Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 11. Oktober 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Migrationspolitischen Sonderweg in Europa sofort beenden.

In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Asylgesuche in Deutschland stark angestiegen und hat seit August/September nochmals deutlich zugenommen. Von Januar bis August 2022 wurden in Deutschland 132.600 Asylanträge gestellt (115.400 Erstanträge, 17.200 Folgeanträge). Das sind 35,4 % mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen enthalten noch nicht die Aufnahmen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, denn diese durchlaufen kein Asylverfahren.

Von der Bundesregierung haben wir bisher keine eindeutigen Angaben erhalten, wie dieser Anstieg zu erklären ist. Die Länder und Kommunen geraten durch diese Entwicklung aber enorm unter Druck. Auch durch die Aufnahme zahlreicher ukrainischer Kriegsflüchtlinge sind die Kapazitäten vielerorts erschöpft. Eine weitere Verschärfung der Lage ist angesichts des Krieges in der Ukraine und der prekärer werdenden Situation von fast vier Millionen Syrern in der Türkei nicht auszuschließen.

Wenn die Bundesregierung nicht rasch reagiert, stehen wir vor einer Migrationskrise. Wir dürfen keine weiteren Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland setzen. Wir stehen zu unseren humanitären Verpflichtungen – aber die Aufnahmekapazitäten müssen den tatsächlich Schutzbedürftigen zugutekommen. Mit unserem Leitantrag in dieser Woche fordern wir deshalb: Die Bundesregierung muss ihren migrationspolitischen Sonderweg in Europa beenden. Sie muss die Pläne für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ und weitere Migrationspakete aufgeben. Es darf keine weiteren Anreize für irreguläre Migration nach Deutschland und Europa geben. Die dramatische Migrationslage muss in der Bundesregierung endlich Chefsache werden.

Warburg-Steuerskandal: Offene Fragen im Buch ‚Die Akte Scholz: Der Kanzler, das Geld und die Macht

Der Warburg-Steuerskandal wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die Hamburger Politik – es entsteht auch Politikverdrossenheit. Nach wie vor sind den Vorgängen um die Warburg-Bank in Hamburg viele Fragen offen. Hierbei geht es um politische Einflussnahme und insbesondere um die Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz. Sein Umgang mit der Affäre ist geprägt von Erinnerungslücken, Widersprüchen und Wirrwarr um Kalendereinträge. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Hamburger Abgeordnetenhaus wurden seitens Scholz nur unzureichend informiert. Es wurde bestenfalls nur bestätigt, was ohnehin bereits bekannt war.

Mit dem nun erschienen Buch „Die Akte Scholz – der Kanzler, das Geld und die Macht“ von Oliver Schröm und Oliver Hollenstein beginnt ein neuerlicher öffentlicher Aufklärungsversuch. Wir machen die Hamburger Affäre deshalb in der laufenden Sitzungswoche zum Gegenstand einer Aktuellen Stunde. Statt Erinnerungslücken und immer neuen Ausweichversuchen braucht es eine umfassende und ehrliche Einlassung des heutigen Bundeskanzlers und seines Umfeldes. Gerade angesichts der gravierenden aktuellen Krise darf es nicht sein, dass der Bundeskanzler sich an wichtige Inhalte von bedeutenden Gesprächen nicht erinnern kann.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Der von den Sicherheitskräften des Mullah-Regimes herbeigeführte Tod der jungen Iranerin Mahsa Amini am 17. September 2022 hat landesweit Proteste entzündet. Die Iraner gehen für Freiheit, Gerechtigkeit und die Überwindung des repressiven islamistischen Herrschaftssystems auf die Straße. Mit unserem Antrag Iranische Protestbewegung entschlossen unterstützen – Den Testfall einer frauenorientierten Außenpolitik zum Erfolg machen fordern wir die Bundesregierung zu mehr Unterstützung für die mutigen Iranerinnen und Iraner auf. Mittlerweile reichen die Proteste in zahlreiche Städte und Institutionen. Das Regime greift unterdessen zu immer härteren, repressiveren Maßnahmen. So wurden Proteste an der renommierten Scharif-Universität in Teheran mit brutaler Gewalt niedergeschlagen. Die Unterdrückung der Frauen in der iranischen Gesellschaft ist seit Jahrzehnten eine der größten systematischen Menschenrechtsverletzungen der Welt. Seit langen Jahren besteht die einmalige Chance, systematische Verbesserungen für die Lage der Frauen im Iran und einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Freiheitsrechten zu erreichen. Auf diesem Weg bedarf es der tatkräftigen Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere Deutschlands und Europas. Mit Sonntagsreden von einer vermeintlich „feministischen Außenpolitik“ ist den Frauen im Iran nicht geholfen. Die konkrete Verbesserung der Lage der Frauen im Iran muss Gradmesser für den Erfolg der deutschen und europäischen frauenorientierten Außenpolitik sein.

Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen. In den vergangenen Monaten hat die Inflationsrate in Deutschland stark zugelegt. Insbesondere Heizkosten und die Preise für Lebensmittel sind stark gestiegen. Alleinerziehende tragen eine doppelte Verantwortung. Sie arbeiten zudem häufig in Teilzeit und müssen dafür Abstriche beim Verdienst machen. Mit diesem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme für Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben und das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Bundesregierung soll zudem kurzfristig und unbürokratisch einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro einführen und den Freibetrag nach dem Wohngeldgesetz für Alleinerziehende nochmals um 20 Prozent anheben. So können wir Alleinerziehende in der aktuellen Situation schnell und effektiv entlasten.

