweile durch Gesetzgebung erledigt. Das finden wir gut; das hatten wir gefordert. Und wir freuen uns, dass die Koalition diesen Hinweis aufgegriffen hat.

(Lachen bei Abgeordneten der FDP – Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt wirklich nicht, Herr Dr. Meister, und das wissen Sie auch!)

Die Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau sind zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Sie haben zum 1. Januar 2023 eine neue Förderung aufgesetzt. Aber auch da haben Sie es nicht hinbekommen, Kontinuität zu schaffen, sondern Sie haben ein Jahr Abbruch und Unsicherheit organisiert. Ich bitte Sie einfach: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Und wenn Sie das nicht übers Herz bringen, –

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Herr Kollege.

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

– sorgen Sie einfach dafür, dass wir sichere Rahmenbedingungen für die Menschen in diesem Land haben –

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Herr Kollege.

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

– und nicht dieses Chaos, was Sie von morgens bis abends organisieren.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Video zu dieser Rede finden Sie hier:
www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7547190#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ3MTkw&mod=mediathek

Die Rede im Wortlaut können Sie hier nachlesen:

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gebäudesektor schlummert ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Aufgrund effizienter Neubauten und Sanierungen im Bestand ist es gelungen, seit 1990 die dort anfallenden Emissionen um etwa 45 Prozent zu senken. Das ist eine ordentliche Entwicklung. Aber die 115 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr, die wir in diesem Bereich emittieren, sind immer noch eine Riesenhausnummer. Deshalb bedarf es großer Anstrengungen, hier im Interesse des Klimaschutzes weiter voranzukommen.

Unser Interesse muss es sein, zu einer verlässlichen und attraktiven Bundesförderung für effiziente Gebäude zu kommen. Hier haben die Ampelkoalition und die Bundesregierung in den vergangenen Monaten leider für ein unfassbar großes Wirrwarr gesorgt, unter anderem mit dem plötzlichen Förderstopp der KfW im Januar und einer halbherzigen Neuauflage im April. Ende Juli wurde ohne Vorankündigung eine komplette Umstellung der bisherigen Gebäudeförderung bekannt gegeben – mit schlechteren Förderbedingungen für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen als vorher.

Dieses Förderchaos der Ampelkoalition geht munter weiter. Am 21. September wurde – wieder ohne Vorankündigung – bei größeren Wohngebäuden ein deutlicher Einschnitt vorgenommen. Die Höchstgrenze für die Förderung von Gebäuden wurde auf 600 000 Euro pro Gebäude begrenzt; bisher lag sie bei 60 000 Euro pro Wohneinheit. Das ist eine massive Verschlechterung der Konditionen. Wenn man ständig für Unsicherheit sorgt, wenn man ständig die Bedingungen verschlechtert, dann kann ich mir nicht vorstellen, wie man glauben kann, auf der einen Seite die wohnungsbaupolitischen Ziele, auf der anderen Seite die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Wir brauchen dringend mehr Berechenbarkeit und sichere Planungsgrundlagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

An der Stelle möchte ich daran erinnern, dass vor einem Jahr das Thema Wohnungsbau eines der Topthemen – Schlagwort „Respekt“ – war. Der Bundeskanzler hat verkündet, in diesem Land jedes Jahr 400 000 Wohnungen bauen zu lassen. Er hat es in dieser Woche noch mal bekräftigt. Das finde ich toll. Wenn ich aber die Politik anschaue, die von dieser Koalition seither gemacht worden ist, dann gehe ich fest davon aus, dass wir in diesem Jahr nicht mal die knapp 300 000 Wohnungen des vergangenen Jahres erreichen werden. Wir werden uns nicht verbessern bei dieser Aufgabe, sondern wir werden dieses Land in eine deutlich schlechtere Situation führen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir machen Vorschläge, wie die Energiewende in der Gebäudewirtschaft beschleunigt werden kann, nämlich durch verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen so- wohl für den Neubau als auch für die Sanierung. Wir fordern die Neuauflage einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in Höhe von jährlich 5 Prozent für die ersten vier Jahre, zusätzlich zu den bestehenden 2 Prozent lineare AfA. Das würde insgesamt 28 Prozent ergeben. Wenn die lineare Abschreibung auf 3 Prozent erhöht wird, wie Sie angekündigt haben, dann wären wir sogar bei 32 Prozent. Das finde ich toll. Ich glaube, damit würden wir einen wirklichen Schub geben, um den Mietwohnungsbau in Deutschland auf einem guten energetischen Stand voranzubringen.

Und zum Zweiten brauchen wir dringend einen Investitionsanreiz für Vermieter. Ich glaube, mit der von uns vorgeschlagenen Sonder-AfA würden wir in die richtige Richtung gehen und da weitermachen, wo wir in der vergangenen Wahlperiode erfolgreich endeten. Das wurde durch Sie mittlerweile leider zerstört. Wir würden zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir würden zum einen mehr Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen auf den Weg bringen und in diesem Bereich einen richtigen Schub auslösen und zum anderen einen Anreiz setzen, über die gesetzlichen energetischen Standards hinaus- zugehen. Genau das müssen wir an dieser Stelle erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir benötigen in Deutschland dringend eine echte Dynamisierung des Marktes, ein Zusammenspiel von Förderprogrammen, steuerlichen Rahmenbedingungen und ordnungs- politischen Maßnahmen, um Klimaschutz und Wohnungsbau voranzubringen. Dazu gehört auch, dass die Vermieter, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes im Bestand sanieren, die anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn diese15 Prozent übersteigen, sofort und nicht erst über einen langen Zeit- raum abschreiben können. Damit würden wir auch im Bestand einen Schub auslösen. Fangen Sie endlich an, umzudenken. Tun Sie das, was Sie in Ihren Beschlüssen ankündigen, auch in der Arbeit dieser Koalition

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Video zu dieser Rede finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7546663#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTQ2NjYz&mod=mediathek

Die Rede im Wortlaut können Sie hier nachlesen:

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Dr. Michael Meister für die CDU/CSU- Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seit 1999 eine gemeinsame Währung, den Euro. Wir haben seit 1999 eine gemeinsame Geldpolitik, aber wir haben keine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik. Deshalb ist es bei 27 verschiedenen Finanz- und Wirtschaftspolitiken dringend notwendig, dass es dafür einen Rahmen gibt, um sie zusammenzuhalten, und dafür brauchen wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt in Europa.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein solches Experiment mit einer Währung ohne gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik gibt es sonst nirgendwo auf der Welt,

(Stephan Brandner [AfD]: Weil es nicht klappt!)

und das zeigt die zentrale Bedeutung des Themas, das wir hier diskutieren. Deshalb, liebe Frau Hagedorn, ist das, was wir heute hier machen, nicht aus der Zeit gefallen.

(Bettina Hagedorn [SPD]: Doch, genau!)

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag gemacht; die EU-Kommission kündigt für nächsten Monat einen Vorschlag an. Wer muss denn über diese Frage diskutieren? Dieser Deutsche Bundestag!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und wir haben die Debatte hierher geholt, und das ist nicht aus der Zeit gefallen, sondern es ist dringend notwendig.

Wir haben 10 Prozent Inflation in diesem Land, wie wir seit gestern wissen, seit 70 Jahren lag sie nicht mehr in dieser Dimension. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll dafür sorgen, dass die Finanzpolitik nicht zu expansiv ausfällt. Und was machen wir aktuell? Wir machen eine expansive Finanzpolitik in Europa, wie wir sie auf der Welt noch nicht hatten.

(Bettina Hagedorn [SPD]: Ach! Und was ist Ihr Vorschlag?)

500 Milliarden Euro hat diese Koalition in einem Jahr an neuen Schulden ausgewiesen.

(Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hätten Sie gemacht? Alles laufen lassen?)

500 Milliarden Euro!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland vor Herrn Lindner haben es auf rund 1 200 Milliarden gebracht. Machen Sie sich mal klar, was das bedeutet: 500 Milliarden Euro.

(Kaweh Mansoori [SPD]: Sie haben doch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aufgebaut!)

Wir sind ein schlechtes Vorbild für Europa, deshalb brauchen wir in dieser Debatte – –

(Zuruf des Abg. Kaweh Mansoori [SPD])

– Jetzt hören Sie doch mal auf zu schreien und hören zu. Ich habe die ganze Zeit auch intensiv zugehört.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb brauchen wir in dieser Debatte dringend Orientierung, und Sie als Bundesregierung und als Koalitionsfraktionen haben bisher diese Orientierung vermissen lassen.

Wir sehen Reformbedarf an diesem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Aus unserer Sicht ist er zu komplex und deshalb muss Komplexität herausgenommen werden. Die Bindungswirkung der Regeln ist offensichtlich nicht stark genug. Wir geben uns Regeln und halten uns nicht daran,

(Stephan Brandner [AfD]: Das haben Sie genauso gemacht!)

also muss die Bindungswirkung gestärkt werden.

Und ein weiterer Punkt ist: Es muss einen Schiedsrichter auf dem Platz geben,

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

der für die Durchsetzung der Regeln sorgt, und das ist nicht geschehen, da haben Sie aber auch eine massive Verantwortung. Der Erste, der dafür gesorgt hat, dass das nicht geschieht, war der Bundeskanzler Gerhard Schröder, der damals diese Linie übertreten und diesen Pakt nicht eingehalten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])

Damals fing es mit dem schlechten Vorbild an und darunter leiden wir noch heute, meine Damen und Herren.

Was wir als Union nicht mitmachen werden, ist das Herausrechnen einzelner Positionen aus der Ausgabenseite. Das kann nicht sein, weil da niemand ein Ende finden und niemand eine klare Definition finden wird.

Jetzt argumentieren Sie, na, man müsse doch investieren. Schauen Sie doch mal Ihren eigenen Bundeshaushalt an! Der leidet doch nicht unter der Tatsache, dass zu viel investiert würde. Er leidet darunter, dass zu viel konsumtiv ausgegeben wird.

(Beifall des Abg. Florian Oßner [CDU/CSU])

Wenn Sie schon für Investitionen werben, dann tun Sie es doch in Ihrem Haushalt und setzen Sie den Schwerpunkt bei Investitionen und nicht beim Konsum. Das ist das Problem an der Stelle.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind klar gegen eine Individualisierung des Regelwerks. Es kann nichts bringen, wenn jedes Land eigene Regeln hat. Wir sind dafür, dass wir das Primärrecht nicht ändern. Darüber herrscht große Einigkeit: Die Grenzen von 3 Prozent und 60 Prozent bleiben bestehen. Dazu haben wir eine klare Position.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss. Wir sind in Deutschland nicht der Schulmeister.

(Stephan Brandner [AfD]: Der Zahlmeister!)

Aber wir sind als größte Volkswirtschaft das Vorbild Europas.

(Stephan Brandner [AfD]: Und der Zahlmeister, dank Ihrer Politik!)

Und deshalb sollten wir uns auch vorbildlich verhalten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Video zu dieser Rede finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7536819#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzY4MTk=&mod=mediathek

Die Rede im Wortlaut können Sie hier nachlesen:

Vizepräsidentin Petra Pau:

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Dr. Michael Meister das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion, Herr Görke, hat hier einen Antrag über die Einführung von Gewinnsteuern auf Krisen- gewinne von Energieunternehmen vorgelegt. Das folgt dem Grundgedanken, dass man in diesem Land umverteilen soll.

(Zuruf von der FDP: Das ist korrekt! – Gegenruf des Abg. Christian Görke [DIE LINKE]: Das ist notwendig!)

Herr Daldrup hat eben von Sympathien gesprochen. Ich habe Sympathien für die soziale Marktwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Die soziale Marktwirtschaft hat nicht Umverteilung als Grundgedanken, sondern die soziale Marktwirtschaft hat als Grundgedanken Freiheit, Eigentum, Wettbewerb, Solidarität und Subsidiarität.

(Christian Görke [DIE LINKE]: Ja, aber es gibt keinen Wettbewerb!)

Und für diese Grundsätze habe ich sehr viel Sympathie. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist kein

fairer Wettbewerb!)

Diese Grundsätze haben unserem Land in den vergangenen 70 Jahren den Wohlstand beschert, den wir heute haben, und den sollten wir nicht zerstören.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens. Alle Gewinne in diesem Land werden gemäß der Bemessungsgrundlage besteuert. Also auch das, was Sie als Übergewinn besteuern wollen, wird bereits nach den Regeln besteuert, die wir haben. Was Sie fordern, ist eine zweite Besteuerung.

Dann finde ich es ganz toll, wenn Sie sagen: Unternehmen mit hohen Gewinnen – die haben schon einen großen Anteil zum Steueraufkommen beigetragen – sollen das zahlen, und zwar dann, wenn sie 10 Millionen Euro mehr Ertrag haben als im Vorjahr. – Jetzt nehmen Sie mal ein kleines Start-up, das gerade aus der Verlustzone kommt, jetzt in die Gewinnzone gekommen ist, die 10 Millionen überspringt. Das zahlt dann Ihre Übergewinnsteuer. Und der Milliardenkonzern, der es geschafft hat, Milliarden an Ertrag zu erwirtschaften, aber ungefähr auf demselben Niveau wie im Vorjahr,

(Christian Görke [DIE LINKE]: Nur bei Energiekonzernen!)

der zahlt die Übergewinnsteuer nicht. Das ist doch absoluter Blödsinn, was Sie hier vorschlagen:

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein, ist es nicht!)

Kleine bestrafen und die Großen müssen nicht zahlen!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Bernd Baumann [AfD] – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wieso machen es dann andere Länder?)

Eigentlich habe ich von Ihnen immer das Umgekehrte gehört: Sie wollen an die Großen ran. – Deshalb ist es eine absolute Ungleichbehandlung von Gewinnen; es hängt nämlich nicht vom Gewinn und Entstehen des Gewinnes ab, sondern vom Vorjahr, was eigentlich überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat.

Wir setzen in unserer Marktwirtschaft vollkommen falsche Anreize. Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, Frau Brantner, der momentan durch die Welt reist

(Zuruf von der FDP: Guter Mann!)

und versucht, Güter, die sich aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verknappt haben, nach Deutschland zu holen. Ich nenne als Beispiele Gas und Öl; man könnte die Liste beliebig fortsetzen. Gleichzeitig sagen wir jetzt: Diejenigen, die uns solche Güter liefern, wollen wir besonders hoch besteuern. – Glauben Sie, dass es dem Herrn Habeck bei seiner Werbereise durch die Welt hilft, solche Güter hierherzubringen? Nein, wir werden mit der Idee zu einer Verknappung von eh schon knappen Gütern beitragen. Das ist nicht im Interesse unseres Landes und der Menschen, die hier leben.

Lieber Kollege Daldrup, Sie haben eben BioNTech mit Sitz in Mainz angesprochen. Das ist eine tolle Geschichte für uns alle, nicht nur wegen des Steueraufkommens, sondern auch, weil wir einen Impfstoff bekommen haben. BioNTech ist ein Start-up, das plötzlich nach oben geschossen ist und nun Übergewinn produziert – nicht im Energiebereich, aber darum geht es momentan nicht.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Das ist Unsinn, was Sie erzählen!)

Der entscheidende Punkt ist, dass Sie mit Ihrer Übergewinnsteuer Innovation in diesem Land bestrafen. Wer innovativ ist, wird von Ihnen bestraft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir müssen Innovationen in diesem Land belohnen und dürfen sie nicht bestrafen.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Da liegt ja gar keine Innovation bei den Energiekonzernen zugrunde!)

Liebe Freunde, Sie haben Abgrenzungsprobleme: Was ist eigentlich ein Übergewinn? Sie machen es sich leicht und sagen: Wenn es 10 Millionen Euro mehr sind als im Vorjahr. – Das ist aus meiner Sicht eine ziemlich unsinnige Definition. Dann reden Sie von krisenbedingten Gewinnen. Wo wird denn in der Definition abgefragt, ob der Gewinn krisenbedingt ist oder andere Gründe hat? Es ist ganz klar: Wir haben kluge Steuerberater in diesem Land. Die werden natürlich durch die Bildung von Rückstellungen und das Festlegen des Zeitpunkts, an dem man Gewinne entstehen lässt, dafür sorgen, dass man innerhalb der Schwankungsgrenzen bleibt und die Steuer nicht zahlt. Das ist also ein Anreiz für Steuergestaltung. Ich bin der Meinung, Innovationen sollten auf das Geschäft und nicht auf die Steuergestaltung gerichtet sein.

Zum Abschluss ein Hinweis. Sie sagen: Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten ja auch schon mal eine solche Steuer eingeführt. – Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten genau zweimal eine Übergewinnsteuer: nach dem Eintritt in den Ersten Weltkrieg und im Zweiten Weltkrieg. Die Begründung war: Um die hohen Kosten der Kriege zu finanzieren, wird eine Übergewinnsteuer eingeführt. – Nun sage ich: Schauen Sie sich mal die Steuerschätzung für die Bundesrepublik Deutschland von der vergangenen Woche an. Nach der aktuellen Steuerschätzung können wir bis 2026 mit 220 Milliarden Euro Mehreinnahmen rechnen. Haben wir denn eine Situation, in der wir hohe Kriegskosten und – bedingt dadurch – Steuerausfälle gegenzufinanzieren haben? Ich sage: Nein. Deshalb ist auch Ihr Vergleich mit den USA hier vollkommen fehl am Platz. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU -Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Das Video zu dieser Rede finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7536016#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwMTY=&mod=mediathek

 Die Rede im Wortlaut können Sie hier nachlesen:

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute steht auf Antrag der CDU/ CSU-Fraktion die Situation der Menschen in unserem Land hier auf der Tagesordnung. Die Preise schießen seit Monaten in den Himmel. Diese Entwicklung begann, lange bevor der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine begonnen hat. Aber die Auswirkungen dieses Krieges beschleunigen die Entwicklung.

