Neuregelung der Suizid-Assistenz Dr. Meister: Schutz des Lebens oberstes Leitmotiv

Berlin/Bergstraße, 03.07.23 - Im Bundestag findet am 6. Juli die Schlussabstimmung über eine Neuregelung der Sterbehilfe statt. Eine solche Regelung ist notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das vorherige Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) unterstützt bei der Thematik einen Gesetzentwurf, der überfraktionell erarbeitet wurde. "Um bei diesem sensiblen Thema keinen rechtsfreien Raum entstehen zu lassen und um erwartbaren Missbrauch durch gewinnorientierte, teils dubiose Sterbehilfe-Vereine zu verhindern, setzen wir das Gesetz verfassungskonform auf, indem wir dafür Sorge tragen, dass Suizidgefährdete diesen Entschluss aus freiem Willen und ohne äußeren Druck fällen", so Dr. Meister.
Der Gesetzentwurf ermöglicht den assistierten Suizid, fördert ihn aber nicht. Anbieter geschäftsmäßiger Sterbehilfe machen sich dann strafbar, wenn sie sich nicht an ein Schutzkonzept aus psychiatrischer oder psychotherapeutischer Untersuchung, Beratung, Wartefristen und eines Mehraugenprinzips halten. "So schützen wir die Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere vulnerabler Gruppen - um sie im Idealfall von ihrem Entschluss abzubringen", so Dr. Meister.
Dieser Gesetzentwurf ist im Ausgleich zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens nach Überzeugung von Dr. Meister derjenige, den eine dem christlichen Menschenbild verpflichtete Politik mit bestem Gewissen vorlegen kann.



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