Güterverkehrs- und Logistikbranche aus der Krise führen. Die Güterverkehrs- und Logistikbranche befindet sich seit Beginn der Corona-Pandemie in einer schweren Krise. Ging es zunächst darum, die Lieferketten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, rücken nun andere Themen in den Blick der Öffentlichkeit: Durch den Zustand der Infrastruktur sind die Kapazitäten vielerorts weiter eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Straßen- und Schienen-Infrastruktur, die durch den zunehmenden Verkehr überlastet sind. Auch die Wasserstraßen sind durch das extreme Niedrigwasser in diesem Sommer betroffen. Hinzu kommen die gestiegenen Energiepreise, die alle Verkehrsträger betreffen. In unserem Antrag bringen wir 11 Forderungen mit dem Schwerpunkt Straßengüterverkehr vor und fordern die Bundesregierung auf, mehr zu tun, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und die Lieferketten zu stabilisieren.

Mit unserem Antrag Lehren aus dem Flughafenchaos – Passagier- und Gepäckkontrollen sicher, effektiv und zukunftsfähig aufstellen lenken wir den Blick auf das Chaos an den deutschen Flughäfen. Auch in den anstehenden Herbstferien drohen wieder unhaltbare Zustände. Die im Sommer von der Bundesregierung angekündigte kurzfristige Aufnahme von 2000 Hilfskräften aus der Türkei für den Einsatz an den Flughäfen hat sich als Flop erwiesen. Wir machen deshalb Vorschläge, wie das System der Luftsicherheitskontrollen verändert werden sollte. Darüber hinaus braucht es Anpassungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) für die Mitarbeiter der Sicherheitskontrollen. Die ZÜP sollten beschleunigt werden, aktuell nehmen sie im Schnitt 6 bis 8 Wochen in Anspruch und sind nicht einmal deutschlandweit gültig. Außerdem brauchen wir mehr Flexibilität beim Einsatz der sicherheitsüberprüften Mitarbeiter.

Dem akuten Arbeits- und Fachkräftemangel in Deutschland widmen wir uns mit unserem Antrag Fach- und Arbeitskräfte mit zielgerichteten Maßnahmen im Inland gewinnen. Seit einigen Jahren steigt in Deutschland der Fach- und Arbeitskräftemangel. Stand heute sind 1,93 Millionen offene Stellen gemeldet. Besonders betroffen sind bislang Berufe in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Soziales und Bildung, Handwerk, Gastronomie und Hotellerie, IT, Metall und Elektro, Transport und Verkehr sowie Kulturwirtschaft. Die zurückliegenden Corona-Jahre haben die Mangellage noch verschärft. Es ist absehbar, dass dieses Problem in den kommenden Jahren zusätzlich an Schärfe und Breite gewinnen wird, mit entsprechenden negativen Konsequenzen für das Wachstumspotenzial und die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Der politische Handlungsdruck ist hoch. In unserem Antrag schlagen wir deshalb eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften im Inland zu stärken.

Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren, Selbstnutzer neu zu bauender Gebäude einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten, WEGs unter die Stromeigenversorgung des EEG fassen und für alle Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen schaffen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung beraten wir den von den Ampelfraktionen vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Ertüchtigung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Die Bundesregierung will den Wirtschaftsstabilisierungsfonds – der bereits in der Corona-Krise der Stützung der Wirtschaft diente – reaktivieren, um den Gaspreisdeckel und weitere Hilfen in der aktuellen Energiepreissituation abzuwickeln.

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Mit dem Entwurf will die Ampelkoalition das Gute-Kita-Gesetz fortschreiben und in den Jahren 2023–2024 bestimmte qualitative Maßnahmen umsetzen. Neu ist dabei, dass mehr als 50 % der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auf priorisierte qualitative Maßnahmen verwendet werden müssen – z.B. Stärkung des Fachkraftschlüssels, oder die Fachkräftegewinnung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen (aus nicht-priorisierten Handlungsfeldern) können bis Mitte 2023 fortgeführt werden. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 rund 2 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung.

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes. Das SGB II regelt die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Mit der Einführung des „Bürgergeldes“ plant die Ampelkoalition eine umfassende Reform. Dabei sollen die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus angehoben werden, zudem wird u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht. Wir finden: Das Bürgergeldgesetz steht für verwalten, nicht für aktivieren. Es setzt die falschen Schwerpunkte. Das SGB II und das mit ihm eingeführte Prinzip des Förderns und Forderns haben sich hingegen bewährt. Nach 17 Jahren praktischer Erfahrung mit dem SGB II wollen wir die Hilfen für Arbeitslose in der Grundsicherung optimieren. Unser Fokus liegt auf dem Fördern von Menschen und der Vermittlung in Arbeit. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit dauerhaft und nachhaltig beendet werden. Deshalb wollen wir mit einem Maßnahmenpaket aus verbesserter Vermittlung und intensiverer Betreuung sowie Strukturverbesserungen dafür sorgen, dass so viele Menschen wie möglich schnell und nachhaltig in Arbeit vermittelt werden.