Die Menschen erleben tagtäglich an der Supermarktkasse, wie die Lebensmittelpreise nach oben gehen. Die Menschen erleben das an der Tankstelle bei den Energie- preisen. Ich will den Hinweis geben, dass viele für Strom und Gas Lieferverträge mit Festpreisen haben, die irgend- wann enden werden. Das heißt, wir sehen aktuell noch nicht die volle Wirkung der Inflation; ein Teil der Wirkung wird für die Menschen erst in den kommenden Monaten spürbar werden. Es ist unabänderlich, dass das geschieht.

Viele Menschen in unserem Land haben für die Zukunft vorgesorgt, haben eine Altersversorgung außerhalb der gesetzlichen Rente aufgebaut und müssen jetzt erleben, dass durch die Inflation das, was sie an Vorsorge für das Alter aufgebaut haben, entwertet wird.

Wenn ich die Teuerungsraten sehe, aktuell 7,4 Prozent, dann muss ich sagen, dass das etwas ist, was über meinen Erfahrungshorizont – ich bin jetzt 28 Jahre Mitglied die- ses Parlaments – hinausgeht. Seit 40 Jahren haben wir keine solche Entwicklung in Deutschland erlebt. Deshalb müssen wir dringend dagegenarbeiten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun ist es richtig, dass die Verantwortung für die Geldpolitik zunächst einmal bei der Zentralbank liegt. Die Unionsfraktion respektiert die Unabhängigkeit der Zentralbank.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Die ist doch gar nicht unabhängig!)

Die Zentralbank hat aber ein Mandat, und wir erwarten, dass die Zentralbank dieses Mandat in dieser außer- gewöhnlichen Situation entschlossen, kraftvoll und zeit- nah wahrnimmt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Marc Bernhard [AfD])

Es gibt jenseits der Geldpolitik der Zentralbank aber auch eine Verantwortung der Finanz- und Wirtschaftspolitik, und über die Finanz- und Wirtschaftspolitik in diesem Land müssen wir hier diskutieren.

(Zurufe von der AfD)

Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, auf diesem Gebiet die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Sie haben den Kurs der EZB immer unterstützt!)

Das Thema der Finanz- und Wirtschaftspolitik hat zwei Dimensionen. Die eine Frage ist: Was können wir tun, um die Ursachen der Inflation zu bekämpfen?

(Stephan Brandner [AfD]: Ja, das hätten Sie tun müssen! Vor fünf, sechs, sieben Jahren hätten Sie das tun müssen!)

– Herr Brandner, Sie haben auch Gelegenheit, sich ein- zubringen. Bringen Sie sich sachkundig ein, dann brauchen Sie keine wilden Zwischenrufe zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Stephan Brandner [AfD]: Sie haben doch die EZB-Politik immer mitgetragen! – Dr. Alice Weidel [AfD]: Sie haben immer alles mitgetragen!)

Neben der Frage der Ursachen gibt es die andere Frage der Auswirkungen. Ich glaube, wir stehen in der Verantwortung, dass wir uns um beide Dimensionen des Themas kümmern. Wir müssen die Ursachen bekämpfen,

(Stephan Brandner [AfD] und Dr. Alice Weidel [AfD]: Haben Sie nie gemacht!)

damit die Inflation keine dauerhafte Wirkung ausübt, und wir müssen die Auswirkungen auf die Menschen be- kämpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Brandner [AfD]: Sie haben es verursacht, kein anderer! Merkel und Co haben es verursacht!)

Es hat mich gestern sehr gefreut, Herr Bundesfinanzminister Lindner, dass Sie ein Strategiepapier zur an- gebotsorientierten Politik vorgelegt haben. Ich glaube, dass solche Gedanken einen Beitrag leisten können, um gegen die Ursachen etwas zu tun. Ich erwarte allerdings, dass es nicht ein Papier des Bundesfinanzministers bleibt, sondern dass die Bundesregierung sich dieses Papier um- gehend zu eigen macht und dann nicht nur ein Papier auf den Tisch legt, sondern dass die Maßnahmen, die darin zur angebotsorientierten Politik genannt werden, auch zeitnah umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Da will ich mal ein Beispiel nennen. Wir hätten heute die Chance gehabt, Handelsschranken abzubauen, indem wir über CETA entscheiden.

(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Ja! – Julia Klöckner [CDU/CSU]: Richtig!)

Sie haben das leider von der Tagesordnung genommen, (Friedrich Merz [CDU/CSU] und Thorsten

Frei [CDU/CSU]: Mal wieder!)

und wir können nicht entscheiden. Das wäre ein Beitrag zur angebotsorientierten Politik – nicht in einigen Monaten, sondern heute, hier aus diesem Haus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir stehen vor der Frage: Kommen wir aus einer temporären Inflation in eine dauerhafte Entwicklung hinein, nämlich in eine Lohn-Preis-Spirale? Bisher haben wir sie nicht. Und ich erwarte jetzt von der Bundesregierung, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tut, um gegen eine solche Lohn-Preis-Spirale anzukämpfen; denn es kann nicht sein, dass wir uns dauerhaft in eine Inflationssituation hineinbegeben. Dort stehen Sie in der Verantwortung. Handeln Sie jetzt!

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Themen. Ich will einmal das Thema Staats- schulden herausgreifen.

(Zurufe der Abg. Maximilian Mordhorst [FDP] und Dr. Alice Weidel [AfD])

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Laufe dieses Jahres Ermächtigungen für neue Kredite in Höhe von 300 Milliarden Euro einzuholen.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Zynisch!)

Darüber werden wir an anderer Stelle diskutieren. Aber ich erwarte, dass wir die Schuldenbremse ab dem 1. Januar 2023 wieder einhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der AfD sowie des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])

Das wäre ein Signal an den Markt, das wäre ein Signal an andere Länder in Europa, und das gäbe der Zentralbank den Spielraum, den sie dringend braucht, um eine vernünftige Geldpolitik zu machen.

(Kay Gottschalk [AfD]: Dann fangen Sie doch mal bei den Franzosen an!)

Zum Abschluss, weil mir die Redezeit, Frau Präsidentin, etwas davonläuft – ich hätte noch viel zu sagen –: Auf europäischer Ebene haben wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt außer Kraft gesetzt. Es wäre dringend notwendig, dass auch er am 1. Januar 2023 wieder in Kraft tritt. Ich erwarte, dass man sich als Bundesregierung nicht hinter der Formulierung „Wir warten die Prüfung der Kommission ab“ versteckt. Nein, hier sind klare Signale an den Markt und an die anderen Mitgliedstaaten im Euroraum notwendig. Wir werden die Diskussion an anderer Stelle weiterführen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Video zu dieser Rede finden sie hier:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7535367&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTM1MzY3JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

 

Die Rede im Wortlaut können sie nachfolgend lesen:

Präsidentin Bärbel Bas:

Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Michael Meister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ist ein richtiger Gedanke, dass die Bundesregierung heute in der Situation, in der wir sind, einen Vorschlag für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorlegt. Wir begrüßen grundsätzlich diesen Vorschlag. Allerdings will ich darauf hinweisen: Der Bundesfinanzminister hat eingangs von einer gefühlten Inflation gesprochen.

(Zuruf von der FDP: Hat er nie gesagt!)

Lieber Herr Kollege Lindner, ich glaube, in der Lage, in der wir sind, haben wir keine gefühlte Inflation, sondern wir haben eine objektive Inflation, eine Inflation, die im März bei 7,3 Prozent lag.

(Zuruf von der FDP: Mal das Hörgerät ein- schalten!)

Die kommt wirklich bei den Menschen im Geldbeutel an.

Sie haben hier ein Steuerentlastungsgesetz vorgelegt, das auf einer Annahme von 3 Prozent Inflation basiert; Kollege Güntzler hat es vorhin angesprochen. Das ist die Hälfte dessen, was wir tatsächlich haben. Deshalb sage ich Ihnen: Der Gedanke ist richtig, aber er greift wesentlich zu kurz. Hier muss deutlich mehr geschehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie schlagen beim Arbeitnehmerpauschbetrag eine Anhebung um 200 Euro und beim Grundfreibetrag eine Erhöhung um 363 Euro vor. Dann wird so schön for- muliert von den Kollegen aus der Koalition: Na ja, der Grundfreibetrag hilft ja allen Steuerzahlern, weil der Grundfreibetrag jedem zugutekommt. Ich will aber mal darauf hinweisen, dass Sie die anderen Tarifeckwerte nicht anfassen.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Was heißt das dann? Die anderen Tarifeckwerte nicht anzufassen, bedeutet: Sie bleiben, wie sie sind. Sie rücken den Grundfreibetrag quasi nach rechts, und der Rest bleibt. Dadurch wird der Steuertarif steiler, und das heißt, die Grenzbelastung wächst. Das, was Sie hier tun, ist leistungsfeindlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Michael Schrodi [SPD]: Nein!)

Eigentlich brauchen wir in einer solchen Situation Anreize und Motivation zur Leistung und keine leistungs- feindliche Politik. Ich finde es ja nett, Frau Paus, dass Sie, wie Sie sagen, auf die Vorschläge der Opposition warten. Wir haben einen klaren Vorschlag gemacht.

(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Genau!)

Wir möchten alle Tarifeckwerte verändern und den Tarif insgesamt anpassen, damit wir keine leistungsfeindliche Politik bekommen und alle Steuerzahler wirklich entlasten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Michael Schrodi [SPD]:

Mit welcher Wirkung in dieser Situation, Herr Meister?)

– Lieber Herr Kollege Schrodi, ich freue mich auf die Gespräche im Finanzausschuss. Da brauchen Sie jetzt nicht zu schreien. Wir sollten eine sachliche Diskussion führen über die Frage, wie wir den Gesetzentwurf gestalten.

(Michael Schrodi [SPD]: Ich stelle Fragen an Sie, die Sie nicht beantworten können!)

Sie haben ja an anderer Stelle – und auch das ist an- gesprochen worden – weitere Vorschläge zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen gemacht. Auch ich halte es für richtig, darüber zu diskutieren. Ich bin der Meinung, dass Sie gut daran tun, sich daran zu erinnern, dass wir heute in der ersten Lesung sind, und dass Sie jetzt als Koalition nicht einfach hingehen und sagen: Das hat die Regierung vorgelegt, und das ziehen wir jetzt eins zu eins durch.

(Michael Schrodi [SPD]: Wir sind doch nicht die CDU!)

Die Lage hat sich geändert; ich habe das schon bei der Inflation angesprochen. Dieser Gesetzentwurf ist entstanden, bevor der Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat. Frau Paus, Sie haben ja recht; ich teile Ihre Einschätzung zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Es besteht die Gefahr – und Herr Bundesfinanzminister hat es auch angesprochen –, dass wir in eine Stagflation hineinlaufen. Wenn wir das gemeinsam so sehen – Sie auf der Regierungsseite und wir in der Opposition –, dann dürfen wir nicht so lange warten, bis wir in der Stagflation sind, sondern wir müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, die dafür sorgen, dass wir nicht hineinkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist es notwendig, bezogen auf die Inflation, die Bürger zu entlasten. Es ist aber auch notwendig, dass wir, bezogen auf die Wirtschaft, Maßnahmen ergreifen, um zusätzliches wirtschaftliches Wachstum zu generieren. Dazu haben wir in unserem Antrag sehr wohl Vorschläge unterbreitet. Ich nenne das Thema Verlustrücktrag. Sowohl die Frage der Höhe als auch die Frage, wie lange man zurück- tragen kann, haben wir angesprochen. Das ist eine Maßnahme. Sie haben im Koalitionsvertrag Ihre Turboabschreibungen stehen. Wo bleiben Ihre Turboabschreibungen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir verlangen das, und Sie haben es im Koalitionsvertrag verankert, also machen wir es doch gemeinsam. Aber nichts ist von Ihnen zu hören. Sie schauen betreten nach unten. Jetzt wäre die Zeit, das anzupacken und der Wirtschaft wirklich ein Signal zu geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will einen weiteren Hinweis geben, wo ich auch dringenden Handlungsbedarf sehe. Der Bundesfinanzminister ist nicht verantwortlich für die Geldpolitik; da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Geldpolitik wird von der Notenbank gemacht. Aber die Bundesregierung hat aus meiner Sicht eine Verantwortung in der Finanzpolitik, der Geldpolitik den notwendigen Spielraum zu verschaffen, damit man eine vernünftige Geldpolitik machen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)

Bisher fühlt sich doch die Notenbank eingeschränkt durch die hohen Schulden, die wir coronabedingt in Deutschland und in Europa haben. Deshalb glaubt die Notenbank, sie könne möglicherweise gar nicht das tun, was in der jetzigen Situation notwendig wäre. Deshalb fordere ich Sie auf: Schaffen Sie jenseits der Steuerpolitik in der Haushaltspolitik die Voraussetzungen, dass die Notenbank das tun kann, was notwendig ist, um die Inflation in diesem Land zu bekämpfen. Inflation nicht zu bekämpfen, ist die asozialste Politik, die es gibt, und die dürfen wir in Deutschland nicht zulassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will eine letzte Bemerkung machen, und zwar zum Thema Homeoffice-Pauschale. Ich finde es gut, dass wir die haben; entstanden ist sie in der Pandemie. Aber ich glaube, wir müssen auch zur Kenntnis nehmen – auch wenn es in der Pandemie entstanden ist –, dass Homeoffice und mobiles Arbeiten eine grundsätzliche Veränderung der Arbeitswelt darstellen. Deshalb rege ich an, dass wir in den Beratungen mal darüber nachdenken, ob wir das von der Pandemiebekämpfung lösen und daraus eine Dauereinrichtung machen, um die Steuerpolitik den Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen.

In dem Sinne lade ich Sie zu guten Gesprächen ein. Ich würde mich freuen, wenn das gelingt. Bei uns haben Sie offene Ansprechpartner. Dass das, lieber Kollege Müller, auch innerhalb der Koalition gelingt, bin ich skeptisch. Ich habe dem Kollegen Kasper und Ihnen zugehört, und da habe ich größere Differenzen herausgehört, als sie zu uns bestehen.

Vielen Dank und gute Beratungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Video zu dieser Rede finden sie hier:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7535231&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTM1MjMxJnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

 

Die Rede im Wortlaut können sie nachfolgend lesen:

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Das Wort hat der Kollege Dr. Michael Meister für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld sind ein etabliertes Instrument, das wir in Deutschland haben, um Beschäftigung bei Schwankungen in der Nachfrage zu stabilisieren. Es ist auch ein dauerhaftes Instrument. Allerdings haben wir in der Finanzkrise und auch in der Coronapandemie die Zugangsregeln vereinfacht, und wir haben die Bezugszeiten deutlich erweitert, um damit sozusagen dem Schock, der den Arbeitsmarkt getroffen hat, entgegenzuwirken und zu einer Stabilisierung der Beschäftigung beizutragen. Ich glaube, das war eine richtige Entscheidung.

Jetzt muss man zur Kenntnis nehmen, dass das Kurzarbeitergeld keine Wohltat des Staates ist, sondern durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Anfang dieses Monats sind fast alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona ausgelaufen. Deshalb sollten wir an der Stelle darüber nachdenken, ob wir aus Fairnessgründen gegenüber denjenigen, die das Ganze bezahlen, nämlich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Bei- träge entrichten, uns dringend mit der Frage nach dem Auslaufen der Sonderregelungen auseinandersetzen müssten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, das ist dringend geboten aus Fairness gegenüber denjenigen, die das Ganze bezahlen.

Der Antrag, der hier von der Fraktion Die Linke gestellt wird, bezieht sich auf den Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz, und er bezieht sich ausschließlich auf die Jahre 2020 bis 2022. Ich habe eingangs gesagt: Das Kurzarbeitergeld gibt es dauerhaft, nur die Sonderregelungen zu Zugang und Dauer sind befristet. – Deshalb müssten Sie eigentlich, wenn Sie so einen Antrag stellen – das wäre denklogisch –, den Antrag unbefristet stellen. Das tun Sie ausdrücklich nicht. Deshalb ist das, wie man sieht, ziemlicher Unsinn.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Zum Zweiten: Sie stellen hier steuerpolitische Grundsätze infrage. Das kann man tun. Man kann über die Frage, ob etwas steuerpflichtig ist oder nicht, diskutieren. Worüber man nach meiner Meinung nicht diskutieren sollte, ist das Prinzip der Leistungsfähigkeit. Das Prinzip der Leistungsfähigkeit ist ein geltender Grundsatz. Sie stellen dieses Prinzip jetzt mit Ihrem Antrag infrage. Das könnte man, wie gesagt, durchaus in die Diskussion bringen. Dann müssten Sie aber bitte schön nicht nur das geltende Prinzip infrage stellen, sondern Sie müssten einen neuen Satz von Prinzipien auf den Tisch legen;

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: So ist es!)

über den wir diskutieren, damit wir eine neue Grundlage für die Steuerpolitik in diesem Land haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das tun Sie aber nicht, sondern Sie greifen ein Prinzip heraus, stellen es infrage, heben es auf und setzen nichts Neues an diese Stelle. Das nenne ich „Willkür“, und ich möchte in diesem Land keine willkürliche Steuerpolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich fand das eben sehr charmant, Herr Herbrand, wie Sie für die FDP argumentiert haben. Es gibt Zeiten, da kann man Prinzipien außer Kraft setzen und stattdessen mit Willkür arbeiten. Und es gibt andere Zeiten, in denen man nicht mit Willkür arbeitet. Ich sage: Wenn man Prinzipien hat, dann gelten die dauerhaft, und dann muss man dauerhaft für diese Prinzipien eintreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Nicht bei der FDP!)

Sie sollten sich in der FDP für die nächste Phase der Opposition gut überlegen, ob Sie, wenn Sie wieder An- träge formulieren, dann nicht ein paar Prinzipien aufrechterhalten.

