Gesetzentwurf zum Infektionsschutz inhaltlich und handwerklich mangelhaft

Gesetzentwurf zum Infektionsschutz inhaltlich und handwerklich mangelhaft

Berlin, 16.03.22 - Am 19. März laufen die seitherigen Corona-Maßnahmen aus. Obwohl dieser Termin seit Langem bekannt ist, hat sich die Ampel-Koalition im Bund erst in allerletzter Sekunde auf eine Nachfolgeregelung verständigt. Den Gesetzentwurf will die Ampel diese Woche nun im Hauruckverfahren durch Bundestag und Bundesrat peitschen. "Dieses Vorgehen ist eine Missachtung des Parlaments. Vor allem Grüne und FDP haben der früheren Bundesregierung bei der Corona-Bekämpfung gerne eine unzureichende Parlamentsbeteiligung vorgeworfen - und sie werfen nun ihre eigenen Maßstäbe über Bord", so der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU).
Bundesweit soll nach den Ampel-Plänen nur noch ein Basisschutz möglich sein, darunter Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr sowie Testpflichten in Heimen und Schulen. "Dass der bisherige Maßnahmen-Katalog gerade jetzt auf nur noch wenige Schutz-Auflagen schrumpfen soll, obwohl die Corona-Infektionszahlen in Deutschland derzeit Höchststände erklimmen, muss man nicht verstehen. Die Ampel-Koalitionäre tragen jedenfalls die Verantwortung für die Folgen", so Meister.
An Orten, wo sich die Corona-Lage zuspitzt, sollen zwar schärfere Auflagen verhängt werden können, etwa Maskenpflichten, Abstandsgebote sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - allerdings nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat (sog. Hotspot-Regelung). "Leider ist diese Hotspot-Regelung handwerklich eine Katastrophe. Es fehlt an klar definierten Kriterien für die Aktivierung der Regelung. Die Ampel lässt die Länder bei den wichtigen Details alleine. Ich fürchte, wir werden schon bald einen Flickenteppich regionaler Regeln erleben", so Meister.
Dieser unstimmige Gesetzentwurf bezeugt den tiefen Riss in der Corona-Politik der Ampel. Er ist das Ergebnis der gegensätzlichen Positionen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann. Auf der einen Seite Panik-Prognosen, auf der anderen Seite Forderungen nach maximalen Lockerungen. Das wird der Sache leider nicht gerecht.

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