Aktuelles aus Berlin

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. Mai 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Wir brauchen einen Schutzschirm gegen die Inflation.

Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben in unserem Land immer teurer. Jetzt ist entschlossenes Handeln der Bundesregierung gefragt. Aber die Ampel verstrickt sich bei der Inflationsbekämpfung in Ankündigungen und Einzelmaßnahmen. Stattdessen bedarf es jetzt eines entschiedenen Handelns: Einer gezielten Entlastung der Breite der Gesellschaft.

Das bisherige Paket der Bundesregierung ist unausgegoren. Einzelne Maßnahmen – wie etwa das Energiegeld oder das 9-Euro-Ticket – gehen mit unsinnigem bürokratischem Aufwand einher. Einige Gruppen – z.B. Rentner und Studenten – werden gar nicht erreicht. Mit unserem Antrag „Preissteigerung bekämpfen – Schutzschirm gegen die Inflation“ fordern wir deshalb weitere Schritte: Einen raschen und vollständigen Ausgleich der kalten Progression. Kurzfristige Auszahlung der Energiepauschale, bei gleichzeitiger Ausweitung auf Rentner, Studenten, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel das Elterngeld für junge Familien. Darüber hinaus braucht es weitere Entlastungen: Für die Jahre 2022 und 2023 müssen wir die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer senken – insbesondere für Kraftstoffe. Die Pendler brauchen eine echte und dauerhafte Entlastung. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und stabile Preise brauchen wir strukturelle Maßnahmen – Beschleunigung von Planungs- sowie Genehmigungsverfahren und konsequenter Abbau von Bürokratie und Investitionshemmnissen. All dies ergibt einen wirkungsvollen Inflationsschutzschirm.

Hunger vermeiden – Bundesregierung muss endlich Ackerflächen freigeben.

Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine droht weltweite Nahrungsmittelknappheit. Auch bei uns steigen bereits die Lebensmittelpreise. Deutschland muss in dieser Ausnahmesituation jeden möglichen Beitrag leisten, um Hunger in der Welt zu vermeiden und die Lebensmittelproduktion zu steigern. Für uns ist klar: Deutschland und Europa haben eine Verantwortung, die über die eigene Bevölkerung und deren Belastungen als Verbraucher hinausreicht. Die Europäische Kommission hat das Problem erkannt. Mit dem Ernährungsnotfallplan hat sie den Mitgliedstaaten eingeräumt, Brachflächen für den Anbau – etwa von Brotweizen – freizugeben. Die Agrarminister der Länder waren ebenfalls dafür. Aber während andere europäische Staaten sofort den Anbau ermöglichten, ließ Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Chance durch schlichten Fristablauf verstreichen. Dadurch können in Deutschland rund 800.000 Tonnen Weizen im Jahr nicht geerntet werden. Das hätte für die Ernährung von mindestens drei Millionen Menschen ausgereicht. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir werden den dringenden Handlungsbedarf deshalb in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“ im Plenum zur Sprache bringen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Saatgutvielfalt als Grundlage einer ausreichenden Welternährung sichern. Mit weiterem Wachstum der Weltbevölkerung und unter den Bedingungen des Klimawandels gewinnt die Frage an Bedeutung, wie auch in Zukunft in ausreichendem Maße gesunde Nahrungsmittel nachhaltig produziert werden können. Bereits heute haben weltweit etwa drei Milliarden Menschen keinen Zugang zu gesunder Ernährung. Eine entscheidende Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt des Saatguts und der unterschiedlichen Nutzpflanzen spielt der „Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt“ (Global Crop Diversity Trust – GCDT). Der 2004 gegründete GCDT ist heute in Bonn ansässig und als Stiftung internationalen Rechts organisiert. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, den GCDT zu stärken und eine bessere Unterstützung dieses wichtigen Projekts durch die Bundesregierung sicherzustellen.

Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften. Mit unserem in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die strafrechtliche Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf die verurteilten Personen zu konzentrieren und neu auszurichten. Damit soll der seit vielen Jahren zu beobachtende Anstieg der Zahl untergebrachter Personen gebremst, zumindest abgemildert werden. Dazu wollen wir u.a. die Anordnungsvoraussetzungen maßvoll beschränken sowie die Beseitigung sachwidriger Anreize für Täter anstreben. Mit dem Entwurf greifen wir die Anregungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.

Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sind durchaus unterstützenswerte Ansätze für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik enthalten. Aber zu vieles bleibt an der Oberfläche oder wird zu wenig ambitioniert angegangen. Mit unserem Antrag, den wir abschließend beraten, ergreifen wir jetzt die Initiative und fordern passgenaue Angebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber. Wir setzen Impulse für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Dazu gehört neben der Stärkung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt auch Verbesserungen für Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen.

Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen. Mit unserem Antrag bringen wir Vorschläge ein, wie sich die Umsetzung der Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine effektiver gestalten lässt. Dazu wollen wir u.a. das Einfrieren von Vermögenswerten erleichtern, die Ermittlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gerade bei unklaren Vermögensverhältnissen verbessern – etwa durch die effektive Umsetzung eines Datenbankgrundbuchs. Abschließend schlagen wir weitere Maßnahmen vor, um Geldwäsche bei Immobilientransaktionen noch erfolgreicher zu verhindern.