Meine Damen und Herren, das Kurzarbeitergeld selbst ist nicht steuerpflichtig, und es werden auf das Kurzarbeitergeld auch keine Steuern gezahlt; es ist eine steuerfreie Leistung als Einkommensersatzleistung. Worauf Steuern gezahlt werden muss, ist das sonstige Einkommen jenseits des Kurzarbeitergeldes. Es ist aber, glaube ich, unstreitig, dass durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes die Leistungsfähigkeit gesteigert wird. Und wenn die Leistungsfähigkeit steigt, dann ist es angemessen – die Kol- legen haben das ausgeführt –, dass ein höherer Steuersatz auf dieses Einkommen fällig wird. Dann wird diese Steuer aus dem sonstigen Einkommen gezahlt. Deshalb bleibt das Kurzarbeitergeld vollkommen steuerfrei, meine Damen und Herren.

Ich bin schon überrascht, dass dieser Antrag jetzt gerade von den Linken kommt. Sie tragen uns hier in vielen Debatten vor: Je höher das Einkommen von jemandem und je höher seine Leistungsfähigkeit ist, umso höher müsste besteuert werden. Und Sie mahnen uns permanent, die Steuern in Deutschland für Menschen mit höheren Einkommen seien zu niedrig. Jetzt argumentieren Sie bei diesem Antrag denklogisch genau umgekehrt. Sie sagen: Es gibt Gründe, dass jemand eine höhere Leistungsfähigkeit hat, aber den wollen wir nicht besteuern. – Das hat auch nichts mit Ihrer Logik zu tun, die Sie von morgens bis abends vortragen: Wer mehr hat, soll bitte mehr zahlen.

(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, ich habe vorhin gesagt: Das Kurzarbeitergeld wird von den Beitragszahlern finanziert. An dieser Stelle will ich deutlich sagen: Das ist eine Solidarleistung der Menschen, die jeden Tag arbeiten, an diejenigen, die aktuell ein Problem haben. Dann muss ich aber bitte schön verlangen, dass diejenigen, die Solidarität empfangen, nämlich das Kurzarbeitergeld, auch selbst einen Solidarbeitrag leisten, indem sie vernünftig ihre Steuern entrichten. Dieser Meinung bin ich, und deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Bundesverfassungsgericht – das ist richtigerweise vorhin gesagt worden – hat sich 1995 mit der Frage befasst und in zweierlei Hinsicht sehr deutlich gesagt, dass der Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß ist,

zum einen bezogen auf Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, den allgemeinen Gleichheitssatz – das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt: er wird nicht verletzt –, und zum Zweiten bezogen auf das Sozialstaatsprinzip; es hat festgestellt, dass die Einbeziehung der Lohnersatzleistungen in den Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts keinen Verfassungsbruch dar- stellt.

Deshalb, glaube ich, ist es gut, wenn wir Ihren Antrag diskutieren. Es ist aber genauso gut und wichtig, dass wir ihn dann ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Andres [SPD] und Maximilian Mordhorst [FDP])

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronakrise, der Klimawandel, die Migrationsbewegungen und auch die Digitalisierung machen deutlich: Unser Alltagsleben ist immer stärker verwundbar, wenn es um die Auswirkungen von globalen Veränderungen geht – mit gravierenden Folgen für die Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft.

Wir haben jetzt die Chance, durch Zukunftsgestaltung über die reine Krisenbewältigung hinauszugehen. Bildung und Forschung spielen dabei eine Schlüsselrolle. Auf unserem Weg in eine nachhaltige Zukunftsgestaltung orientieren wir uns an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen. Aus diesem Grund haben wir bereits das Corona- Konjunkturpaket um ein ambitioniertes Zukunftspaket ergänzt. Es soll Wirtschaft und Gesellschaft dauerhaft strukturell erneuern und weit über einen konjunkturellen Impuls hinausgehen.

Liebe Frau Kollegin Sitte, bei Ihrer Rede habe ich mich erinnert, wie ich im Frühjahr 1990 Görlitz besucht habe. Ich habe dort einen Himmel gesehen, der schwarz war, dunkel von Braunkohlewolken. Das war das Ergebnis von „nachhaltiger“ Politik, die Sie zu verantworten haben.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Eben gerade nicht!)

Wenn wir heute nach Görlitz fahren, sehen wir, dass der Himmel blau ist. Das ist das Ergebnis nachhaltiger Politik, die wir als Regierung zu verantworten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE] – Ulle Schauws

[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch billig!)

Wir investieren 60 Milliarden Euro in die Förderung von Bildung, Forschung und Zukunftstechnologien – Frau Christmann, überhören Sie es bitte nicht: 60 Milliarden Euro. Damit werden die Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen „hochwertige Bildung“, „Infrastruktur“ und „Innovationen“ unterstützt.

Lieber Kollege Sattelberger, Sie haben kritisiert, dass meine Ministerin nicht hier ist. Das Thema Nachhaltigkeit hat eine europäische Dimension. Gestern und heute tagen die Bildungsminister Europas in Osnabrück im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft. Meine Ministerin bringt im Rahmen der Bildungspolitik die Nachhaltigkeit nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa voran. Das sollten Sie an dieser Stelle begrüßen und nicht kritisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Kollegin Giffey hat es vorhin angesprochen: Wir haben die Nachhaltigkeitsziele im Blick, wenn wir 10 Milliarden Euro im Bildungsbereich investieren. Das betrifft einerseits die Digitalisierung von Schulen und andererseits die Ganztagsangebote, die wir schaffen.

Lieber Herr Sattelberger, ich sehe Arnold Vaatz hier sitzen. Sein Bundesland Sachsen hat 105 Millionen Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt Schule gebunden. Wenn man das hochrechnet, ist das die Hälfte der in fünf Jahren zur Verfügung stehenden Mittel. Das heißt, es kann nicht an zu viel Bürokratie im Bund liegen, wenn Sachsen es schafft, innerhalb des ersten Jahres die Hälfte der Mittel abzurufen. Da muss es andere Gründe geben. Deshalb: Machen Sie hier keine Scheingefechte, sondern wenden Sie sich an dieser Stelle mal der realen Welt zu.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. h. c. Thomas Sattelberger [FDP]: Es gibt immer eine Umsetzungsmitverantwortung!)

Wir haben die nachhaltige Erneuerung im Blick, wenn wir 9 Milliarden Euro in Strukturen für eine Grüne Wasserstoffwirtschaft investieren. Mit nahezu 8 Milliarden Euro fördern wir die Quantentechnologien und die künstliche Intelligenz. Damit stellen wir sicher, dass das Innovationsland Deutschland auch langfristig technologisch souverän, widerstandsfähig und wettbewerbsfähig bleibt.

Liebe Frau Cotar, Sie haben hier eben vorgetragen, wie arm Deutschland mit dieser Regierung dran sei. Wenn Sie mal einen weltweiten Vergleich ziehen, stellen Sie fest: Es gibt bis jetzt kaum ein Land auf dieser Welt, das gesundheitlich so gut durch die Coronakrise gekommen ist wie die Bundesrepublik Deutschland – trotz dieser armseligen Regierung, von der Sie reden –, und es gibt kaum ein Land, das wirtschaftspolitisch so stark durch diese Krise gekommen ist wie unseres.

(Zurufe von der AfD)

Und Sie nennen sich „Alternative“, aber außer Kritik haben Sie nichts vorgetragen. Sie haben keine Alternative!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die Zukunft wollen wir Nachhaltigkeit als handlungsleitendes Querschnittsthema in der Bildungs- und Forschungspolitik verankern. Besonders wichtig ist uns dabei der Transfer von der Forschung in die Praxis.

(Dr. h. c. Thomas Sattelberger [FDP]: Oje!) Wissenschaft muss auch bei den Menschen ankommen.

Frau Benning, Sie haben zu Recht FONA angesprochen. Wir fördern seit 15 Jahren Forschung für die Nachhaltigkeit, und wir werden jetzt FONA 4, die neue Strategie, vorlegen. Wir werden die Mittel dafür in den nächsten fünf Jahren auf 4 Milliarden Euro verdoppeln, um dafür zu sorgen, dass wir Zukunft aktiv gestalten können. „Wissen, wie Zukunft geht“ – das ist das Motto der neuen FONA-Strategie. Damit treten wir an, um Impulse für eine krisenfeste, nachhaltige Zukunft – ökonomisch, ökologisch und sozial – zu setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. h. c. Thomas Sattelberger [FDP]: Wie bei der Agentur für Sprunginnovationen!)

Ich will zum Abschluss einfach sagen, liebe Frau Sitte: Wenn wir über Innovation sprechen, ja, dann geht es um Technologie. Aber es geht auch um soziale Innovation in der Gesellschaft. Das ist für uns ein gleichberechtigter Ansatz. Ich glaube, diese Bundesregierung und diese Koalition sind an der Stelle auf dem richtigen Weg. Sie würden gut daran tun, wenn Sie etwas tatkräftiger unterstützen würden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit schwindender Gewissheiten, in einer Zeit, in der die Unübersichtlichkeit zunimmt. Konfliktlinien, die wir in der Vergangenheit gewohnt waren, verschieben sich, sie verwischen. Es kommen auch neue Konfliktlinien hinzu. Das gilt sowohl international als auch in unserer Gesellschaft.

Es wäre mit Sicherheit ein Leichtes, vor diesen Konflikten zu kapitulieren. Aber ich glaube, Politik hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass wir nicht kapitulieren; wir haben vielmehr den Anspruch, zu gestalten. Das heißt im Klartext, dass wir versuchen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, wie wir mit Konflikten umgehen können, um sie geordnet auszutragen.

Die Bundesregierung hat die Absicht, diese Herausforderungen offensiv anzunehmen. Wir wollen dazu beitragen, dass wir Konflikte besser verstehen. Dazu sind wir auf die Unterstützung der Wissenschaft angewiesen. Und dort, wo Gewissheiten schwinden, sind wir auf neues Wissen angewiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Ersten. Wir haben, Herr Kollege Gehring, in Deutschland – und da sind wir uns einig – eine exzellente Friedens- und Konfliktforschung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es ist ein Glücksfall für den Standort Deutschland, dass wir sie haben.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fördern Sie die Deutsche Stiftung Friedensforschung!)

Dies hat uns auch der Wissenschaftsrat im Rahmen seiner Evaluierung bestätigt. Deshalb kann man zunächst einmal mit dem Ergebnis der Evaluierung sehr zufrieden sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD – Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist jetzt ein bisschen schöngeredet!)

– Ich weiß nicht, ob Sie die Evaluierung gelesen haben.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Das wäre vielleicht hilfreich.

Zum Zweiten. Neben der positiven Bewertung der seitherigen Arbeit werden allerdings auch Empfehlungen ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass wir diesen Empfehlungen des Wissenschaftsrats entsprechen und sie umsetzen sollten. Es werden zielgenaue Maßnahmen vorgeschlagen, damit die Potenziale der Friedens- und Konfliktforschung noch besser genutzt werden können.

Die Bundesregierung ist dabei, diese Empfehlungen zur Umsetzung zu bringen. So steht zum Beispiel ein Förderprogramm zur Stärkung der Friedens- und Konfliktforschung vor der Veröffentlichung. Es soll die Vernetzung fördern – überregional, aber auch international. Es soll Vernetzung zwischen verschiedenen Wissenschaftsbereichen schaffen: Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften. Wir glauben, dass man durch Vernetzung die Strategiefähigkeit dieses Forschungsfelds deutlich steigern kann.

Wir werden in Zukunft Konflikte erleben, die wir heute noch gar nicht absehen können. Deshalb müssen wir das Forschungsfeld so aufstellen, dass es auch mit heute noch nicht absehbaren Konflikten umgehen kann und uns dazu Ergebnisse liefert.

(Dr. Karamba Diaby [SPD]: Tolle Entscheidung!)

Wir haben für diese  Aufgabe  in  der  Ausschreibung  30 Millionen Euro vorgesehen. Ich glaube, das macht deutlich, dass wir die Aufgabe ernst nehmen.

Man muss aber auch sehen: Es gibt die Deutsche Stiftung Friedensforschung. Diese Stiftung finanziert ihre Arbeit aus dem Stiftungskapital. Als Finanzpolitiker weiß ich, dass es momentan mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital etwas schwierig ist.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: „Momentan“ ist gut!)

Deshalb haben wir uns entschieden, die Deutsche Stif-tung Friedensforschung mit Projektfördermitteln aus unserem Haus zu unterstützen, damit die Arbeit der Stiftung uneingeschränkt auch in ertragsschwachen Zeiten weitergeführt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wir haben mit den Kollegen vom Auswärtigen Amt abgesprochen, dass das Auswärtige Amt in den nächsten vier Jahren Zustiftungen zum Stiftungskapital vornimmt, sodass wir nicht nur keinen Verzehr, sondern einen kontinuierlichen Aufbau des Stiftungskapitals haben. Das zeigt, dass wir die Deutsche Stiftung Friedensforschung zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen wollen.

 (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich glaube, wir dürfen den Blick aber nicht nur auf die internationalen Konflikte richten, sondern wir müssen auch die Spannungen in unserer Gesellschaft sehen. Wir müssen schauen, dass wir auch darauf Antworten finden. Deswegen wollen wir das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt aufbauen. Die Vorbereitungen haben etwa 18 Monate gedauert. Wir stehen kurz vor dem Abschluss. Forschungsthemen des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt sind zum Beispiel Hasskriminalität, die wir leider in unserer Gesellschaft erleben, der Einfluss neuer Medien, oder verschiedene soziale Milieus, die sich verändern. Die Liste ließe sich lange fortsetzen.

Diesen Fragestellungen wollen wir in dem neuen Forschungsinstitut nachgehen. Wir werden versuchen, die Frage zu beantworten: Wie können in einer pluralen Gesellschaft Konflikte produktiv ausgetragen werden, damit sie zu einem positiven Ergebnis für die Gesellschaft führen? Für diese Aufgabe haben wir 40 Millionen Euro vorgesehen.

Wir wollen deshalb, dass es nicht bei den Empfehlungen des Wissenschaftsrats bleibt, sondern tatsächlich an deren Umsetzung arbeiten. Ich hoffe, dass wir damit einen Beitrag leisten können, auf wissenschaftlicher Basis Konflikte in unserer Welt einer Lösung zuzuführen. Und ich hoffe, dass wir auch einen Beitrag leisten, dass die großen Vereinfacher, die es in dieser Welt gibt, nicht das Fundament bekommen, um mit ihren einfachen Thesen in unsere Welt hineinzugehen. Wir als Bundesregierung wollen sowohl die Empfehlungen umsetzen, als  auch die Beratungsleistungen, die wir dann aus der Wissenschaft bekommen, in unsere Arbeit mit aufnehmen.

In diesem Sinne wünsche ich mir eine gute Beratung des Antrags.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über eine Dekade lang über die Frage diskutiert, ob wir in der Bundesrepublik Deutschland eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung einführen sollten. Wir haben das aber nie auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs getan. Deshalb will ich zunächst sagen: Ich persönlich freue mich, dass wir nach extrem langer Diskussion einen entsprechenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag vorliegen haben, und hoffe, dass wir zu einem Ergebnis kommen werden. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn wir am 1. Januar 2020 nicht nur einen Gesetzentwurf hätten, sondern ein im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes, rechtsgültiges Gesetz, das von den Unternehmen genutzt werden könnte. 

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Viele OECD-Staaten haben eine steuerliche Forschungsförderung. In einer Reihe von Studien ist die positive Wirkung der steuerlichen Forschungsförderung untersucht. Vor dem Hintergrund dieser Studien ist es richtig, dass wir nun handeln. Es geht um die Sicherung und den Ausbau der Innovationskraft des Standorts Deutschland. Wir benötigen kontinuierlich steigende Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Wir haben heute einen Spitzenplatz bei den Innovationen inne. Aber wir müssen als Innovationsführer diesen Spitzenplatz in Zukunft verteidigen. 

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Es ist richtig, dass wir an den Instrumenten, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, festhalten. Wir dürfen uns aber nicht darauf verlassen, dass die bewährten Instrumente ausreichen. Vielmehr wollen wir ein weiteres Instrument neben der Projektförderung, um unser Ziel zu erreichen, den Anteil der Investitionen in Forschung und Entwicklung von derzeit gut 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2025 auf mindestens 3,5 Prozent zu erhöhen. 

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dafür braucht es ein klares Signal an die Wirtschaft; denn zwei Drittel dieser Mittel werden von der Wirtschaft und nicht vom Staat aufgebracht. Die Wirtschaft braucht das klare Signal, mehr in Richtung Forschung und Entwicklung zu tun. Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass wir ein Gesetz beschließen, das die Zulage ohne Befristung gewährt. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nach einem gewissen Zeitraum die Wirkung der steuerlichen Forschungsförderung evaluieren wollen; aber wir gestalten die Zulage unbefristet. Ich glaube, das ist ein klares Signal an die Wirtschaft. 

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Als Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten gewählt worden. Man kann lange diskutieren, ob man noch andere Aufwendungen heranziehen sollte. Ich glaube aber, im Sinne einer Pauschalierung ist das richtig; denn wenn man andere Aufwendungen heranzieht, sinkt der Fördersatz. Ich glaube, mit dem Fördersatz von 25 Prozent geben wir ein klares Signal. Das ist nicht unter der Wahrnehmungsschwelle und genau das, Frau Kollegin Hagedorn, was wir uns haushalterisch aktuell leisten können. Deshalb ist meine Bitte, in den Beratungen den Fördersatz nach unten nicht infrage zu stellen. Ansonsten hätten wir zwar ein Gesetz, aber die Wahrnehmung bei den Akteuren wäre nicht die richtige. 

Uns ist auch wichtig, dass wir ein möglichst flexibles Antragsverfahren bekommen, bei dem die Anträge zur Zertifizierung auf steuerliche Forschungsförderung zu jedem Zeitpunkt gestellt werden können und nicht etwa für ein Projekt vorab und auch nicht irgendwelche Fristen berücksichtigt werden müssen. Also: Flexibilität im Antragsverfahren ist extrem wichtig; denn wir wollen kleine und mittlere Unternehmen ansprechen. Wenn wir die Quote, von der ich vorhin sprach, steigern wollen, sind nicht die Großunternehmen in Deutschland unser Problem. Wir müssen die kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Land für Forschung und Entwicklung begeistern. Genau darauf zielt dieser Gesetzentwurf. 