In dieser Woche stehen zudem mehrere Vorhaben der Ampelkoalition zur Umsetzung des Entlastungspakets III auf der Tagesordnung. Im Einzelnen handelt es sich um das Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz), das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz soll die Berechnungsformel für das Wohngeld angepasst werden, so dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten können. Darüber hinaus soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld verankert werden, um die höheren Energiepreise zu berücksichtigen. Für die Übergangszeit in der Heizperiode bis Januar 2023 will die Bundesregierung zudem eine weitere Einmalzahlung (Heizkostenzuschuss II) auf den Weg bringen – insbesondere für Wohngeldempfänger. Rentner und Versorgungsempfänger sollen darüber hinaus ebenfalls von einer Einmalzahlung zum Energiepreisausgleich profitieren.

Darüber hinaus befassen wir uns weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise: Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs und dem Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung.

Mit dem Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation, das wir in erster Lesung beraten, werden Regelungen für Einrichtung, Betrieb und Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation vorgelegt. Die neuen Rechtsgrundlagen erweitern sowohl den Anwendungsbereich als auch die Funktionen des SIS umfassend. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass auch Nichtpolizeibehörden direkt an das SIS angeschlossen werden. In Deutschland betrifft dies mehr als 2.000 zusätzliche Behörden. Dazu gehörten z.B. die Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, die Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Bericht des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2022 „Ostdeutschland. Ein neuer Blick.“ und Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2021. Der Bericht des Ostbeauftragten legt die aktuellen Entwicklungen und Trends in den neuen Ländern dar. Im ersten der drei Teile des Berichts schildern 15 verschiedene Autorinnen und Autoren den aktuellen Stand und geben Ausblicke auf die Zukunft. Teil 2 – der Deutschland-Monitor – erhebt statistische Daten zur Einstellung gegenüber der Demokratie und Politik in Deutschland. Die wichtigsten Themen sind derzeit Fragen der sozialen Gerechtigkeit, Inflation, Lebenshaltungskosten, dem Klimawandel und der Energie. Alarmierend ist die gesunkene Zahl derer, die mit der Funktionsweise unserer Demokratie zufrieden sind. Lag die Zahl 2020 im Osten noch bei fast 50 Prozent, so liegt sie nun bei lediglich 39 Prozent. Im letzten Teil des Berichts werden die Vorhaben der Bundesregierung für den Osten Deutschlands in der 20. Legislaturperiode aufgeführt. Neben steigenden wirtschaftlichen Kennzahlen zeigt der Bericht des Ostbeauftragten auch, dass die wirtschaftliche Einheit noch nicht vollendet ist. Ein Lohngefälle zwischen Ost und West besteht weiterhin. Gemessen am Bevölkerungsanteil sind Ostdeutsche in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Grundsätzlich ist der Wirtschaftsstandort Ostdeutschland zwar im Aufschwung (bspw. Neuansiedlungen von Tesla, Intel, Bosch), dennoch gibt es weiterhin strukturschwache Regionen. Bis zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Ost und West müssen noch einige Hürden gemeistert werden.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern. In dieser Woche entscheiden wir über die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Irak. Die Bundesregierung schlägt eine Verlängerung vor. Dies ist auch ein Ergebnis der Überprüfung des Einsatzes, die im Rahmen des Bundestagsmandats vom 28. Januar 2022 beauftragt wurde. Der Einsatz zielt darauf ab, die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nachhaltig zu befähigen, die Sicherheit und Stabilität in Irak eigenständig zu gewährleisten und ein Wiedererstarken der Terrororganisation des sog. Islamischen Staates (IS) zu verhindern. Die internationale Gemeinschaft ist diesem Ziel in den letzten Jahren deutlich nähergekommen, hat es aber noch nicht erreicht. Eine Fortsetzung des Engagements ist daher notwendig, um das bisher Erreichte zu konsolidieren und tragfähig weiterzuentwickeln. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 500 Soldatinnen und Soldaten.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • Oktober: Buch „Die Akte Scholz“ (zum Thema cum-ex) von Oliver Schröm erscheint
  • Oktober: Flüchtlingsgipfel des BMI mit BMin Faeser und BY IM Herrmann
  • Oktober: Treffen des Bündnisses „Bezahlbarer Wohnraum“ im BKAmt mit BK Scholz und BM Geywitz; Vorstellung Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
  • Oktober: Beginn World Health Summit in Berlin
  1. Außen/EU:
  • /12. Oktober: Informelle Tagung der EU-Energieminister
  • Oktober: NATO-Außenministertreffen
  • Oktober: NATO-Verteidigungsministertreffen
  • Oktober: Beginn der Jahrestagung von IWF und Weltbank
  • Oktober: G20-Finanzministertreffen
  • Oktober: EU-Innenministertreffen
  • Oktober: Beginn des Parteikongresses der Kommunistischen Partei Chinas