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Frömming, die Start-ups haben wir berücksichtigt. Wir sehen nämlich keine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen vor, sondern sagen: Unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens werden die Aufwendungen für Forschungsförderung steuerlich berücksichtigt. Das ist gerade für Start-ups ungeheuer wichtig; denn sie haben am Anfang eine Nicht-Gewinn-Situation und müssen auch in Verlustsituationen von dieser Förderung profitieren können. 

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Aber nur für Personal! Das ist das Problem!)

Wir brauchen ein klares Signal; das habe ich deutlich gemacht. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir ein EU-rechtskonformes Gesetz einbringen. Ich habe früher erlebt, dass man Gesetze beschlossen hat, die dann wegen des EU-Rechts bedauerlicherweise keine Rechtskraft entwickelt haben. Wir müssen also aufpassen, dass wir ein Gesetz einbringen, das nicht nur am 1. Januar in Kraft tritt, sondern ab 1. Januar ohne Rechtsfragen Wirkung entfaltet. 

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine Maut?) 

Ich möchte Sie darum bitten, sich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen mit der Auftragsforschung intensiv auseinanderzusetzen. Ich glaube, daran sind sowohl die Forschungsorganisation als auch die kleinen Unternehmen sehr interessiert; sie haben uns viele Stellungnahmen zugeleitet. Meine Bitte wäre, sich das in dem parlamentarischen Verfahren intensiv anzuschauen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, damit wir zu einem guten Ergebnis kommen. Ich freue mich, diese Beratungen begleiten zu dürfen. 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Aussprache beginnt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochschulen sind die tragende Säule unseres Wissenschaftssystems in Deutschland. Wir haben im Jahre 2006 in der damaligen Föderalismuskommission die Rahmenkompetenz, die die Bundesebene zur Regelung in diesem Bereich hatte, auf die Landesebene übertragen und damit die Möglichkeit verloren, über die Rahmengesetzgebung des Hochschulrahmengesetzes Regelungen inhaltlicher Art für unsere Hochschulen zu treffen.

Heute ist es eine Aufgabe der Bundesländer, Regelungen für unsere Hochschulen aufzustellen. Die Länder tun dies, indem sie Hochschulautonomie gewähren, indem sie für Flexibilität und Freiheit an unseren Hochschulen in Deutschland sorgen. 

Die Bundesebene kann jenseits dieser Rahmenkompetenz versuchen, über Anreizsysteme unser Hochschulsystem in Deutschland zu stärken. Wir haben gerade gestern mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und der Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ dafür gesorgt, dass die Qualität in der Lehre und die Qualität unserer Hochschulen in Deutschland dauerhaft und mit Planungssicherheit gestärkt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich denke, dass sowohl die Ministerpräsidenten als auch die Bundeskanzlerin durch das Unterzeichnen dieser Vereinbarungen dafür gesorgt haben, dass unsere Hochschullandschaft dauerhaft international wettbewerbsfähig bleibt.

Wir werden im nächsten Monat die Ergebnisse der Exzellenzstrategie erhalten. Bis zu elf Universitäten in Deutschland werden den Status „Exzellenzuniversität“ bekommen. 

Heute wurde im Bundesrat die BAföG-Novelle in zweiter Lesung verabschiedet, und damit werden Schülern, aber auch Studenten die Chance auf Teilhabe und Chancengerechtigkeit in der Hochschulbildung ermöglicht.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem HRG zu tun?)

– Herr Gehring, warum sind Sie so ungeduldig? Sie werden doch auch noch reden können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jungspund!)

Es ist klar, dass Sie nicht verstehen wollen, dass diese Bundesregierung dafür sorgt, dass wir exzellente, international anerkannte Hochschulen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das mag Sie ja ärgern, aber ich glaube, es ist gut, wenn Sie es gelegentlich mal hören. 

Das Hochschulrahmengesetz existiert trotz der Föderalismusreform von 2006 fort. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2017 beanstandet, wie die Studienplätze im Bereich Medizin vergeben werden. Es ist beanstandet worden, dass es eine unterschiedliche Notenvergabe in den einzelnen Bundesländern gibt, dass bezogen auf diese Notenvergabe ein Ausgleich fehlt und dass die Frage, wie Wartezeiten dort berücksichtigt werden, nicht der Verfassungslage entspricht. 

Deshalb gibt es Anpassungsbedarf: zum einen, verfassungswidrige Vorschriften aufzuheben, und zum anderen, die Zulassung zum Medizinstudium in Deutschland neu zu regeln. Zu dem ersten Aspekt kann die Bundesebene beitragen, indem sie verfassungswidrige Vorschriften aus dem jetzigen Hochschulrahmengesetz streicht. Genau das ist der Inhalt der achten Novelle des Hochschulrahmengesetzes: das Streichen dieser verfassungswidrigen Vorschriften. 

Die Länder werden in einem Staatsvertrag, den sie gemeinsam erarbeitet haben, bis zum 1. Dezember dieses Jahres die inhaltliche Frage regeln, nämlich wie die Zulassung zum Medizinstudium in Deutschland in Zukunft aussehen soll. An dieser Stelle können wir auf Bundesebene lediglich einen Beitrag dazu leisten, dass die Länder dies tun können, indem wir die verfassungswidrigen Teile des Hochschulrahmengesetzes entfernen. Wir können aber im Hochschulrahmengesetz nicht selbst inhaltlich regeln.

Meine Bitte an Sie ist – mit der heutigen ersten Lesung beginnt das parlamentarische Verfahren –, dass wir diese parlamentarische Beratung auf der einen Seite zwar intensiv, aber auf der anderen Seite auch möglichst zügig durchführen. Denn wenn der Staatsvertrag ab 1. Dezember dieses Jahres Rechtssicherheit für die neue Zulassung zum Medizinstudium schaffen soll, dann darf es keine Zweifel daran geben, dass eine nachlaufende Änderung des Hochschulrahmengesetzes dies stört. Deshalb möchte ich Sie inständig bitten, dafür zu sorgen, dass die Gesetzesänderung vor Dezember dieses Jahres im Bundesgesetzblatt steht. 

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf konstruktive Beratungen in den Ausschüssen und hier im Parlament. Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die Frage 8 der Abgeordneten Filiz Polat wird schriftlich beantwortet.

Damit bedanken wir uns bei Ihnen, Herr Staatssekretär Pronold, und verlassen diesen Geschäftsbereich.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Zur Beantwortung steht bereit der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister.

Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, AfD-Fraktion, auf:

Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die nach der Studie der Universität Hamburg (www.tagesschau.de/inland/analphabetismus-studie-101.html)in Deutschland lebenden 6,2 Millionen Erwachsenen, die kaum lesen und schreiben können, vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen?

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bundesregierung führt gemeinsam mit den Ländern und weiteren Partnern von 2016 bis 2026 eine Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener durch. Innerhalb dieser Dekade werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen und gefördert, die gering literalisierte Erwachsene zum Lernen motivieren bzw. die Rahmenbedingungen dafür verbessern oder auch das mithelfende und mitwissende Umfeld ansprechen. Dazu werden neben einer Informationskampagne zahlreiche Projekte mit unterschiedlichen Inhalten und Zielsetzungen gefördert, mit dem Ziel, auf dieses Thema aufmerksam zu machen und dadurch einen Beitrag zu leisten, Literalität in Deutschland weiter zu erhöhen.

Zielsetzung dieser Dekade kann es aber nicht sein, eine eigene Gesundheitsprävention bzw. einen Schutz vor Gesundheitsgefährdung gering literalisierter Erwachsener durchzuführen.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Frager ist gar nicht da! Wenn die AfD ihren Frager wenigstens ranholt!)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank. – Da der Kollege Gehrke nicht im Saal ist, sind weitere Nachfragen entbehrlich. 

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie einiges da drüben!)

– Frau Kollegin Lemke, das ist auch anders schon vorgekommen; keine Sorge.

Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, auf – der ist noch im Saal, wie ich sehe –:

Wie bildet sich die Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 8. Mai 2019, für die Investitionen in Forschung und Entwicklung „jetzt … in Deutschland eine Steigerung auf 3,5 Prozent“ (www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-bei-der-jahrestagung-der-fraunhofer-gesellschaft-am-8-mai-2019-in-
muenchen-1608444
) des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen, im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und gegebenenfalls anderer Ressortetats für 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ab, und mit welchen zusätzlichen Investitionen rechnen die jeweiligen Ressorts?

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Gehring, im Jahr 2017 konnten nach aktuellen Erhebungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland für Forschung und Entwicklung erstmals auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesteigert werden. Damit hat Deutschland seine Rolle als Innovationstreiber in Europa sichtbar ausgebaut und das europäische 3-Prozent-Ziel weiter bestärkt.

Auch weiterhin wird eine Vorreiterrolle in Forschung und Entwicklung angestrebt, um Deutschland als starken Wirtschaftsstandort und attraktives Ziel für hochqualifizierte Fachkräfte zu etablieren. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung das Ziel, gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft eine weitere Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2025 zu initiieren, selbst gesteckt.

Mit dem Haushalt 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung von 2018 bis 2022 wurden im vergangenen Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung auf die Etats der Bundesressorts verteilt. Der Bundeshaushalt 2020 und die Finanzplanung 2019 bis 2023 befinden sich derzeit in der regierungsinternen Ausarbeitung.

Mit den Mitteln wird eine Fülle von bestehenden Maßnahmen ausgebaut und weiter an die Bedarfe der Akteure für Forschung und Entwicklung angepasst. Zudem werden neue Maßnahmen zu vielversprechenden Schwerpunktthemen der aktuellen Forschungslandschaft ausgebaut, insbesondere in den Bereichen Sprunginnovationen, Technologietransfer, künstliche Intelligenz und in der Breite im Rahmen der Hightech-Strategie. 

Durch eine steuerliche Forschungsförderung soll erreicht werden, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeit investieren.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Gehring, Sie haben eine Nachfrage, wie ich sehe.

Kai Gehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 

Ja; vielen Dank. – Zunächst Glückwunsch, dass das 3-Prozent-Ziel neun Jahre, nachdem es hätte erreicht werden sollen, in Deutschland nun auch erreicht ist; das war ja schon für 2010 vorgesehen. 

Auch auf Druck der Opposition hat sich die Bundesregierung inzwischen das 3,5-Prozent-Ziel gesetzt, bis 2025. Da möchte ich auf die regierungseigene Expertenkommission „Forschung und Innovation“ verweisen, die unmissverständlich gesagt hat: Selbst ohne jedes Wirtschaftswachstum müssten die Forschungsausgaben des Bundes um 3,3 Milliarden Euro aufgestockt werden, um das 3,5-Prozent-Ziel bis 2025 zu erreichen. Jetzt wird Ihr Haushalt für das nächste Jahr offenkundig um 3 Prozent gekürzt. Die Wirtschaft wächst weiter. Wie wollen Sie das Ziel erreichen, wenn die Lücke zwischen dem Ziel und den Finanzmitteln immer weiter auseinanderklafft? In welchem Umfang werden Sie FuE-Investitionen jetzt nachlegen? Oder rechnet die Bundesregierung mit einer tiefgreifenden Rezession?

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Herr Kollege Gehring, zunächst einmal: Wenn ich Ihrer Analyse folge, dann liegt es natürlich nur an der Opposition, dass es so lange gedauert hat. Sie haben ja darauf hingewiesen: Wenn die Opposition genügend Druck macht, erreicht die Bundesregierung auch ihre Ziele. Wenn Sie also jetzt schließen, wir hätten die Ziele nicht zeitgerecht erreicht, haben Sie offensichtlich zu wenig Druck entwickelt. 

Ich kann Sie nur ermutigen, uns dabei zu unterstützen. Wir haben uns dieses mutige Ziel gesetzt, weil wir auch in Zukunft an der Spitze stehen wollen. Wir sind, wenn wir das europäisch betrachten, absolut in der Spitzengruppe. Wir haben das europäische Ziel – das habe ich vorhin angemerkt – übertroffen. Ich habe am Ende meiner Antwort auch auf die Frage, die Sie eben gestellt haben, versucht in Stichpunkten hinzuweisen. Wir sind gerade dabei, für das Kabinett eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung vorzubereiten. Dadurch wollen wir erreichen, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen stärker im Bereich „Forschung und Entwicklung“ tätig werden. Dort haben wir noch ein gewisses Defizit. Der überwiegende Teil der Mittel für Forschung wird ja von der Wirtschaft bereitgestellt. Die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen befindet sich im Aufbau. Auch dort erwarten wir eine Stimulierung. Wir werden uns selbstverständlich in den Beratungen – regierungsintern – zur Aufstellung des Haushalts 2020 etwa im Bereich „künstliche Intelligenz“ oder im Bereich „Dekade gegen Krebs“ bemühen, das, was im April im Eckwertebeschluss zum Regierungsentwurf festgestellt worden ist, für den Bereich „Forschung und Entwicklung“ noch zu verbessern.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Gehring, Sie haben eine weitere Nachfrage.

Kai Gehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 

Ja; vielen Dank. – Die steuerliche Forschungsförderung war ursprünglich gedacht als Anreizinstrument für FuE-Aktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Scholz-Entwurf geht in eine komplett andere Richtung. Deshalb wollte ich Sie fragen, auf Grundlage welcher Prognosen und Studien die Bundesregierung davon ausgeht, dass die steuerliche Forschungsförderung in der jetzt geplanten Form – mit der Gießkanne – nicht als Mitnahmeeffekt für Großkonzerne verpufft?

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Ich kann Ihre Einschätzung, Herr Kollege Gehring, so nicht teilen. Wir haben aufgrund von Studien, die wir im Vorfeld haben erarbeiten lassen, gesagt, dass wir bei der Förderung als Bemessungsgrundlage die Personalkosten im Forschungsbereich der Unternehmen zugrunde legen. Wir haben weiterhin gesagt, dass wir zunächst einmal jährlich bei einer Größenordnung der Förderung von 500 000 Euro deckeln wollen, was einer Bemessungsgrundlage von Forschungsaktivitäten von 2 Millionen Euro entspricht. Ich glaube, allein aufgrund dieser Fokussierung wird deutlich, dass wir gerade kleine und mittlere Unternehmen ansprechen. 

Vor dem Hintergrund des Europarechts, dass wir keine Beihilfeprobleme erzeugen sollten, ist es aber, glaube ich, auch richtig, keine Ausgrenzungen von Unternehmen vorzunehmen. Sobald wir irgendein Unternehmen ausgrenzen, würden sich europarechtliche Fragen auftun. Das müssen wir vermeiden. Ich glaube, das, was die Regierung hier anstrebt, geht in die richtige Richtung: europafest und fokussiert auf kleine und mittlere Unternehmen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie können stehen bleiben, weil ich gleich die Frage 11 aufrufe, auch von Ihnen, Herr Gehring:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der am 9. Mai 2019 veröffentlichten Stellungnahme des Ethikrats „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ insbesondere hinsichtlich des Bedarfes weiterer Forschung und rechtlicher Regulierung in diesem Forschungsbereich?

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort für die Antwort.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Deutsche Ethikrat hat seine umfangreiche Stellungnahme „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ am vergangenen Donnerstag veröffentlicht. Die Bundesregierung wird die Empfehlungen des Ethikrates prüfen und in ihre weiteren Überlegungen einbeziehen. 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nur eine erste, vorläufige Einschätzung der Bundesregierung übermitteln. Die Empfehlung des Ethikrates für ein internationales Moratorium für die klinische Anwendung der Keimbahntherapie entspricht den international laufenden wissenschaftlichen Diskussionen und Forderungen. In Deutschland tragen wir dieser Empfehlung mit dem Embryonenschutzgesetz, welches ein entsprechendes Verbot von Keimbahninterventionen sowie ein Verbot der Embryonenforschung enthält, bereits Rechnung.

Darüber hinaus empfiehlt der Ethikrat auch, die Grundlagenforschung zu den Auswirkungen von Keimbahneingriffen ohne die Nutzung von menschlichen Embryonen zu fördern. Die Bundesregierung fördert mit verschiedenen Maßnahmen die Grundlagenforschung im Bereich der Biomedizin bzw. zu neuen molekularbiologischen Techniken. Dies ist auch im aktuellen Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung verankert.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Gehring, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Kai Gehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 

Ja, vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben richtig dargestellt, dass der Ethikrat die Bundesregierung konkret auffordert, sich auf der Ebene der Vereinten Nationen für ein internationales Moratorium für die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen einzusetzen. Es soll ein internationaler Raum geschaffen werden, um Instrumente für internationale Regulierung zu erarbeiten. Werden Sie sich im Kabinett und auch auf internationaler Ebene für ein solches Moratorium starkmachen und einsetzen?

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Sie sprechen zu Recht an, dass sich die Vereinten Nationen im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation und der UNESCO mit diesen Themen befassen. Es gibt auch im Europarat Befassungen zu der Frage, wie wir verantwortlich mit Genomeditierung bei Menschen umgehen.

Die Bundesregierung unterstützt diese internationalen Initiativen. So wurde die Berichterstatterin des Ethikrats, für die Stellungnahme, über die wir bei dieser Fragestellung hier sprechen, mit Unterstützung der Bundesregierung als Expertin in das Advisory Committee on Human Genome Editing bei der WHO berufen. Dieses Gremium soll die wissenschaftlichen, ethischen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen der Genomeditierung bei Menschen untersuchen und dann Empfehlungen für Governance-Mechanismen erarbeiten.

Daran können Sie erkennen, dass sich die Bundesregierung aktiv in die Gestaltung dieser Empfehlungen einbringt.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Das Wort für eine letzte Nachfrage hat ebenfalls der Kollege Gehring.

Kai Gehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 

Ich schließe daraus, dass die deutsche Bundesregierung für ein Moratorium ist, und möchte Sie deshalb fragen, welches internationale Forum die Bundesregierung für geeignet hält, um zügig zu einem internationalen Moratorium zu kommen.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: 

Wir haben in Deutschland das Embryonenschutzgesetz; das ist nationales Recht. Damit haben wir auf nationaler Ebene die Anforderungen im Hinblick auf ein Moratorium erfüllt. Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass wir uns in allen drei internationalen Gremien, die sich gegenwärtig damit befassen – Weltgesundheitsorganisation, UNESCO, Europarat –, engagieren im Sinne der Empfehlungen des Ethikrats.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Dr. Meister. – Damit verlassen wir den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr BAföG für junge Menschen – so lässt sich die 26. BAföG-Novelle auf den Punkt bringen. Wir steigern die Mittel für das BAföG deutlich – noch über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höhe hinaus.

Unsere Ziele sind dabei klar:

Wir wollen – erstens – die Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Deutschland weiter verbessern.

Zweitens wollen wir die Mitte unserer Gesellschaft entlasten. Auch Familien, die bisher knapp über den Einkommensgrenzen liegen, können in Zukunft vom BAföG profitieren. Gerade sie möchten wir stärken – arbeitende Eltern mit Kindern in der Ausbildung.

Und drittens sollen wieder mehr junge Menschen vom BAföG profitieren.

Das ist die im Koalitionsvertrag versprochene Trendumkehr. Denn: Jeder hat ein Recht auf gute Bildung, ganz gleich, aus welchem Elternhaus er kommt.

Wir schaffen gute Startbedingungen für junge Menschen in unserem Land. Die Voraussetzung dafür ist klar: Bildung.

Als Bundesregierung unterstützen wir die Länder in vielfältiger Art und Weise bei dieser wichtigen Aufgabe. Darum hat der Bund 2015 die gesamte Finanzierung des BAföG dauerhaft übernommen. Unsere Absicht war, den Ländern neue finanzielle Spielräume für weitere Investitionen in Bildung zu ermöglichen, Jahr für Jahr.

Mit dem BAföG investieren wir in Menschen, und damit investieren wir in unsere Zukunft. Wir haben in dieser Legislaturperiode mehr als 1,2 Milliarden Euro zusätzlich für das BAföG eingeplant. Das ist mehr als ursprünglich vorgesehen. Dabei konzentrieren wir uns auf folgende Aspekte:

Erstens: Wir erhöhen den Förderhöchstsatz von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020. Das ist ein Plus von 17 Prozent.

Zweitens erhöhen wir die Einkommensfreibeträge bis 2021, und zwar ebenfalls um nahezu 17 Prozent. Damit wird die Zahl der BAföG-Geförderten wieder deutlich steigen.

Drittens: Wir erhöhen den pauschalen Wohnzuschlag für alle BAföG-geförderten Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, und zwar überproportional von derzeit 250 Euro auf 325 Euro monatlich. Dies ist ein Zuschlag von 30 Prozent. Wann hat es das zum letzten Mal gegeben? Damit tragen wir den steigenden Mieten Rechnung.

Und damit nicht genug: Schon heute wird das Schüler-BAföG in Gänze als Zuschuss gewährt. Auch beim Studierenden-BAföG übernimmt der Staat die Hälfte.

Und jetzt soll jeder Absolvent maximal 77 monatliche Raten à 130 Euro zurückzahlen müssen. Wer dann trotz redlichen Bemühens sein Geld nicht zurückzahlen kann, der wird nach 20 Jahren endgültig von der Restschuld befreit. Gerade Absolventen, die später keine Spitzeneinkommen beziehen, werden besonders davon profitieren. Lässt das Einkommen nur eine monatliche Rate von beispielsweise 100 Euro zu, ist man mit 7.700 Euro Rückzahlung von der Restschuld befreit. Nach dem gültigen Recht müssen mindestens 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

Mehr noch: Unser BAföG ist individuell. Es passt sich dem Leben an. Es gibt Studierende, die haben Kinder. Es gibt Studierende, die pflegen ihre Eltern. Sie verdienen besonderen Respekt und besondere Unterstützung.

Deswegen bin ich gerne bereit, für diese beiden Studierendengruppen über weitere Verbesserungen nachzudenken. Die Länder haben hierzu erste Vorschläge gemacht. Auch im Bundestag gibt es hierzu Ideen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns auf einen guten Weg einigen werden, damit diese Studierenden für ihre Angehörigen da sein können. Vereinbarkeit von Familie und Studium, das soll in Deutschland selbstverständlich sein.

Meine Damen und Herren, das BAföG garantiert seit fast 50 Jahren, dass jeder die Ausbildung machen kann, die zu ihm passt, die seiner Eignung und seiner Neigung entspricht. Millionen Jugendliche und junge Erwachsene haben seither vom BAföG profitiert.

Mit unserer BAföG-Reform halten wir unser Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben:

Wir stärken Familien mit Kindern in Ausbildung.

Wir stärken Leistungsträger unserer Gesellschaft.

Wir stärken die Gesellschaft im technologischen Wandel.

Bildung ist die Voraussetzung für ein glückliches Leben in einer zunehmend komplexen Welt. Sie ist die Basis für den Wohlstand unserer Gesellschaft. Darum brauchen wir das BAföG. Darum ist auch die BAföG-Novelle so wichtig. – Danke sehr.

Für die neue Bundesregierung – allen voran Bundesbildungsministerin Anja Karliczek – hat die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zentrale Bedeutung. Die Gewährleistung von Chancengleichheit in der Bildung und eine breite Teilhabe an Bildung sind unsere Ziele. Wir knüpfen dabei an die Aussagen im 21. BAföG-Bericht an.

Die Bundesregierung hat bereits mit deutlichen Verbesserungen im 25. BAföG-Änderungsgesetz wichtige Schritte zur Reform umgesetzt. Diese Verbesserungen, die die Bundesebene vollständig finanziert, waren im Jahr 2017 zum ersten Mal ein volles Jahr lang wirksam. Im Koalitionsvertrag werden für diese Wahlperiode deutliche Verbesserungen angekündigt. Wir sehen zusätzliche Bundesmittel für das BAföG in Höhe von 1 Milliarde Euro vor.

Natürlich wird die Bundesregierung mit dem BAföG weiter dafür sorgen, dass alle in schulischen Berufsausbildungsgängen oder Studierenden sich qualifizieren können. Mangelnde Finanzkraft darf kein unüberwindliches Hindernis für Bildung sein. Daher werden wir zeitnah ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG vorlegen, um die förderungsbedürftigen Auszubildenden noch besser zu erreichen und eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten.

Der Tatsache, dass zuletzt immer weniger Auszubildende BAföG bezogen haben, liegt auch die positive ökonomische Entwicklung der vergangenen Jahre in unserem Land zugrunde, die den einzelnen Haushalten mehr Geld verfügbar gemacht hat. Es wird allerdings ein Teil des Gesamtkonzepts sein, die Einkommensfreibeträge und auch die Bedarfssätze weiter anzuheben.

Unsere Arbeiten für ein Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des BAföG sind in vollem Gange. Es bedarf keines Entschließungsantrags der Länder, damit die Bundesregierung aktiv wird.

Erinnern möchte ich allerdings in diesem Zusammenhang an die Beratungen der Länder zum 23. BAföG-Änderungsgesetz vor acht Jahren. Damals hat die Länderseite keinen vergleichbaren Eifer gezeigt, die mehrausgabenträchtigen Verbesserungen im Angesicht ihrer damals noch bestehenden Mitfinanzierungsverantwortung mitzutragen. Im Gegenteil: Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, um die finanziellen Lasten für die Länder zu mindern. Das hat dazu geführt, dass beim 25. BAföG-Änderungsgesetz sich der Bund bereit erklärt hat, die Geldleistungen nach dem BAföG ab 2015 alleine zu finanzieren.

Erfreulich an der Begründung des vorliegenden Entschließungsantrages ist, dass der Bundesrat die erheblichen Verbesserungen beim BAföG begrüßt. Die erhebliche Steigerung der Bedarfssätze und Freibeträge um jeweils 7 Prozent bei sogar 10-prozentiger Anhebung des Wohnkostenzuschlags erkennt der Antrag ausdrücklich an.

Aber erlauben Sie mir, auch auszusprechen, was offensichtlich ist: Es ist bemerkenswert, milliardenschwere Forderungen nach noch weitreichenderen Verbesserungen im BAföG an die Bundesebene zu richten in der festen Gewissheit, dass sich die Länder nicht mehr selbst an der Finanzierung beteiligen.

In dem vorliegenden Entschließungsantrag werden auch bedenkenswerte Aspekte angesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung diese in ihre eigenen Überlegungen zum weiteren Ausbau des BAföG einbeziehen wird.

Die Vielzahl der heute zur Beschlussfassung der Länder vorliegenden kostenträchtigen Forderungen und Prüfaufträge über eine erneute Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge hinaus würde den im Koalitionsvertrag gesetzten Rahmen von 1 Milliarde Euro für diese Legislaturperiode allerdings wahrscheinlich deutlich sprengen. Deshalb wird die Bundesregierung versuchen, die inhaltlichen Notwendigkeiten bei der Reform des BAföG mit der haushaltsmäßigen Verantwortung in Einklang zu bringen und demgemäß Schwerpunktsetzungen vorzunehmen.

Die Länder haben mit ihrem Rückzug aus der früher gemeinsamen Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG die Gesamtverantwortung allein dem Bund überlassen. Die Bundesregierung ist bereit, diese Verantwortung wahrzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Förderungsleistungen nach dem BAföG macht eine Reform wenig Sinn. Das Erfordernis eines Gesamtkonzepts haben erfreulicherweise bereits einige Länder in den Ausschussberatungen in ausdrücklichen Protokollerklärungen betont. An dieser Aufgabe wird die Bundesregierung zeitnah arbeiten. – Vielen Dank.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vorstellen zu dürfen. Es handelt sich um einen wichtigen Gesetzentwurf. Wichtig alleine schon daher, weil es um den Bereich der Energie- und Stromsteuer geht, der mit rund 47,1 Milliarden Euro Steuereinnahmen und über 7 Milliarden Steuerentlastungen einen essenziellen Beitrag zum Bundeshaushalt leistet.
Der Gesetzentwurf sieht diverse Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht vor. Geschuldet ist dies dem Umstand, dass die Bundesregierung gleich mehrfach „in der Pflicht“ steht. Neben der Umsetzung eines Gesetzgebungsauftrags des Deutschen Bundestages geht es vornehmlich um Anpassungen der Steuerbegünstigungen an das Recht der Europäischen Union aber auch an neuere technologische Entwicklungen. Die wesentlichen Vorgaben stammen aus dem in 2014 novellierten EU-Beihilferecht, der Energiesteuerrichtlinie sowie Gerichtsentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes:
Lassen Sie mich die zentralen Änderungen in Kürze darstellen.
Erstens: Umsetzung von EU-Recht. Unter anderem werden die Regelungen für die Begünstigung hocheffizienter KWK-Anlagen beihilferechtskonform ausgestaltet. Ferner wird das sogenannte Herstellerprivileg zurückgeführt auf den Umfang der nach der Energiesteuerrichtlinie obligatorisch vorgesehenen Steuerbegünstigung für selbst hergestellte Energieerzeugnisse. Schließlich sieht der Gesetzentwurf – im Einklang mit der Energiesteuerrichtlinie – eine neue Steuerbegünstigung für Elektro- und sogenannte Plug-in-Hybridfahrzeuge vor, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Damit werden Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit dem bereits geförderten Schienenverkehr gleichgestellt; der technologischen Entwicklung im Verkehrssektor wird Rechnung getragen.
Zweitens: die elektronische Kommunikation. Der Gesetzentwurf enthält die Ermächtigungen für eine elektronische Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Verwaltung im Energie- und Stromsteuerbereich, die die Abläufe im Besteuerungsverfahren weiter vereinfachen werden und das derzeit laufende Projekt zur Modernisierung der IT-Unterstützung für die Verbrauchsteuern (MoeVe) flankieren.
Drittens: Verlängerung der Steuerbegünstigung für Erdgas. Die Steuerbegünstigung für Erdgas als Kraftstoff (CNG und LNG) wird über das Jahr 2018 hinaus verlängert – und das bis 2026 (sukzessive verringert ab 2024). Die Steuerbegünstigung für Flüssiggas/Autogas (LPG) wird nach Ende 2018 hingegen nicht fortgeführt.
Mit Beschluss vom 2. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Steuerbegünstigung einschließlich valider Gegenfinanzierung auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor vorzulegen. Das entsprechende Gutachten, welches ich Ihnen im Dezember 2015 übermittelt habe, sieht keinen fachlichen Bedarf für eine weitere Förderung von Autogas.
Laut dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) bietet vielmehr Erdgas als Kraftstoff mehr strategische Optionen für erneuerbare Energien und gewährleistet einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz. Wegen des derzeit noch geringeren Marktanteils und schlechterer Tankstelleninfrastruktur gegenüber Autogas besteht überdies noch ein größerer Förderbedarf. Hohes Potenzial wird auch bei Erdgas in verflüssigter Form (LNG) gesehen.
Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt wegen der fehlenden, aber notwendigen Gegenfinanzierung sieht der Gesetzentwurf keine Verlängerung der Steuerbegünstigung auch für Autogas vor.
Die Nutzung von Autogas als alternativer Kraftstoff wird jedoch attraktiv bleiben, da die Besteuerung bei Autogas, auch ohne zusätzliche steuerliche Förderung, weiterhin geringer sein wird als bei Benzin und Diesel.
Das sukzessive Auslaufen der Steuerbegünstigung für Erdgas ab 2024 schafft ausreichend Planungssicherheit, sendet zugleich aber ein klares Signal, dass die Steuerbegünstigung – auch wegen der insgesamt zu erwartenden sinkenden Einnahmen im Kraftstoffsektor – nicht unbegrenzt fortgeführt wird. Dies trägt dem erklärten Ziel des Subventionsabbaus Rechnung.
Der vierte und letzte Punkt fällt aus der Reihe, weil er gerade keine im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung betrifft, sondern im Gegenteil der Status quo beibehalten wird. Es geht um die Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern und aus sogenannten Kleinanlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis zu 2 MW (§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 StromStG). Die Bundesregierung hat – nach intensiven Beratungen – beschlossen, die gegenwärtigen Steuerbefreiungen des § 9 StromStG unverändert zu lassen, sie aber zur Schaffung von Rechtssicherheit für die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer parallel mit den beihilferelevanten Tatbeständen des Gesetzentwurfes der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung vorzulegen. Dies ist bereits geschehen, und die Kommission hat ihre Prüfung begonnen – mit derzeit noch offenem Ergebnis.

 

Damit eröffne ich die Aussprache und gebe das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie – das hört sich zunächst etwas technisch und schwierig an. Das ist allerdings ein Thema, das uns alle betrifft; denn jeder von uns hat schon im Laden oder im Internet bargeldlos gezahlt, ob nun mit einer Debitkarte oder einer Kreditkarte, ob kontaktlos oder mit dem Handy. Genau solche Bezahlvorgänge werden in der Zahlungsdiensterichtlinie rechtlich geregelt und fundamentiert. Wir haben in der digitalen Welt einen massiven Wandel bzw. technologischen Fortschritt zu verzeichnen. Deshalb müssen wir überlegen, wie wir sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch im Bereich des Aufsichtsrechts dafür neue, vernünftige Rahmenbedingungen schaffen können. Zum Zivilrecht wird der Kollege Lange aus dem Justizministerium etwas sagen. Ich will mich daher auf die Themen des Aufsichtsrechts konzentrieren.
Unser Ziel ist, den Technologiewandel zu ermöglichen und damit neue Marktchancen zu eröffnen, die Sicherheit im Zahlungsverkehr trotz der neuen Entwicklungen sicherzustellen und den Kunden bei dieser Entwicklung so zu schützen, dass er nicht Gefahr läuft, sein Geld zu verlieren. Im Aufsichtsrecht sehen wir deshalb drei Dinge vor.
Erstens. Diejenigen, die als Zahlungsdienstleister auftreten, und diejenigen, die mit Kontoinformationen handeln, werden in Zukunft der Finanzaufsicht, der BaFin, unterstellt. Bislang unterstehen diese Dienstleister nicht der Aufsicht. Nun machen wir einen qualitativen Sprung, um die weißen von den nicht weißen Schafen zu trennen und um für Ordnung auf diesem Feld zu sorgen.
Zum Zweiten verpflichten wir kontoführende Banken, diesen Dienstleistern in Zukunft Informationen über die Konten verfügbar zu machen. Das heißt, sie müssen einen Zugang ermöglichen, allerdings natürlich nur dann, wenn der Kontoinhaber in diesen Zugang eingewilligt hat und wenn die IT-Sicherheit und der Datenschutz sichergestellt sind – der Datenschutz deshalb, damit die Konteninformationen nicht in falsche Hände gelangen, und die IT-Sicherheit, damit sich kein unbefugter Dritter zu Informationen oder dem Konto selbst Zugang verschaffen kann.
Wir glauben, dass durch den Ansatz, diesen Dienstleistern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu gewähren, in Deutschland neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und die Kunden, die diese neuen Geschäftsmodelle nutzen, damit am Ende des Tages einen gewissen Mehrwert haben.
Für die Sicherheit von Zahlungen werden bei der Authentifizierung des Kunden mindestens zwei Komponenten verlangt. Um das einmal anschaulich zu machen: Wir haben heute sehr oft einen Zahlvorgang, bei dem wir die EC-Karte nutzen und zusätzlich eine Nummer eingeben müssen. Das sind zwei voneinander unabhängige Komponenten. Beim Zahlvorgang im Internet haben wir auch die Karte und eine TAN, die die Unterschrift ersetzt. Diesen Zwei-Komponenten-Vorgang wollen wir für die Sicherheit festschreiben.
Das Ganze wird mit einer EU-Verordnung verzahnt, in der dieser Zahlungsvorgang im EU-Raum einheitlich geregelt ist, sodass sich die Bürger jenseits dessen, was wir national umsetzen, darauf verlassen können, dass es einen einheitlichen Ansatz im gesamten EU-Raum gibt. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir versuchen, die Marktchancen und die neuen Technologieentwicklungen auf der einen Seite mit der Sicherheit des Zahlungsverkehrs und dem Kundenschutz auf der anderen Seite in eine ausgewogene und vernünftige Balance zu bringen.
Wir haben die Aufgabe, diese Richtlinie bis zum Januar kommenden Jahres umzusetzen. Da könnte man sagen: Na ja, wir könnten eigentlich geruhsam die Bundestagswahl abwarten und dann an die Umsetzung herangehen. – Ich glaube allerdings, wenn man sich den Kalender anschaut, stellt man fest, dass es klug ist, sich dieser Aufgabe noch vor Ende der Legislaturperiode zu stellen. Dazu möchte ich Sie herzlich einladen und hoffe auf gute Beratungen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