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 27. September 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Unsere Forderung nach einer IP-Adress-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet unabdingbar. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise – wenn eine Tat auffällt – vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben. In unserem Antrag IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen fordern wir: Bundeskanzler Scholz muss jetzt den Streit im Kabinett beenden und dafür sorgen, dass schnell eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen auf den Weg gebracht wird. Dabei soll der laut EuGH zulässige Spielraum ausgeschöpft werden – zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist der wichtigste Anker für finanzielle Nachhaltigkeit in der Europäischen Union. Um seine Funktionen erfüllen zu können, muss der Pakt durch den laufenden Reform­prozess durchsetzungsfähiger werden. Unsere Vorstellungen dafür legen wir in unserem Antrag Stabilitätsunion statt Schuldenunion – Stabilitäts- und Wachstumspakt festigen, fiskalpolitische Disziplin in Europa sichern vor: Der Pakt muss auf wenige Grundregeln verschlankt werden, ohne dabei die EU-Fiskalregeln zu verwässern. Für uns ist unabdingbar, dass das 60 %-Ziel zur Staatsschuldenquote sowie das 3 %-Ziel zur jährlichen Neuverschuldung erhalten bleibt. Auch die Zielsetzung eines verbindlichen Schuldenabbaus muss Bestand haben. Zusätzlich sind die Flexibilitätsklauseln klar auf Naturkatastrophen und extreme Wirtschaftskrisen zu reduzieren. Ausnahmen für Investitionen – wie sie immer wieder gefordert werden – würden dem Pakt einen Bärendienst erweisen: Sie würden Komplexität und Streitanfälligkeit erhöhen und den Pakt damit schwächen. Darüber hinaus setzen wir uns insbesondere dafür ein, die Verfahren zur Durchsetzung des Regelwerks effektiver auszugestalten. Hierzu gehören geringere Ermessens­spielräume, eine objektive Überwachung der Einhaltung und ein regelbasiertes Verfahren für die Ausnahmeklausel. Wir dürfen den dauerhaften Zusammenhalt in der EU nicht gefährden und erteilen deswegen allen Plänen zur Vergemeinschaftung von Schulden in der EU eine klare Absage.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

In erster Lesung beraten wir unseren Antrag Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen. Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren, Selbstnutzer neu zu bauender Gebäude einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten, WEGs unter die Stromeigenversorgung des EEG fassen und für alle Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen schaffen.

Die Wolfspopulation in Deutschland wächst. Die daraus resultierenden zunehmenden Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere rücken weiter in den Vordergrund. Mit unserem Antrag Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen greifen wir die berechtigten und zunehmenden Sorgen der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung in den ländlichen Regionen auf. Im Jahr 2020 wurden rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – von Wölfen getötet. Die bisherigen Präventionsmaßnahmen haben nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Deswegen brauchen wir jetzt ein aktives Wolfsbestandsmanagement.  Konkret wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, den Erhaltungszustand des Wolfes unverzüglich zu definieren und eine rechtssichere Entnahme zu ermöglichen. Nur durch die längst überfällige Bestätigung eines guten Erhaltungszustands der Wolfspopulation in Deutschland sowie durch ein nachhaltiges Bestandsmanagement können die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Artenschutzes unter einen Hut gebracht werden.

Mit unserem Antrag Bewusste Kaufentscheidungen fördern – Verlässliche und relevante Verbraucherinformation stärken fordern wir bessere Informationen für Verbraucher beim Kauf von Produkten, Dienstleistungen und beim Nutzen digitaler Dienste. Ohne aussagekräftige und verlässliche Informationen können Verbraucher keine bewussten und selbstbestimmten Kaufentscheidungen treffen. Besonders hervorzuheben ist der Vorschlag für mehr Transparenz bei den Kraftstoffpreisen: Die Mineralölunternehmen sollen verpflichtet werden, ihre Preisbestandteile an die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt zu melden. So kann diese besser einschätzen, ob staatliche Entlastungen tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben werden.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zu lassen. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Mit unserem Antrag Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken, den wir in dieser Woche erstmalig beraten, fordern wir die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Schöffenrecht modernisiert und mit besonderem Fokus auf die nachfolgenden Punkte anpasst. Insbesondere wollen eine Verbesserung der Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den Blick nehmen, den Kündigungsschutz gemäß § 45 Abs. 1a DRiG verbessern und die Altershöchstgrenze von 70 auf 75 Jahre bei Schöffinnen und Schöffen anpassen.

Gegenwärtig finden im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union Verhandlungen zur Europäischen Verordnung für Künstliche Intelligenz statt. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In den kommenden Wochen und Monaten stehen bei dem EU-Gesetzgebungsvorhaben zentrale Weichenstellungen an. In unserem Antrag Europäische KI-Verordnung – Raum lassen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fordern wir eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich aktiv und mit einer klaren Linie an den Verhandlungen im Rat beteiligt. Interne Streitigkeiten der Ampel-Regierung haben die Festlegung einer Position im Rat seit Beginn des Jahres immer wieder verzögert. Mit der KI-Verordnung muss ein innovationsoffenes Umfeld in Europa geschaffen werden, um im globalen Wettbewerb bei KI bestehen können.