 

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner spricht zu Ihnen der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen an dieser Stelle im vergangenen Monat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vorgestellt. Dann haben wir uns als Konsequenz aus den Panama Papers mit der Frage, wie wir Steuerhinterziehung besser bekämpfen können, auseinandergesetzt. Bundesminister Wolfgang Schäuble hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, den wir in diesem Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht haben. Heute befassen wir uns mit den Herausforderungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Vor dem Hintergrund der Anschläge von Paris und Brüssel im vergangenen Jahr und gestern in London ist es, glaube ich, nicht nachvollziehbar, wenn wir nicht energisch gegen die Finanzierung terroristischer Organisationen vorgehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Die internationale Organisation FATF, die sich mit der Frage befasst, was man gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tun kann, hat Empfehlungen ausgesprochen, die auf europäischer Ebene in der Vierten Geldwäscherichtlinie niedergelegt sind. Diese Empfehlungen besagen, in Zukunft nicht mehr eine gleichmäßige Kontrolle der gesamten Wirtschaft durchzuführen, sondern zu versuchen, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in einem effizienteren Ansatz eine risikoorientierte Kontrolle vorzunehmen, also dort vertieft zu prüfen, wo man Risiken identifizieren kann, und dort Ressourcen abzubauen, wo keine Risikoindikatoren anschlagen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Das ist der Grundgedanke dieser Richtlinie.
Die Richtlinie ist im Mai 2015 verabschiedet worden. Die Umsetzungsfrist läuft bis Juni dieses Jahres. Deshalb müssen wir jetzt hier im Bundestag über die nationale Umsetzung sprechen.
Der erste Ansatzpunkt ist die Neuausrichtung der Financial Intelligence Unit, kurz: FIU. Das ist ein Ansatz, den in Deutschland bereits das Bundeskriminalamt verfolgt. Wir überführen das Ganze nun von der Polizei in den Bereich der Finanzen. Das ist wichtig, weil wir eine Institution schaffen wollen, die eine Filterfunktion hat und eingehende Verdachtsmeldungen nicht einfach ungefiltert weiterleitet. Sie führt eine erste Prüfung des Gehalts einer Meldung durch und sorgt dann dafür, dass die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden risikoorientiert den tatsächlichen Verdachtsfällen nachgehen können. Wir werden die FIU beim Zoll ansiedeln und personell deutlich aufstocken. Heute hat diese Einheit 25 Mitarbeiter. Wir streben in Zukunft 165 Mitarbeiter an, um deutlich zu machen, dass wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen. An dieser Stelle ist auch internationale Koordination gefragt; denn Verdachtsmeldungen kommen nicht nur aus dem Inland, sondern möglicherweise auch aus dem Ausland. Umgekehrt müssen wir natürlich entsprechenden Partnerbehörden in anderen Ländern unsere Verdachtsmeldungen weitergeben.
Der zweite Ansatzpunkt ist ein sogenanntes Transparenzregister, mit dem wir dafür sorgen wollen, dass bei allen wirtschaftlichen Akteuren, insbesondere bei juristischen Personen, klar ist, wer eigentlich der wirtschaftlich Berechtigte ist, der dahinter steht. Das muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Wir möchten wissen: Wer hat den wirtschaftlichen Einfluss auf eine Einheit? Das werden wir im Transparenzregister niederlegen. Da wir versuchen wollen, mit möglichst wenig Bürokratie auszukommen, greifen wir auf bestehende Register zurück, zum Beispiel das Handelsregister, und werden diese zu einem neuen Register verlinken. Wo wir neue Daten benötigen – bei Stiftungen, bei Trusts –, werden wir diese anfordern. Ansonsten versuchen wir, sparsam mit diesem Mittel umzugehen. Wir wollen den Zweck erreichen, aber nicht, indem wir viel Bürokratie erzeugen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Es gibt eine intensive Debatte über die Frage, wer Zugang zu den Informationen in diesem Register haben soll. Wir sind der Meinung, dass wir an dieser Stelle eine Eins-zu-eins-Umsetzung des europäischen Rechts, wie es in der Vierten Geldwäscherichtlinie steht, vornehmen sollten. Das bedeutet, dass bei einem berechtigten Interesse – aber eben nur dann – Zugang besteht nicht nur für Behörden und Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes, sondern auch für Journalisten oder für Nichtregierungsorganisationen. Wir haben das vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des einzelnen Bürgers abgewogen. Wenn wir in diese Persönlichkeitsrechte eingreifen, dann muss eben ein entsprechender Grund dafür angeführt werden können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir sehen an zwei Stellen Ausweitungen vor, und zwar im Bereich der Verpflichteten. Das ist zum einen bei den Güterhändlern der Fall. Für die Güterhändler gelten heute schon die notwendigen Sorgfaltspflichten. Wenn sie Geschäfte abwickeln, dann sind sie Verpflichtete und müssen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einhalten. An dieser Stelle wird ein Grenzwert verändert. Statt heute 15 000 Euro bei Barzahlung sind es in Zukunft 10 000 Euro. Das heißt nicht, dass man bei Geschäften unterhalb dieser Grenze bezogen auf Geldwäsche nicht sorgfältig sein muss. Aber das heißt, dass man bei Barzahlung oberhalb dieser Grenze auf jeden Fall die Sorgfaltspflichten einhalten muss.
Zum anderen ist das im Bereich des Glücksspiels der Fall. Beim Glücksspiel ist es seit jeher so, dass Glücksspielanbieter nicht zwingend Verpflichtete sind. Sie werden jetzt Verpflichtete, es sei denn, es ist ein staatlicher Anbieter wie etwa die Lottogesellschaft, oder es ist eine Gastronomie, wo Glücksspielautomaten stehen. Im letzteren Fall ist es zwar auch Glücksspiel; aber da sehen wir bei dem risikoorientierten Ansatz nicht unbedingt die Herausforderung.
Ich bitte Sie, in der relativ knappen Zeit bis Juni diesen Gesetzentwurf sorgsam und intensiv mit uns zu beraten. Ich hoffe, dass wir unseren Verpflichtungen bei der Terrorismusfinanzierungsbekämpfung und der Geldwäschebekämpfung nachkommen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vor gut einem halben Jahr habe ich Ihnen an dieser Stelle den Entwurf des Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetzes vorgestellt. Mit jenem Gesetz, das zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, haben wir einen ersten großen Schritt zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem BEPS-Projekt von OECD und G 20 gegen steuerlich motivierte Gewinnverlagerungen getan. Schon damals hatte ich angekündigt, dass wir im Kontext des BEPS-Projekts klug analysieren müssen, wo noch konkreter Handlungsbedarf besteht. Und ich habe auch gesagt, dass wir, wenn wir einen solchen Handlungsbedarf festgestellt haben, dazu auch gesetzgeberische Vorschläge machen werden. Einen weiteren Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit haben wir dann jüngst mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz getan. Nach Bekanntwerden der sogenannten Panama-Papers haben wir kurzfristig einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Februar hier in der ersten Lesung war. Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz wollen wir die Grundlage dafür schaffen, dass Steuerpflichtige künftig nicht mehr mithilfe sogenannter Briefkastenfirmen steuerliche Tatbestände verheimlichen können. Diesen eingeschlagenen Weg zu mehr Steuergerechtigkeit setzen wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen konsequent fort. Anlass für das Gesetz ist, dass in der jüngeren Vergangenheit immer mehr Staaten sogenannte Patent- oder Lizenzboxregime eingeführt haben. Diese werden von multinationalen Unternehmen in hohem Maße genutzt, um Gewinne in solche Staaten zu verlagern und dadurch Steuern zu vermeiden. Die Patent- oder Lizenzboxen mögen sich im Detail von Staat zu Staat unterscheiden. Eines haben diese Boxen jedoch stets gemeinsam: Einnahmen aus der Überlassung von Lizenzen, Patenten, Marken oder anderen Rechten werden entweder gar nicht oder sehr niedrig besteuert. OECD und G 20 haben im Rahmen des BEPS-Projekts die bestehenden Lizenzboxen analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass keine einzige dieser Boxen den Kriterien des sogenannten Nexus-Ansatzes entspricht, der als Maßstab für eine zulässige Maßnahme im internationalen Steuerwettbewerb angesehen wird. Die steuerliche Folge der Nutzung einer Lizenzbox ist: Die Lizenzaufwendungen, die der Schuldner für die Nutzung des Rechts hat, können von diesem im einen Staat, zum Beispiel in Deutschland, als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die korrespondierenden Einnahmen werden aber im anderen Staat – dem Lizenzboxstaat – entweder gar nicht oder nur niedrig besteuert. Konzerne, die schädliche Lizenzboxen nutzen, erzielen dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die solche Boxen nicht nutzen. Diesen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen. Künftig sollen daher Zahlungen, die ein Unternehmen in ein schädliches – weil nicht dem Nexus-Ansatz entsprechendes – Lizenzboxregime leistet, nur noch beschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Der Nexus-Ansatz besagt vereinfacht, dass die Staaten Steuervergünstigungen durch Lizenzboxen nur dann gewähren dürfen, wenn das zugrunde liegende Recht der Lizenzaufwendungen auch in diesem Staat geschaffen wurde. Ist dies der Fall, wird die Lizenzbox nach internationalem Verständnis nicht als schädlich eingestuft. Solche Lizenzboxen haben wir daher bewusst von unserer Regelung ausgeklammert. Unsere Regelung ergänzt und flankiert somit die internationalen Vereinbarungen, die wir im BEPS-Projekt getroffen haben. Uns war wichtig, eine ausgewogene Regelung zu schaffen, die einerseits geeignet ist, als schädlich einzustufende Gestaltungen effektiv zu verhindern, andererseits aber möglichst zielgenau wirkt und keine unnötigen Belastungen für die ganz große Mehrheit der Steuerpflichtigen mit sich bringt, die solche Gestaltungen nicht nutzen. Von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit werden daher ausschließlich Zahlungen für Rechteüberlassungen erfasst, die in ein Lizenzboxregime fließen, das die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt: Erstens. Die Zahlung wird beim Empfänger abweichend von der Regelbesteuerung besteuert. Zweitens. Die Zahlung wird beim Empfänger niedrig besteuert, das heißt unter 25 Prozent. Drittens. Das Lizenzboxregime ist als schädlich einzustufen, weil es nicht dem auf OECD-Ebene vereinbarten Nexus-Ansatz entspricht. Sind alle diese Voraussetzungen sowie die weiteren Tatbestandsmerkmale erfüllt, gilt Folgendes: Je niedriger die Belastung beim Gläubiger ist, desto niedriger soll künftig auch die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen beim Schuldner sein. Dagegen bleiben Aufwendungen für Rechteüberlassungen vollumfänglich abzugsfähig, wenn die ausländische Präferenzregelung dem Nexus-Ansatz entspricht. Das heißt auch: Unternehmen, die keine Gestaltungen mit schädlichen Lizenzboxen durchführen, werden durch die Regelung keinerlei Mehrbelastung erfahren. Wir haben damit eine möglichst zielgenaue, ausgewogene und verhältnismäßige Regelung vorgelegt, die einer ungerechtfertigten Verlagerung von Besteuerungssubstrat ins Ausland entgegenwirkt und eine faire Besteuerung sicherstellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch diesen Gesetzentwurf mit Wohlwollen beraten. Wir sind davon überzeugt, dass er ein guter Beitrag dazu ist, die Steuergerechtigkeit und damit auch die Akzeptanz von Steuerzahlungen in diesem Land zu heben.

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Ich möchte mich zunächst einmal im Namen von Frau Kollegin Nahles und im Namen meines Ministers bei den Vertretern der Koalition, die hier gesprochen haben, für die positive Würdigung des Gesetzentwurfs, den wir gemeinsam vorgelegt haben, ganz herzlich bedanken.
Wir wissen, dass wir eine gesetzliche Rente haben. An dieser ändern wir heute nichts. Sie bleibt, wie auch schon dargestellt worden ist, der wesentliche Stützpfeiler für die Altersvorsorge. Wir müssen allerdings aufgrund der Geburtenzahlen und der Alterung unserer Gesellschaft einen Wandel feststellen. Deshalb ist es richtig, dass wir die gesetzliche Rente im Umlageverfahren durch eine betriebliche und private Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren flankieren.
Im Kapitaldeckungsverfahren stellt sich aktuell – das stellen wir fest, wenn wir die Landschaft anschauen – eine gewisse Herausforderung; denn wir befinden uns in einer Niedrigzinsphase. Wenn wir jetzt einfach nichts tun, dann wird es in Zukunft aufgrund dieser Niedrigzinsphase und der immer höheren Kapitalanforderungen, die nötig sind, um eine Zusage einzuhalten, dazu kommen, dass es bei uns in Zukunft weniger kapitalgedeckte Angebote gibt. Das kann aber nicht unser Ziel sein.
Schauen wir uns einmal Folgendes an: 40 Prozent der Beschäftigten, die heute ein Einkommen unter 1 500 Euro im Monat haben, haben weder eine Betriebs- noch Riester-Rente.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wovon sollen die das denn bezahlen?)
Angesichts dessen müssen wir uns doch Gedanken machen, wie wir diese Zielgruppe, also Menschen mit geringem Einkommen, in Zukunft erreichen können, um ihr die Chance zu geben, neben der gesetzlichen Rente privat oder betrieblich Altersvorsorge zu betreiben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Stichwort „kleine Unternehmen“: Lediglich 30 Prozent der Belegschaft in Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern haben eine Anwartschaft im Bereich der betrieblichen Rente.
Deshalb will ich noch einmal deutlich sagen, dass wir, bezogen auf genau diese Zielgruppe, wollen, dass in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Vorsorge für das Alter betrieben wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb setzen wir an dieser Stelle Anreize.
Es wird niemandem etwas genommen, was er bisher hat. Frau Kollegin Nahles hat es vorhin sehr deutlich gesagt: Alle Optionen, die bisher existieren, existieren auch in Zukunft. Aber wir führen weitere Optionen ein, um dafür zu sorgen, dass es eine betriebliche Altersvorsorge geben kann.
An dieser Stelle muss man schon sagen, Herr Birkwald: Wenn wir zum Ausdruck bringen, dass wir eine Garantie wollen, dann bedeutet dies, dass Risiken ausgeschlossen werden sollen. Mit der Garantie einer Leistung werden aber auch Chancen ausgeschlossen. Deshalb ist das, was Sie erzählen, nichts Gutes für die Beschäftigten, sondern es ist eigentlich eine böse Botschaft, die Sie nur anders formulieren. Das ist wie eine bittere Medizin, die Sie mit Zucker überstreichen.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Wir sind von daher der Meinung, man muss den Beschäftigten neben den Wegen, die es derzeit gibt, auch die Chance auf eine bessere Altersvorsorge einräumen, und das heißt eben, wegzukommen von der Garantieleistung. Wenn man das macht, dann muss man natürlich Kontrollen einführen. Die Kontrolle erfolgt über die Finanzaufsicht. Sie erfolgt aber auch über die Rahmenbedingungen, die die Tarifpartner setzen, und sie erfolgt über die Steuerung der Tarifpartner. Ich habe mich schon gewundert, dass gerade Linkspartei und Grüne hier ihr Misstrauen gegen die Verantwortungsbereitschaft der Tarifparteien formulieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich kann das gar nicht in meinen Kopf kriegen. Wir vertrauen den Tarifpartnern – eindeutig.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sie haben doch den Kollegen Kurth gehört! Die Gewerkschaften sind selber skeptisch!)
Wir führen für die Geringverdiener einen sogenannten bAV-Förderbetrag ein; das ist schon dargestellt worden. Er beinhaltet eine 30-prozentige Förderung auf die Leistung, die der Arbeitgeber gewährt. Das heißt im Klartext: Der Mitarbeiter selbst muss nichts anderes tun, als zu sagen: Ja, ich will diese Form der Altersvorsorge. – Dann organisieren ihm sein Arbeitgeber und der Staat einen Anspruch auf Altersvorsorge, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Ich glaube, auch hier ist das Prinzip absolut richtig, den Menschen zu sagen: Wenn du freiwillig selbst etwas für deine Altersvorsorge tust, dann hast du mehr als derjenige, der nichts tut.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Genau dieses Prinzip implementieren wir hier. Ich halte das für einen richtigen und zielführenden Schritt.
Dass wir hier eine Grenze setzen müssen, ist klar. Ich habe gesagt: Wir wollen versuchen, Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen. Wir haben jetzt die 2 000-Euro-Grenze gesetzt. Ich will dazusagen: Dieses Angebot ist additiv zu all den Möglichkeiten, die man bei der Altersvorsorge im steuerlichen Bereich und durch Riester-Rente hat. Das heißt, alles, was man seither gemacht hat, kann man weiterhin tun, und es kommt das Angebot des Förderbetrages hinzu.
Was steuerliche Freibeträge für die betriebliche Altersvorsorge angeht, haben wir bisher ein etwas bürokratisches und komplexes System aus einem Festbetrag und einer prozentualen Größe bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wir gehen jetzt hin, vereinfachen an dieser Stelle und erhöhen. Bezogen auf das Jahr 2018 entsprechen 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze über 6 000 Euro, die man steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann. Es muss immer klar sein: Das Ganze ist, weil es an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt ist, eine dynamische Regelung. Das heißt, die Freibeträge werden in den Folgejahren aufwachsen und die Chancen für eine bessere betriebliche Altersversorgung stärken.
Wir nehmen auch die Themen „Arbeitslosigkeit“, „gebrochene Erwerbsbiografien“, „Elternzeit“ und „Auslandsaufenthalte“ in den Blick. Denn wir sagen: Wenn jemand als Arbeitnehmer in eine solche Lage kommt, dann kann er bis zum Zehnfachen des Jahresbetrags nachholend in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das heißt, wir wollen auch die Menschen, die in irgendeiner Form einen Bruch in ihrer Erwerbsbiografie haben, erfassen. So kann man zum Beispiel, wenn man aus dem Unternehmen ausscheidet, eine Abfindung nutzen, um die eigene betriebliche Altersversorgung aufzufüllen. Ich glaube, das ist ein gutes und flexibles Angebot.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin im Rahmen der Flankierung durch die Tarifpartner von Garantierenten gesprochen. Wenn es nun heißt, dass am Anfang eine Rente zugesagt wird, ist damit nicht gemeint, dass wir eine konkrete Rente zusagen, wenn die Beitragsleistung beginnt. Nein, erst wenn die Rentenphase beginnt, wird eine Rente zugesagt. Das Ganze soll aber zugleich so erfolgen, dass das Rentenniveau zum einen nach unten abgesichert ist, aber sehr wohl auch über die Dauer des Rentenbezugs ansteigen kann. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Anpassungsmechanismus mit Blick auf Vermögens- und Ertragslage ist. Wir werden im Kapitalanlagegesetz die Vorschriften so fassen, dass zwar Chancen und Risiken bei der Kapitalanlage zugelassen werden, die Risiken aber beherrschbar sein müssen.
Letzte Bemerkung: Wir haben auch die Riester-Rente angefasst. Ich will hier ausdrücklich sagen: Ich halte die Riester-Rente für etwas Positives, weil sie, wenn man den staatlichen Anteil einbezieht, eine sehr ertragsstarke Lösung ist. Deshalb sollten wir die Riester-Rente nicht schlechtreden. Unser Ansatz an der Stelle ist vielmehr, das Zulageverfahren zu verbessern, dafür zu sorgen, dass die Menschen schneller Verlässlichkeit genießen und dass wir auch für Kleinbeträge Abfindungsregelungen bekommen.
Alles das sind Verbesserungen. Ich glaube, wir sollten darüber diskutieren, ob wir die Riester-Rente nicht weiter stärken können, anstatt sie in der öffentlichen Debatte schlechtzumachen; denn unser Ziel muss sein, mehr Menschen zur freiwilligen Vorsorge zu bewegen, aber nicht, sie von der freiwilligen Vorsorge abzuhalten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)

 

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Bevor ich Ihnen den Inhalt des Entwurfes eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorstelle, ist es zum besseren Verständnis der sehr technischen Materie sinnvoll, einen kleinen Exkurs voranzustellen. Dies halte ich auch deshalb für wichtig, weil zu dem Gesetzentwurf einige fehlerhafte Informationen und irreführende Schlussfolgerungen in der Presse und in der Öffentlichkeit herumgeistern, die ich heute hier ins rechte Licht rücken möchte. Zur Vorgeschichte: Bereits im Jahre 2009 hat der Deutsche Bundestag in einer grundlegenden Entscheidung den Regierungsentwurf der damaligen großen Koalition beschlossen, der die Umstellung der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer bei Personenkraftwagen, Pkw, auf eine vorrangig nach Kohlenstoffdioxidemissionen bemessene Steuer regelte. Nach dieser sogenannten CO2-Reform der Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich seit dem Stichtag 1. Juli 2009 für Pkw-Erstzulassungen neben dem Hubraum vorrangig der von den Zulassungsbehörden festgestellte CO2-Wert für die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich. Diese Änderung der ökologischen Komponente der Kraftfahrzeugsteuer diente und dient noch heute in besonderem Maße dem Ziel einer klimagerechten Zukunftspolitik. Mit dem Ziel vor Augen, bis 2020 den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken, sind auch im Verkehrssektor weiterhin Emissionsminderungen notwendig. Neben der Steigerung des Anteils von Elektrofahrzeugen ist die CO2-basierte Kraftfahrzeugsteuer mit ihrer daraus resultierenden Lenkungswirkung eine zentrale Maßnahme, um den Straßenverkehr umweltverträglicher zu machen und einen adäquaten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten. Der rechtliche Rahmen, nach dem die Zulassungsbehörden den CO2-Wert feststellen, wird unmittelbar durch das Unionsrecht vorgegeben, nämlich konkret durch die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007. Es handelt sich dabei um den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus, das sogenannte NEFZ-Messverfahren. Dieses stammt noch aus den 1990er-Jahren und führt als veralteter Prüfzyklus zu realitätsfernen CO2-Werten. Bekanntlich lässt sich das Unionsrecht nicht von heute auf morgen ändern. Doch vorliegend ist noch für dieses Frühjahr mit dem Inkrafttreten einer Änderungsverordnung der bereits angesprochenen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu rechnen. Hintergrund hierfür ist die Entwicklung einer auf Ebene der Vereinten Nationen weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge, die „Worldwide harmonized light duty test procedure“. Dieses sogenannte WLTP-Verfahren verfolgt das Ziel, künftig realitätsnähere Emissionswerte für CO2 im Rahmen der Typgenehmigung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu erhalten. Die Art der Ermittlung der CO2-Emissionen nach WLTP wird sich erheblich von dem derzeit maßgeblichen NEFZ-Verfahren unterscheiden. Die verpflichtende WLTP-Einführung im Verkehrsrecht soll schrittweise und nur für Neufahrzeuge erfolgen. Sie beginnt mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten entsprechender Rechtsakte der Europäischen Union bis zum Frühjahr 2017. Die nach WLTP ermittelten CO2-Werte sollen dann ab dem 1. September 2017 bei der Genehmigung neuer Typen verbindlich werden. Ab dem 1. September 2018 werden sie zur Bedingung für die Erstzulassung von Pkw. Die Automobilhersteller müssen demzufolge auch ihre auf dem Markt befindlichen Fahrzeugmodelle nach WLTP nachprüfen lassen, wenn sie sie weiter produzieren werden. Es liegt nahe, dass einige Hersteller damit voraussichtlich kurz nach der Verkündung der EU-Vorschriften beginnen. Und damit komme ich nun unmittelbar zum Grund für das aktuell eingebrachte steuerrechtliche Gesetzesvorhaben des 6. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes. Was regeln wir nun eigentlich im nationalen Kraftfahrzeugsteuergesetz? Das Kraftfahrzeugsteuergesetz beinhaltet eine gleitende dynamische Außenverweisung auf die maßgeblichen Vorschriften der Europäischen Union zur Ermittlung der CO2-Werte. Durch diese Verweisung würden sich die neuen CO2-Werte nach WLTP bereits mit dem Inkrafttreten der geänderten EU-Vorschriften ab Mitte 2017 auf die Kraftfahrzeugsteuer auswirken. Hier genau setzen wir an und schaffen frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit, indem wir in Anlehnung an das Verkehrsrecht ebenfalls den 1. September 2018 als einheitlichen Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland bestimmen. Nur neue erstmals zugelassene Pkw werden betroffen sein. Auswirkungen aufgrund neuer CO2-Werte nach WLTP auf die Steuererhöhe für davor zugelassene Pkw sind demzufolge ausgeschlossen. Leider wurde dies in der öffentlichen Wahrnehmung durch die eine oder andere unzutreffende Sachdarstellung verfälscht. Durch den einheitlichen Stichtag stellen wir die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von Pkw sicher. Würden wir im Kraftfahrzeugsteuergesetz kein verbindliches Datum für die Anwendung der CO2-Werte nach WLTP festlegen, wirkte sich unter anderem die optionale, frühzeitige oder spätere Umstellung auf WLTP vor dem 1. September 2018 durch die Fahrzeughersteller, die von unternehmerischen Erwägungen geprägt ist, auf die Besteuerung aus. In diesem Übergangszeitraum könnte die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht sichergestellt werden, da die von den Zulassungsbehörden übermittelten CO2-Werte bis zur verbindlichen Anwendung des WLTP nicht auf einem einheitlichen Verfahren beruhen. Der gleitende Einstieg in das ab 1. September 2018 verbindliche Verfahren wäre für Verbraucher zudem intransparent. Wir erhöhen also nicht die Kraftfahrzeugsteuer, wie fälschlicherweise behauptet wurde, sondern wir sorgen – unter Inkaufnahme von vorübergehenden Mindereinnahmen – für Rechts-und Planungssicherheit und Steuergerechtigkeit. Nochmal: Bestandsfahrzeuge sind nicht betroffen. Und wir vermeiden Unsicherheit und Ungewissheit für die Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Zeit vom Frühjahr 2017 bis zum 31. August 2018 für die Anschaffung eines Neuwagens entscheiden. Wir schaffen Klarheit. Der einheitliche Stichtag 1. September 2018 wird für alle Pkw-Neuzulassungen gelten.

Für die Bundesregierung hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben heute Anträge zur Deckelung von Managergehältern eingebracht. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wie die meisten von uns habe auch ich mich in den letzten Wochen sehr über eine Entscheidung in Niedersachsen geärgert, auf die die Grünen in ihrem Antrag Bezug nehmen; Frau Göring-Eckardt hat sie eben angesprochen. Mich treibt dabei nicht der Neid auf die Bezahlung von Mitmenschen. Ich habe kein Problem mit einer leistungsgerechten Vergütung. Allerdings muss man die Frage stellen: Wo ist an dieser konkreten Stelle die Leistung, und wo ist an dieser Stelle die Angemessenheit der Vergütung dieser Leistung?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Hier zeigt sich: Unangemessene Abfindungen für Vorstände sind zuallererst ein Zeichen dafür – das haben Sie zu Recht angesprochen, Frau Göring-Eckardt –, dass Aufsichtsräte ihre Verantwortung, wie in dem konkreten Fall, nicht wahrgenommen haben.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Richtig!)
Der Aufsichtsrat hat aus meiner Sicht gegenüber dem Unternehmen, gegenüber den Aktionären, gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den Arbeitnehmern die Pflicht, diese Verantwortung wahrzunehmen. Das ist keine freiwillige Veranstaltung. Wir haben diese Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder im Aktiengesetz niedergelegt. Insofern gibt es eine rechtliche Bindung, diese höchstpersönliche Verantwortung wahrzunehmen. Das gilt aus meiner Sicht in besonderem Maße dann, wenn ein Aufsichtsrat nebenher auch noch ein öffentliches Mandat hat, zum Beispiel als Ministerpräsident eines Bundeslandes. Dann ist er aus meiner Sicht in besonderer Weise dem Gesetz verpflichtet.
(Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Hört! Hört! Genau!)
Frau Göring-Eckardt, Sie haben eben von Schweigen und von Verantwortung gesprochen. Wenn ich richtig unterrichtet bin, tragen Sie mit Ihrer Landtagsfraktion das Verhalten dieses Ministerpräsidenten mit.
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Eben nicht!)
Was verschweigen Sie da? Wo nehmen Sie an dieser Stelle die Verantwortung wahr? Wo sind Sie als Bündnis 90/Die Grünen dort tätig geworden?
(Beifall bei der CDU/CSU – Unruhe beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Am meisten erstaunt mich, dass Sie in erster Linie nicht über das konkrete Verhalten einzelner Aufsichtsorgane reden. Wir sollten gemeinsam darauf hinwirken, dass dort verantwortlich gehandelt wird.
(Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Kollege Staatssekretär.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident, ich möchte gerne zusammenhängend vortragen.
(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Ich glaube, es muss schon möglich sein, dass man im Zusammenhang Stellung nimmt zu einem Sachverhalt, ohne dass man abgelenkt und auf Nebenkriegsschauplätze gelockt wird.
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst Behauptungen aufstellen und dann sich nicht trauen, mit der Richtigstellung umzugehen! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Mir ist schon klar, dass Sie sich darüber aufregen. Sie sind hier scheinheilig aufgetreten, mit einer Doppelmoral, haben hier erzählt, andere sollen Verantwortung wahrnehmen, haben in Ihrer Rede aber kein einziges Wort zu Ihrer eigenen Verantwortung gesagt.
(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!)
Bei allem berechtigten Ärger über Abfindungen, die auch bei bestem Willen aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar sind, sollten wir nicht vergessen: In der Verfassung dieses Landes sind Vertragsfreiheit und Tarifautonomie niedergelegt. Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze sollten wir beachten! Der Gesetzgeber kann tätig werden, wenn die Verantwortlichen in der Wirtschaft es nicht selbst schaffen, angemessene Regelungen zu finden. In einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung sollten eigentlich die Verantwortlichen ihre Verantwortung wahrnehmen. So sieht es übrigens auch der Corporate Governance Kodex vor.
Im Übrigen geht es hier um einen noch nicht umgesetzten Punkt, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Ich bin der Meinung, es besteht dringender Handlungsbedarf, das, was im Koalitionsvertrag steht, umzusetzen. Wenn Aufsichtsräte, also zum Beispiel Arbeitnehmervertreter und Vertreter des Landes, ihre Verantwortung nicht wahrnehmen – Frau Göring-Eckardt, Sie haben darauf hingewiesen, dass das in diesem Fall so war –, dann sollte man die Verantwortung in die Hände der Eigentümer legen. Dann sollte anstelle des Aufsichtsrats die Hauptversammlung entscheiden. Das haben wir vereinbart, und das sollten wir auch gesetzlich umsetzen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein regulierender Eingriff muss gut begründet sein. Ein Argument, das Sie in Ihrem Antrag anführen, ist aus meiner Sicht nicht zutreffend. Denn die Allgemeinheit finanziert überhöhte Gehälter nicht anteilig mit.
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klar! Durch Steuerabschreibungen!)
Sie vergessen bei dieser Behauptung, dass Gehälter selbstverständlich vom Empfänger zu versteuern sind, und zwar mit seinem persönlichen Steuersatz. Wenn man Ihrem Antrag folgen würde, würde das zu einer Doppelbesteuerung führen, nämlich zunächst auf Unternehmensebene und anschließend noch einmal bei dem Bezieher des Einkommens.
(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Frau Hasselfeldt fand das gut!)
Ich erwarte eine Antwort darauf, wie Sie damit umgehen wollen.
(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zum Zweiten gilt nach meiner Kenntnis Artikel 3 Grundgesetz. Artikel 3 Grundgesetz ist der Gleichheitssatz. Wir müssen jegliche Abweichung von Artikel 3 Grundgesetz rechtfertigen. Wir können – so ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – das objektive Nettoprinzip anwenden und von diesem in begrenztem Umfang von Artikel 3 abweichen. Dann muss aber folgerichtig dargelegt werden, warum wir das tun. Bei der Entfernungspauschale zum Beispiel hatten wir versucht, in der Gesetzgebung entsprechend vorzugehen; dies ist uns damals aber nicht vollständig gelungen. Insofern ist das, was Sie hier vorschlagen, aus meiner Sicht nicht im Einklang mit dem, was unser Grundgesetz vorsieht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Machen Sie doch selber einen Vorschlag! Wir warten schon Jahre darauf!)
In diesem Land zahlen 73 000 Menschen den Spitzensteuersatz. Diese 73 000 Mitbürger finanzieren 12 Prozent des Aufkommens der Einkommensteuer. Ich glaube, wir sollten uns fragen: Wenn wir zu solchen Regelungen kommen würden, wie Sie sie vorschlagen, wären wir dann für die Bezieher solcher Einkommen ein besonders attraktiver Standort?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie denn selber auch einen Vorschlag? – Gegenruf von der CDU/CSU: Hat er gerade gemacht!)
Wir werben gerade im Kontext des Brexit dafür, ein attraktiver Standort zu sein und zu bleiben. Sie unternehmen alles dafür, dass wir das nicht sind.
(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das ist ja die Höhe!)
Insofern werbe ich dafür, dass wir uns im Steuerrecht an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren und Gerechtigkeit im Steuerrecht beibehalten.
(Zuruf des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Unternehmen sind nicht vollkommen frei, ihre Vergütungen an Vorstandsmitglieder festzulegen. Wir haben zum Beispiel speziell bei Finanzinstituten die Relation zwischen Fest- und variablem Gehalt geregelt. Wir haben sogar geregelt, dass gewährte variable Vergütungsbestandteile wieder zurückgefordert werden können. Ich glaube, entlang dieser Überlegungen kann man vorgehen, wenn man der Einschätzung folgt, dass wir zu hohe Vergütungen, zu hohe Abfindungen haben.
Ich würde mich darüber freuen, wenn diejenigen, die in die zuständigen Gremien gewählt sind, ihre Verantwortung wahrnehmen. Bei mitbestimmten Unternehmen ist mindestens die Hälfte der Vertreter von der Arbeitnehmerbank. Diese Vertreter sollten ihre Verantwortung insbesondere mit Blick auf die Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen.
Vielen Dank. Ich freue mich auf die Debatte zu dieser Thematik.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Staatssekretär, der Kollege Kindler erhält jetzt das Wort für eine Kurzintervention. Darauf können Sie dann antworten. – Herr Kollege Kindler.
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Staatssekretär Meister, ich habe vor allen Dingen verstanden, dass Sie jetzt in dieser Rede nach Gründen gesucht haben, die steuerliche Abzugsfähigkeit für Managergehälter, für Boni und Abfindungen nicht zu deckeln. Ich finde das, ehrlich gesagt, peinlich. Ich finde, der Deutsche Bundestag muss heute zu einer Entscheidung kommen, wie man regeln kann, dass diese Millionenabfindungen für Manager endlich gedeckelt und nicht durch Steuergeld weiter bezuschusst werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben sich auch zu Niedersachsen und zu der Rolle der Grünen dort geäußert. An dieser Stelle Ihrer Rede hatten Sie meine Zwischenfrage leider nicht zugelassen. Deswegen gehe ich jetzt in einer Kurzintervention darauf ein. Es ist so im Aktienrecht – das wissen auch Sie –, dass die Aufsichtsratsmitglieder verantwortlich sind und dass nicht Parteien in Aufsichtsräten sind, sondern dass Personen Aufsichtsratsmitglieder sind. Das sind in diesem Fall Stephan Weil und Olaf Lies von der Sozialdemokratie.
2013 hat die rot-grüne Koalition im niedersächsischen Landtag mit Mehrheit einen Antrag beschlossen, der vorsah, dass Managergehälter, Boni und Abfindungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit gedeckelt werden. Wir haben die Landesregierung auch aufgefordert, die persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern deutlich schärfer zu regeln.
Ich will Sie gern darauf aufmerksam machen, dass wir im Landtag auch stark kritisiert haben, dass Frau Hohmann-Dennhardt eine solch hohe Abfindung bekommen hat. Wir wollen die Aufklärung bei VW, beim Dieselskandal vorantreiben, und zwar hier im Deutschen Bundestag und im niedersächsischen Landtag. Denn es geht nicht, dass dieser Konzern trotz des Dieselskandals noch so hohe Abfindungen zahlt. Wir wehren uns entschieden dagegen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Olav Gutting [CDU/CSU])
Ich weise Sie auch ganz genau darauf hin, Herr Staatssekretär, dass der Dieselskandal nicht erst in den letzten Jahren angefangen hat. Mit der Schummelsoftware wurde schon viel früher begonnen, nämlich 2007, und richtig schlimm ist es 2011 geworden. Zu der Zeit waren nicht Sozialdemokraten im Aufsichtsrat, waren nicht Herr Weil und Herr Lies im Aufsichtsrat, sondern Christian Wulff und David McAllister von der CDU.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ganz genau!)
Ich bitte Sie, auch das zur Kenntnis zu nehmen.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU)
Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt die Möglichkeit einer Entgegnung.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Kindler, zunächst einmal habe ich dafür geworben, dass jeder Mensch in unserem Land als Person dort Verantwortung wahrnimmt, wo er Verantwortung übernommen hat.
(Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Nein, das ist nicht gemacht worden.
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gemacht!)
Sie haben ja selbst in Ihrer Rede, Frau Kollegin Göring-Eckardt, darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmerbank und die beiden Vertreter des Landes
(Zuruf von der CDU/CSU: Von der SPD!)
zugestimmt haben – nicht beim Ausscheiden von Frau Hohmann-Dennhardt, sondern bei der Berufung von Frau Hohmann-Dennhardt, beim Wechsel vom früheren Arbeitgeber zum jetzigen Arbeitgeber VW. Das Präsidium des Aufsichtsrats hat zugestimmt, und dort waren genau diese Vertreter dabei.
Worum ich geworben habe, ist, dass die Menschen, die das beschlossen haben, persönlich für das, was sie beschlossen haben, einstehen und die Verantwortung wahrnehmen. Das ist der Punkt, um den es geht.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Sie haben in Ihrer Rede dargelegt, Frau Göring-Eckardt, dass es wenige Fälle sind – gemeint ist die Grenze, die VW jetzt vorschlägt –, die hier überschreitend sind. Deshalb haben wir kein allgemeines Phänomen zu regeln,
(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weder die Gewerkschaft noch die SPD! Haben Sie das überhaupt mitbekommen?)
sondern wir haben die Verantwortung von denen sicherzustellen, die Verantwortung haben. Und an der Stelle wollen wir etwas tun.
Der zweite Punkt: Ich glaube schon, Sie machen es sich ein bisschen billig,
(Ulrich Freese [SPD]: Nein, Sie machen es sich ein bisschen billig! Sie machen blanken Populismus!)
wenn Sie sich hier hinstellen und das im Allgemeinen kritisieren. Aber Sie fordern von den beiden Regierungsmitgliedern in Niedersachsen, die Sie mit Ihrer Stimme in die Verantwortung gewählt haben, nicht ein, dass diese Verantwortung gelebt wird.
(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gerade getan! – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie einmal zuhören?)
Das zeugt von einer Doppelmoral. Es ist scheinheilig, hier so aufzutreten und zu fordern, es müsse allgemein etwas geschehen, und im konkreten Fall auszuweichen und sich zu verstecken. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen!
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Meister, das ist billig! Das haben wir gerade nicht getan! Das haben wir schon 2013 nicht getan!)
Da können Sie noch so lautstark über andere Themen reden. An der Stelle hätten Sie besser, wenn Sie sich so verhalten, Ihren Antrag gar nicht gestellt.
(Beifall bei der CDU/CSU)