In dieser Sitzungswoche führen wir eine Vereinbarte Debatte zu den sechs Nachhaltigkeitsprinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit unserem Antrag Nachhaltige Entwicklung krisenfest machen – Schulden abbauen, Infrastruktur stärken, Erneuerbare Energien ausbauen, Ernährung sicherstellen legen wir als Unionsfraktion unsere Vorstellungen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie dar. Nachhaltiges Wachstum erfordert, den wirtschaftlichen Fortschritt vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln. Geschlossene Stoffkreisläufe sorgen für neue wirtschaftliche Potenziale und schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Als eines der wirtschaftlich leistungsfähigsten Länder der Welt steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Zum einen stehen Transformationsprozesse von Gesellschaft und Wirtschaft hin zur Klimaneutralität und zur Digitalisierung aller Lebensbereiche sowie der Erhalt und Ausbau der Versorgungssicherheit auf der Tagesordnung. Zum anderen haben Krisen wie die COVID19-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen in unserem Land. Mit unserem Antrag richten wir deshalb die klare Forderung an die Bundesregierung, auf einen Weg zurückzukehren, der nachhaltige Entwicklung möglich macht.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Wir beraten mehrere Entwürfe der Bundesregierung mit energiepolitischem Schwerpunkt: Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll die thermische Abfallverwertung (Abfallverbrennung) ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen. Dies wäre ein nationaler Sonderweg, denn bisher gibt es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine solche CO2-Bepreisung. Die CO2-Bepreisung belastet die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit mehreren Hundert Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Sie führt zu höheren Müllgebühren. Haushalte mit geringem Einkommen werden dabei überproportional stark belastet. Wir sehen den Entwurf deshalb kritisch. Mit der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung will die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine Vereinfachung des Wechsels von Gas auf andere Energieträger sowie für eine Ausweitung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Biogas umsetzen. Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das wir in erster Lesung beraten, werden Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn das Verfahren in einem Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist. Hierdurch soll der Brennstoffwechsel in Anlagen ermöglicht und erleichtert werden. Darüber hinaus stimmen wir mit der Verordnung zur Änderung der Gaspreisanpassungsverordnung über Anpassungen bei der Gasumlage ab. Nachdem die Bundesregierung die Umlage in den letzten Wochen gegen unsere begründete Kritik noch massiv verteidigt hat, ist sie nun auf einen kritischen Kurs eingeschwenkt und hat sich unseren Argumenten weitgehend angeschlossen. Wir fordern weiterhin, die Gasumlage unverzüglich aufzuheben.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Der persönliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes soll alle Personen umfassen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich insbesondere auf bestimmte Verstöße gegen europarechtliche Vorschriften, aber auch eine Vielzahl von Verstößen aus anderen Rechtsbereichen. Für hinweisgebende Personen sollen mit internen und externen Meldekanälen zwei gleichwertig nebeneinanderstehende Meldewege vorgesehen werden. Die Pflichten gelten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er geht über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. So wird der sachliche Anwendungsbereich auch auf zahlreiche Verstöße in spezialgesetzlichen Rechtsgebieten erstreckt. Hiermit gehen erhebliche zusätzliche Belastungen für die deutsche Wirtschaft einher, die zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen können. Der Gesetzentwurf sollte sich daher auf eine 1:1-Umsetzung beschränken und nur Verstöße gegen die in der Richtlinie genannten EU-Rechtsakte erfassen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • September: Gemeinsame Tagung der Innen- und Justizminister von Bund und Ländern; Schwerpunkt: Kinderschutz im Internet
  • Oktober: Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt
  • Oktober: MPK mit BK Scholz zum Entlastungspaket III, verschoben vom 28. September
  1. Außen/EU:
  • September: Sondertreffen der EU-Energieminister
  • Oktober: Vorgezogene Parlamentswahlen in Bulgarien, Präsidentenwahlen in Brasilien
  • Oktober: Parteitag der Tories in Großbritannien

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 20. September 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Die explodierenden Energiepreise stehen auf Platz 1 der Sorgenliste der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Viele wissen nicht, wie sie Nachzahlungen für Strom und Gas aufbringen und künftige Abschlagszahlungen stemmen sollen. Zahlreiche Unternehmer sehen ihre Geschäftsmodelle vor dem Aus. Die bisherigen Ampel-Maßnahmen sind enttäuschend. Mit unserem Leitantrag Bürgern und Unternehmen eine energiepolitische Perspektive geben, Preise unter Kontrolle bringen, Insolvenzwelle verhindern zeigen wir auf, wie mit entschlossenem und zielgerichtetem Handeln die Situation zu meistern ist und wie massenhafte Insolvenzen vermieden werden können.

An erster Stelle steht dabei, weitere Belastungen für Bürger und Wirtschaft zu vermeiden. Die handwerklich fehlerhafte und sozial ungerechte Gasumlage muss abgeschafft werden. Daneben ist der Ausbau der Energie-Angebotsseite entscheidend. Hier dürfen keine Möglichkeiten ausgelassen werden. Insbesondere verkennt ein ideologisches Stilllegen von Kernkraftwerken oder eine reine Nutzung als Notreserve den Ernst der Lage. Mit unserem Entwurf für ein 19. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes legen wir einen konkreten Vorschlag für die Verlängerung der Laufzeiten auf den Tisch.

Darüber hinaus müssen wir Bürger und Wirtschaft gezielt entlasten. Wir brauchen einen Bürger-Basispreis beim Gas, der die Grundversorgung bezahlbar hält und zugleich Anreize zum Energiesparen setzt. Haushalte im unteren Einkommensdrittel wollen wir mit einer Energiepauschale von 1.000 Euro entlasten. Insbesondere die bisher weitgehend vertrösteten kleinen und mittleren Unternehmen wollen wir besser unterstützen. Diese und weitere Vorschläge werden wir im Plenum in einer Aktuellen Stunde ausführlich diskutieren. Ergänzende Vorschläge, insbesondere mit Blick auf die besonderen Leistungen der Alleinerziehenden, unterbreiten wir in unserem Antrag Alleinerziehende in der hohen Inflation nicht allein lassen.

Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Ukraine jetzt entschlossen mit schweren Waffen unterstützen.

Die Ukraine muss den Krieg gewinnen – dies liegt im deutschen und europäischen Sicherheitsinteresse. Dafür braucht es die notwendige Ausstattung mit Material, vor allem auch Kampf-, Schützen- und Transportpanzer. Je zügiger die Ukraine militärische Erfolge erzielt, desto besser wird ihre Verhandlungsposition und desto schneller endet der Krieg.

Die Bundesregierung hingegen zögert und zaudert in der Unterstützung für die Ukraine. Das kostet ukrainischen Soldaten das Leben und verlängert den Krieg. Unsere Partner in Mittel- und Osteuropa sowie unsere NATO-Verbündeten erwarten mehr Engagement. Wir fordern die Bundesregierung auf, nun endlich das verfügbare Material aus Beständen der Industrie und der Bundeswehr zu liefern. Die zuletzt angekündigte Lieferung einiger weiterer Mehrfachraketenwerfer, Haubitzen sowie von Dingos ist begrüßenswert, aber alles andere als eine kraftvolle Initiative. Die Industrie steht bereit. Unsere Partner warten auf Initiative aus Berlin. Auch unsere amerikanischen Partner fordern mehr Initiative und Führungsverantwortung von der Bundesregierung. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt hierfür gekommen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Weitere Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Wir beraten die Unterrichtungen der Bundesregierung zu ihrer Digitalstrategie und der Gigabitstrategie. Beide Papiere bewerten wir kritisch. Die Digitalstrategie lässt Zielgenauigkeit und Transparenz vermissen. Sie ist insgesamt enttäuschend. Die genannten Ziele sind ambitionslos. Auch die Einführung eines Digitalbudgets – also eines ressortübergreifenden Haushaltstitels für Digitalprojekte – ist immer noch nicht erfolgt. Die Gigabitstrategie setzt im Wesentlichen die – zutreffende – Förderpolitik der Vorgängerregierung fort und bringt kaum neue Impulse. Unsere Gegenvorschläge unterbreiten wir unserem Antrag Stillstand und unklare Zuständigkeiten in der Digitalpolitik beenden, für eine ambitionierte und koordinierte Digitalstrategie.

Kinder und Jugendliche haben in der Corona-Pandemie an vielen Stellen zurückstecken müssen. Jetzt ist wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam alles tun, um Lernrückstände zu schließen und die psychischen Folgen der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abzumildern. Wir haben deshalb eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt: Beitrag des Bundes zum Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen sowie zur Milderung von psychosozialen Folgen. Die Antwort der Bundesregierung werden wir im Plenum diskutieren. Darüber hinaus haben wir konkrete Vorschläge in unserem Antrag Kinder und Jugendliche beim Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen und der Milderung von psychosozialen Folgen nicht allein lassen zusammengefasst, den wir ebenfalls zur Debatte stellen.

Mit unserem Antrag Kuba-Politik an Menschenrechten ausrichten fordern wir die Bundesregierung auf, mehr für die Achtung der Menschenrechte auf Kuba zu tun und sich für die Freilassung aller politischen Häftlinge einzusetzen. Zuletzt ist die Entwicklung der Menschenrechte vor Ort hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das kommunistische Einparteiensystem wird trotz Verfassungsänderung praktisch unverändert fortgeführt. Die Staatsgewalt geht weiter gegen friedliche Protestierende vor. Die aktuelle Situation wird von Menschenrechtsorganisationen scharf verurteilt. Die Zahl politischer Häftlinge auf Kuba war nie höher als heute.

Die Bundesregierung will das Förderprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ beenden. Die Entscheidung wird von vielen Seiten kritisiert, denn das Bundesprogramm war außerordentlich erfolgreich. Mit unserem Antrag Qualität in der Kinderbetreuung sicherstellen – Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ muss fortgesetzt werden fordern wir die Bundesregierung auf, sich für eine Fortsetzung des Programms einzusetzen und dieses weiterzuentwickeln. Der frühkindlichen Sprachförderung müssen wir weiterhin hohe politische Priorität einräumen.

Nach Corona braucht auch der Sport einen Neustart. Die Pandemie hat auch dazu geführt, dass vielen Vereinen aktive Sportler und ehrenamtliche Trainer verloren gegangen sind. Weniger Sport hat zudem nachteilige gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung. Mit unserem Antrag Bewegungsgipfel jetzt ausrichten – Deutschland durch Sport gesünder machen fordern wir die Bundesregierung auf, möglichst schnell einen Bewegungsgipfel einzuberufen, der den Neustart im Sport nach der Pandemie einleitet.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung diskutieren wir zudem eine Reihe von Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen, mit denen das am 4. September von der Bundesregierung verkündete dritte Entlastungspaket umgesetzt werden soll: Das Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, sowie das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Unsere Auffassung dazu haben wir bereits in unserem oben dargestellten Leitantrag zusammengefasst: Zu wenig, zu kompliziert, nicht aus einem Guss.

In erster Lesung beraten wir zudem das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes, mit dem die Koalitionsfraktionen vorschlagen, das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre abzusenken. Wir sehen diesen Vorschlag kritisch: Rechte und Pflichten gehören zusammen. Es wäre ein Widerspruch, wenn sich junge Menschen erst mit 18 Jahren rechtlich verpflichten (z. B. verschulden) dürfen und erst ab diesem Zeitpunkt strafrechtlich voll zur Verantwortung gezogen werden können, zugleich aber unmittelbaren Einfluss auf die europäische Gesetzgebung nehmen können. Wir wissen die übergroße Mehrheit der Menschen hinter uns: Laut einer Allensbach-Umfrage von November 2021 sprachen sich 71 Prozent der Bevölkerung für die Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus; nur 19 Prozent präferierten ein Wahlalter ab 16.

In erster Lesung beraten wir den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten. Mit dem Gesetz soll die CO2-Steuer auf Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden. Wir teilen das Ziel, durch eine Aufteilung der CO2-Kosten eine Lenkungswirkung sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern zu erzielen und beide Seiten zur Einsparung von Energie anzuregen. Aber: Das Modell der Ampel erzielt diese Lenkungswirkung nicht. Es stellt auf den tatsächlichen Energieverbrauch und nicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes ab.  Auch auf Eigentümer, die ihre Gebäude aufwendig saniert haben, können so hohe Umlagen zukommen. Denn wie viel Energie verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren ab. Beim Ampel-Modell wären kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Wenn der Gesetzentwurf der Ampel nicht grundlegend verändert wird, werden diese Mieter noch schwerer eine Wohnung finden. Wir präferieren dagegen ein bürokratiearmes Modell, orientiert am Energieeinsparrecht zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes und an nachträglichen Verbesserungen. Dieses Modell entfaltet eine Lenkungswirkung in beide Richtungen: Vermieter haben einen Anreiz, den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu verbessern, damit ihr Anteil an der Umlage sinkt. Mieter haben einen stärkeren Anreiz, ihren Verbrauch und damit ihre Kosten zu senken. Familien und Personen mit höherem Wärmebedürfnis werden durch unser Modell bei der Wohnungssuche nicht benachteiligt.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • September: Weltkindertag
  • September: Beginn IAA für Nutzfahrzeuge
  • September: Bundeskriminalamt veröffentlicht Lagebericht zur Organisierten Kriminalität
  1. Außen/EU:
  • September: Beginn der „High Level Week” bei der VN-Generalversammlung. Sowohl Ministerin Baerbock als auch BK Scholz (am 21. September) reisen nach New York.
  • September: Rat für allgemeine Angelegenheiten
  • September: Urteil EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
  • September: Geldpolitische Entscheidung der EZB
  • September: Reise BK Scholz in die Golfstaaten
  • September: Parlamentswahlen in Italien

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 5. September 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Deutschland braucht Klarheit in unsicheren Zeiten.

Krieg in Europa, Energiepreise auf Rekordniveau, Gefahr einer Wirtschaftskrise. Deutschland braucht Klarheit in unsicheren Zeiten. Doch statt Orientierung zu geben und Verantwortung zu übernehmen, stiftet die Ampel-Regierung mit Verzagtheit, Verzögerungen und Dauerstreit weitere Unsicherheit und Unruhe in der Bevölkerung.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung bis heute keinen Plan für eine stabile, unabhängige und bezahlbare Energieversorgung und riskiert sehenden Auges eine Wirtschaftskrise. Sie hat die Sommerpause mit Streitereien vertrödelt. Seit Sonntagmorgen liegt das neue Entlastungspaket der Bundesregierung vor. An den entscheidenden Stellen bleibt es vage und unkonkret. Die zentrale Frage der Kapazitätsausweitungen bei der Stromproduktion bleibt unbeantwortet. Die Bundesregierung trifft keine Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, keine Entscheidung zum Stopp der Gasumlage und keine Klarheit bei der Dämpfung der Energiekosten. Beim Strompreis wird weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Entlastung genannt. Wie sich die angeblichen 65 Mrd. Euro zusammensetzen, bleibt vollkommen intransparent. Das sind keine ausreichenden Maßnahmen gegen Energiepreisexplosion und Inflation. Auch wenn die Ampel die eine oder andere Forderung von uns – wie etwa die Energiepreispauschale für Rentner und Studenten – übernommen hat: Wir sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf bei Entlastungen für Bürger und Mittelstand.

Deutschland braucht jetzt einen starken Plan mit Klarheit in unsicheren Zeiten und den richtigen Antworten auf die großen Herausforderungen der Energieversorgung, der Wirtschaft und der globalen Ordnung. In der letzten Woche hat der Geschäftsführende Vorstand unserer Fraktion auf der Zugspitze und in Murnau am Staffelsee getagt und die dringend notwendigen Vorschläge auf den Tisch gelegt: Wir müssen alle Möglichkeiten der Energieerzeugung auszuschöpfen. Neben Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse zählt dazu auch die Kernenergie. Wir brauchen ein neues Strommarktdesign, damit wir die Preisdynamik durchbrechen. Dazu muss Gas aus der Strompreisbildung herausgerechnet werden. Für eine wirkliche Entlastung brauchen wir zudem einen Preisdeckel für den Grundverbrauch von Haushalten. Damit die Unternehmen über die kommenden Monate gute und sichere Arbeitsplätze in Deutschland erhalten können, fordern wir eine Unternehmensteuerreform.