 

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz setzt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht um. Wir haben im Nachgang zur Finanzkrise versucht, Transparenz und Integrität in die Finanzmärkte zu bekommen und den Anlegerschutz zu stärken. Dazu haben wir in dieser Wahlperiode bereits das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz im vergangenen Jahr verabschiedet. Dort hatten wir uns dem Thema „Bekämpfung des Marktmissbrauchs bei der Aufsicht über Zentralverwahrer“ und den EU-einheitlichen Produktinformationsblättern zugewendet und in nationales Recht umgesetzt.
Hier geht es um vier europäische Rechtsakte. Das ist zum einen die MiFID II, zum anderen die MiFIR; dann haben wir das Thema Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und dazu eine Verordnung, und wir haben die Benchmark-Verordnung. Diese vier europäischen Rechtsakte werden wir jetzt mit diesem Gesetz in nationales Recht umsetzen.
Zunächst einmal zu den Themen „Markets in Financial Instruments Directive“ und „Markets in Financial Instruments Regulation“. Das sind MiFID und MiFIR. An dieser Stelle soll die Regulierung von Wertpapierdienstleistungen und des Börsenhandels vorgenommen werden.
Es heißt deshalb MiFID II, weil wir seit 2004 MiFID I hatten, und seit 2004 ist sehr viel geschehen. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, die Grundlage für die Beaufsichtigung des Wertpapierhandels und des Anlegerschutzes im Wertpapierbereich entsprechend anzupassen.
Im Nachgang der Finanzkrise wurden umfangreiche Modernisierungen und Überarbeitungen bei den EU-Vorgaben erforderlich, um auf neu entstandene Gefahren bzw. deren Wahrnehmung mit mehr Sicherheit und Integrität der Finanzmärkte zu reagieren und neue Handelsformen und Handelsplätze angemessen in die Regulierung einzubeziehen.
Diese Regelungen haben wir zum Teil bereits heute schon in nationalem Recht, weil wir uns entschlossen hatten, als nationaler Gesetzgeber voranzugehen und nicht auf europäische Regulierungen zu warten. Ich spreche an dieser Stelle insbesondere einmal die Regelungen zum Thema Hochfrequenzhandel an, bei dem wir versucht haben, Gefahren auf nationaler Ebene zu bannen, als die Diskussion in Europa darüber noch gelaufen ist.
Dasselbe gilt für das Thema Honoraranlageberatungsgesetz. Auch hier sind wir als nationaler Gesetzgeber vorangegangen und haben damit, glaube ich, auch die europäische Debatte ein Stück weit geprägt.
Wir wollen jetzt den Anlegerschutz durch Verhaltens- und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbesondere durch Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den Kunden, stärken.
Des Weiteren sollen höhere Anforderungen an Handelsplattformen, die Schaffung einer neuen Erlaubnispflicht für bisher nicht überwachte organisierte Handelssysteme sowie grundsätzlich die Pflicht, den Handel von Aktien auf regulierten Plätzen zu betreiben, auf den Weg gebracht werden. Ich hoffe, dass wir damit Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen schließen können.
An den Handelsplätzen selbst schaffen wir mehr Transparenz durch die Ausdehnung von Pflichten zur Veröffentlichung betroffener Finanzinstrumente und durch die Regulierung von Datenbereitstellungsdiensten. Wir werden Positionslimits und Positionskontrollen an Warenderivatemärkten einführen, um exzessiven Handelsaktivitäten entgegenwirken zu können. Wir werden außerdem Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsicht erweitern sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vereinheitlichen und verschärfen.
Der dritte Rechtsakt bezieht sich auf die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und die Weiterverwendung von Sicherheiten. Dort werden wir die Vorgaben des Finanzstabilitätsrats zur Reduzierung von Risiken aus sogenannten Wertpapierfinanzierungsgeschäften umsetzen.
Meine Damen und Herren, der vierte Bereich ist die Benchmark-Verordnung. Da geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Erstellern von Benchmarks um? Wir haben gesehen, dass auch dort in der Vergangenheit die eine oder andere Manipulation stattgefunden hat. Deshalb versuchen wir, durch eine einheitliche Regelung dafür zu sorgen, dass die Zulieferung von Daten bei den Erstellern und den Transporteuren besser beaufsichtigt und bei Manipulationen auch sanktioniert werden kann.
Wir hoffen, dass wir durch diesen Gesetzentwurf einen weiteren wesentlichen Schritt zur Modernisierung des deutschen Kapitalmarkts im Zusammenspiel mit den jeweiligen europäischen Rechtsakten vollziehen und den Anlegerschutz in diesem Sinne stärken können. Ich würde mich über eine wohlwollende Beratung hier im Hause sehr freuen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes beschlossen. Wir bringen den Entwurf heute in den Bundestag ein.
Dieser Gesetzentwurf hat zwei Teile. Der eine Teil befasst sich mit der rechtssicheren Gestaltung des Verbraucherschutzes beim Erwerb einer Wohnimmobilie bzw. bei der Vergabe von Krediten zur Wohnimmobilienfinanzierung. Zu dem Teil wird gleich der Kollege Kelber in die Inhalte des Gesetzentwurfs einführen. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit vorsorglichen Aufsichtsbefugnissen. Darüber diskutieren wir nun.
Wir wollen die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität umsetzen. Wir haben den Ausschuss für Finanzstabilität als eine Konsequenz im Jahre 2012 eingerichtet, als wir die Ursachen der Finanzkrise analysiert und festgestellt haben, dass es zwischen den verschiedenen Akteuren, die Aufsicht betreiben, einer noch besseren Abstimmung, einer noch besseren Vernetzung bedarf. Dieser Ausschuss hat am 30. Juni 2015 vorgeschlagen, für eine bessere Finanzstabilität bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu sorgen.
Wenn man sich diesen Sektor anschaut, stellt man fest, dass es drei Entwicklungen gibt, die man im Blick haben muss:
Die eine Entwicklung bezieht sich auf die Frage: Wie entwickeln sich eigentlich die Preise für Wohnimmobilien im Lande? Wenn wir uns das anschauen, stellen wir fest, dass wir im ersten Halbjahr 2016 einen Preisanstieg um 5 Prozent hatten. Diese Entwicklung hat sich allerdings nicht mehr, wie bis 2014, auf die Ballungsräume konzentriert. Wir haben vielmehr gesehen, dass die Wohnimmobilienpreise mittlerweile im ganzen Land steigen.
Ein Anstieg der Immobilienpreise ist für sich genommen allerdings noch kein Problem. Man muss eine zweite Entwicklung im Auge haben: Wie finden diese Finanzierungen statt? Wenn die Immobilien mit Eigenkapital finanziert werden, ist das für die Finanzmarktstabilität relativ ungefährlich. Denn wenn jemand sein eigenes Geld in den Kamin wirft, dann ist das sein eigenes Vergnügen. Wenn er aber mit fremdem Kapital finanziert, muss man die Auswirkungen möglicher Verluste auf diejenigen, die die Kredite vergeben haben, im Blick haben. 2016 verzeichneten wir beim Volumen der Fremdfinanzierung, also bei den Wohnimmobilienkrediten, ein Wachstum von 3,7 Prozent in Deutschland. Wir hatten langfristig – wenn man sich die letzten drei Jahrzehnte anschaut – ein Wachstum von etwa 5 Prozent. Das heißt, das Tempo hat sich reduziert. An dieser Stelle ist eine Beruhigung eingetreten.
Es gibt noch einen dritten Punkt: Nach welchen Maßstäben, nach welchen Standards vergeben die Banken Wohnimmobilienkredite? Wenn wir uns das anschauen, stellen wir fest – das sagen uns diejenigen, die näher an den Banken sind, diejenigen, die dort Aufsicht führen –, dass die Kreditvergabestandards im vergangenen Jahr im Allgemeinen eher geschärft worden sind, als dass man sie schleifen gelassen hätte.
Das ist zunächst einmal die Lagebeschreibung. Wenn wir eine Gefahrenanalyse, eine Risikoanalyse machen, müssen wir diese drei Entwicklungen im Blick haben. Nur wenn wir in allen drei Bereichen gleichzeitig ein Problem feststellen, also ein Ansteigen der Wohnimmobilienpreise, ein Ansteigen bei der Fremdfinanzierung und ein Absinken der Mindeststandards bei der Vergabe von Krediten, dann haben wir ein Problem.
Deshalb kann man die Frage stellen: Warum ergreifen wir die Initiative? Warum wollen wir jetzt dieses Gesetz beschließen? Der Grund ist folgender: Wenn bei Ihnen ein Brand ausbricht und Sie auf den Feuermelder drücken, hilft Ihnen das nur dann, wenn Sie vorher eine Feuerwehr eingerichtet, das Personal ausgebildet und der Feuerwehr die notwendige Ausrüstung gegeben haben. Ansonsten ist das Drücken des Feuermelders relativ wirkungslos. Entsprechend wollen wir vorgehen: Wir wollen jetzt die nötigen Instrumente schaffen, die Werkzeuge schaffen, um für den Fall, dass eine kritische Lage eintritt, gerüstet zu sein. Wir wollen diese Instrumente aktuell nicht aktivieren und zum Einsatz bringen. Ich habe dargelegt, dass wir dafür noch nicht die Notwendigkeit sehen. Wir bitten allerdings die Bundesbank und die BaFin darum, gemeinsam mit uns die drei Parameter, die ich geschildert habe, im Auge zu behalten und uns die Information zu geben, wann es nach ihrer Einschätzung mit Blick auf diese drei Parameter zu einer Gefahrenlage kommt, wann es zu einer Blasenbildung mit Gefahren für die Finanzstabilität kommt. Dann würden wir in einem gemeinsamen Entscheid, über den wir auch den Bundestag informieren würden, zur Aktivierung dieses Werkzeugkastens kommen. Das ist unsere Vorgehensweise an der Stelle.
Was sind die Mindeststandards, die wir im Blick haben? Zum einen geht es um das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und dem Wert der Immobilie. In den USA haben wir vor der Finanzkrise Finanzierungen jenseits von 100 Prozent gesehen. Ein solches Verhalten haben wir in Deutschland nicht. Aber, ich glaube, hier einen Mindeststandard zu setzen, um bei denen, die solche Standards nicht einhalten, für eine gewisse Besinnung zu sorgen, ist kein Fehler.
Zum Zweiten. Wir haben momentan Zinssätze, die sehr niedrig sind. Wenn man bei niedrigen Zinsen einen Kreditvertrag mit 1 Prozent Tilgung abschließt, dann ist das Volumen der Tilgung, das man über die Laufzeit gewinnt, relativ gering im Vergleich zu früheren Zeiten, in denen die Zinsen höher waren. Da hat man, wenn man mit 1 Prozent Tilgung angefangen hat, über die Laufzeit natürlich einen höheren Tilgungsanteil erreicht. Deshalb ist der zweite Punkt, dass wir einen Zeitraum für eine Mindesttilgung des Kredits als Standard setzen wollen.
Der dritte Punkt betrifft das Verhältnis des Schuldendienstes zum Einkommen des Kreditnehmers. Auch diese Frage ist plausibel. Kann der Mensch eigentlich aus seinem eigenen Einkommen den Kredit, den er aufnimmt, bedienen? Es kann ja auch sein, dass er nicht nur einen Kredit hat, sondern mehrere. Das heißt, wir wollen uns auch die Gesamtleistungsfähigkeit, bezogen auf die Gesamtverschuldung, und das Verhältnis von Gesamtverschuldung zum Einkommen anschauen.
Da wir hier allerdings nicht den einzelnen Kreditnehmer im Auge haben, da unser Interesse vielmehr der Finanzstabilität und damit der Stabilität der Bankinstitute gilt – das andere Thema wird Kollege Kelber beleuchten, nämlich den Schutz des einzelnen Kreditnehmers –, sagen wir: Wir wollen Ausnahmen für Ausbau, Umbau und Sanierung schaffen. Wir wollen den sozialen Wohnungsbau komplett ausnehmen und das Thema Anschlussfinanzierung aus diesen Betrachtungen herauslassen. Es geht uns um die Stabilisierung von Banken. Wir wollen auch jeder Bank ein gewisses Freikontingent an Kreditvolumen, für das die Mindeststandards nicht gelten, zugestehen. Denn wenn nur ein kleines Volumen an Krediten in Gefahr gerät, wird das nicht die Bank und damit das Finanzsystem in Gefahr bringen. Wir wollen ferner Bagatellkredite außen vor lassen, das heißt, es soll eine Bagatellgrenze geben; denn durch Kleinstkredite wird die Finanzmarktstabilität natürlich nicht in Gefahr geraten.
Diese Überlegungen haben wir auf den Weg gebracht. Jetzt kann man sagen: Warum kommen die Deutschen auf den Gedanken? Zum einen weil wir den Hinweis unserer Aufsichtsorgane haben, zum Zweiten weil uns die Europäer, die sich mit Risiken im Finanzmarkt beschäftigen, darauf hingewiesen haben, dass es notwendig ist. Auch der Internationale Währungsfonds hat uns darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, einen solchen Instrumentenkasten zu schaffen. Außerdem sind andere Länder in Europa bereits in diesem Sinne tätig geworden. Deshalb würde es die Bundesregierung für nachlässig halten, wenn wir diesen Empfehlungen nicht nachkommen würden. Aber das ist immer in dem Sinne gemeint: Wir bereiten uns auf Risiken vor. Das heißt nicht, dass wir Risiken, die noch nicht eingetreten sind, jetzt schon bekämpfen wollen.
Ich bitte Sie um eine konstruktive Beratung dieser Überlegungen. Ich hoffe, Sie würdigen auch den zweiten Teil, den Kollege Kelber nachher vorträgt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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