Dieser Bundeshaushalt wird der aktuellen Krisensituation nicht gerecht.

In dieser Sitzungswoche – der Haushaltswoche – befassen wir uns in erster Lesung mit dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 und dem Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026. Der Bundeshaushalt ist gezeichnet von zahlreichen Unwägbarkeiten und offenen Flanken: Inflation, Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Rekordverschuldung, permanente Mehrforderungen aus den verschiedenen Ressorts der Ampelregierung. Hinzu kommen steigende Zinskosten, die Spielräume weiter einschränken. Die Einhaltung der Schuldenbremse – von Finanzminister Lindner hoch und heilig versprochen – ist bereits jetzt auf Kante genäht. Deutlich wird: Strukturelle Probleme im Haushalt traut sich die Ampel nicht anzugehen. So ist der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen auf 112,4 Mrd. Euro - 25 % des Haushaltsvolumens – angewachsen. Bis 2026 steigt er weiter auf 128,8 Mrd. Euro (29,5 % des Haushaltsvolumens). Statt dringend notwendiger Reformen werden Probleme mit Geld zugeschüttet – Geld, dass bereits jetzt an anderer Stelle fehlt. Doch damit nicht genug: Mit Bürgergeld, Kindergrundsicherung stehen weitere umfangreiche Ausgabenwünsche der Koalition an. Wie sollen daneben noch die angekündigten weiteren Entlastungen und der vom Bundesfinanzminister endlich zugesagte Ausgleich der kalten Progression finanziert werden? Der Bundesrechnungshof bringt es auf den Punkt: „Aus dem Haushaltsentwurf wird die wahre Lage der Bundesfinanzen nicht deutlich“, heißt es in einem aktuellen Bericht.

Priorisierungen und eine zukunftsgerichtete Haushaltspolitik sind im Ampel-Entwurf nicht erkennbar. Dieser Haushalt wird der aktuellen Krisensituation nicht gerecht. Schon jetzt ist klar: Es wird wieder kurzfristige, reaktive Nachbesserungen geben müssen – schuldenfinanziert auf Kosten der nachfolgenden Generationen.

2. Weitere Themen im Plenum

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das von den Ampelfraktionen eingebrachte Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19. Der Entwurf sieht Verschärfungen der Corona-Maßnahmen an mehreren Stellen vor. Aber: Viele unserer europäischen Nachbarn zeigen uns, dass ein verantwortlicher Umgang mit dem Coronavirus auch ohne Panikmache des Gesundheitsministers möglich ist. Mittlerweile hat Frankreich die Pandemie für beendet erklärt, in der Schweiz und den Niederlanden wurden bereits im Frühjahr die Maßnahmen aufgehoben. Auch Österreich und Dänemark haben sich diesem Vorgehen angeschlossen. Trotz einer mehrere Monate langen Vorbereitungszeit bleibt das von den Ministern Lauterbach und Buschmann erarbeitete Maßnahmenpaket wissenschaftlich wie auch praktisch unklar und unvollständig. Es folgt offenbar nicht dem Leitgedanken, auf besonnene Weise wieder ein möglichst hohes Maß an Normalität zu ermöglichen. Mit unserem Antrag „Gut vorbereitet für den Herbst – Pandemiemanagement verbessern“ machen wir gut begründete Gegenvorschläge. Wir kritisieren: Nach wie vor fehlt es an einer kohärenten Kommunikations-, Impf- und Teststrategie. Die Voraussetzungen für die Gesetzesanwendung durch die Bundesländer bleiben unklar. Es fehlt ein Mindestmaß an bundesweiter Orientierung. In der Folge droht eine sinkende Akzeptanz vieler Maßnahmen in der Bevölkerung.

Wir beantragen zudem die Unverzügliche Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (Gasumlage). Mit der Gaspreisanpassungsverordnung vom 8. August 2022 wurde die Gasumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh eingeführt. Es handelt sich um eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz. Die Zustimmung des Bundestages zu der Verordnung ist nicht erforderlich. Allerdings kann der Bundestag gem. § 26 Abs. 4 Energiesicherungsgesetz binnen zwei Monaten die Aufhebung der Verordnung verlangen.  Dies tun wir mit diesem Antrag. Die Gasumlage ist handwerklich schlecht gemacht, sie ist ungerecht und begünstigt auch profitable Unternehmen. Zudem bleibt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen für die am 15. August 2022 bekanntgegebene Höhe der Umlage weiterhin schuldig. Das widerspricht der gesetzlichen Anforderung eines „transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens“ gemäß § 26 Absatz 7 Energiesicherungsgesetz.

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • September: Politischer Frühschoppen auf dem Volksfest Gillamoos mit den Ministerpräsidenten Söder und Wüst
  • September: Tag der Konrad-Adenauer-Stiftung unter dem Motto «Gemeinsam.Demokratie.Gestalten» u.a. mit Friedrich Merz
  • -10. September: 35. Parteitag der CDU Deutschlands in Hannover
  1. Außen/EU:
  • -6. September: Besuch des ISR Staatspräsidenten Herzog in Deutschland anlässlich des 50. Jahrestags des Münchener Olympia-Attentats
  • September: Geldpolitische Entscheidung der EZB

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