Für eine wehrhafte Demokratie – Gegenüber jeglicher Art von Extremismus. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung zu einem effektiven Vorgehen gegen jede Art von Extremismus auf. Denn die wehrhafte Demokratie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Extremistische Gruppen greifen die Werte und Institutionen unseres Rechtsstaates an und destabilisieren den innergesellschaftlichen Frieden. Gegen Extremismus in allen seinen Formen vorzugehen heißt, gemeinsam für unsere Demokratie einzustehen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen: Eine erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie setzt politische Bildung und Prävention, aber auch effektive Befugnisse der Sicherheitsbehörden voraus. Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden wiederum sind dem technischen Fortschritt anzupassen. Außerdem muss die Bundesregierung Aktionspläne auch für die Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus vorlegen – und nicht lediglich zum Rechtsextremismus.

Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze. Für Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt. Damit haben wir in der letzten Legislaturperiode einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Nun drohen beide Ermäßigungen Ende des Jahres auszulaufen. Dies bedroht die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, beide Steuersenkungen dauerhaft fortgelten zu lassen.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Wir befassen uns in erster Beratung mit zwei Mandaten für Bundeswehreinsätze: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) sowie mit der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Fähigkeitsaufbau der Europäischen Union im Sahel mit Schwerpunkt Niger (EUTM Mali). Beide Mandate waren bis auf die letzte Minute unter den Koalitionsfraktionen umstritten und werden deshalb mit äußerstem Zeitdruck eingebracht. Nun schlägt die Bundesregierung vor, die Mission EUTM in Mali zu beenden und reduziert in Niger fortzusetzen. Die Mandatsobergrenze für MINUSMA soll auf 1.400 Soldaten aufgestockt werden. Wir werden die Entwürfe genau prüfen und uns dazu positionieren.

In erster Lesung beraten wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien: Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung.  Mit diesem Gesetzespaket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Angesichts der erhöhten Ausbauziele wird neben dem EEG auch das Windenergie-auf-See-Gesetz überarbeitet. In das Energiewirtschaftsgesetz soll das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 aufgenommen und in dort geregelten Prozessen stärker verankert werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Nach erster Bewertung weist der Entwurf aber noch deutliche Schwächen auf. Dies betrifft z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 200 Euro je Person erhalten. Unsere Haltung zu diesem Vorschlag ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will. Mit einem Änderungsantrag will die Ampelkoalition zudem die in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbarte Überführung der Ukraine-Flüchtlinge in das SGB-II-System umsetzen. Wir stellen einen eigenen Entschließungsantrag daneben und bringen Verbesserungsvorschläge ein.

Steuerentlastungsgesetz 2022. Mit dem in erster Lesung zu beratendem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen u.a. Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Grundfreibeträge und die Entfernungspauschale angehoben werden. Außerdem werden Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale sowie des Kinderbonus getroffen. Der Entwurf hat leider noch zahlreiche Schwächen, die wir mit unserem Entschließungsantrag angehen: Gerade einkommensschwache Haushalte wie z.B. Studenten und Rentner sollen auch die Energiepreispauschale erhalten. Darüber hinaus machen wir Vorschläge, wie sich der Verwaltungsaufwand reduzieren ließe.

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB)) vor. Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich im begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • -12. Mai: DGB-Bundeskongress
  • Mai: Statistisches Bundesamt informiert über Inflationsrate April
  • Mai: Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder
  • Mai: TV-Duell der Landtagswahl-Spitzenkandidaten von CDU und SPD, Hendrik Wüst und Thomas Kutschaty
  • Mai: Landtagswahl in NRW
  1. EU/Außen:
  • /10. Mai: Geberkonferenz Syrien in Brüssel
  • /11. Mai: G7-Digitalministertreffen in Düsseldorf,
  • Mai: EU-Kommission stellt Finanzpaket und Paket zu Kinderrechten vor
  • Mai: EU-Japan Gipfel in Tokio
  • -14. Mai: G7-Außenministertreffen in Weissenhäuser Strand
  • /14. Mai: G7-Agrarministertreffen in Stuttgart (mit ukrainischem Agrarminister)

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender,

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 26. April 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Wir stärken die Selbstverteidigung der Ukraine und schützen Freiheit und Sicherheit in Europa.

Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es ist unsere moralische Pflicht, dazu beizutragen, diesen Angriffskrieg zu stoppen. Dazu zählen eine klare Linie und Entschlossenheit bei der Unterstützung der Ukraine mit Waffen und militärischer Ausrüstung. Aber: Olaf Scholz zögert. Führung sieht anders aus. Das Vertrauen in unser Land nimmt in der internationalen Öffentlichkeit von Tag zu Tag ab. Die Kritik seitens unserer Partner und Verbündeter wächst. Deutschland ist zunehmend isoliert.

In unserem Antrag legen wir dar, was jetzt passieren muss: Wir müssen die Waffenlieferungen an die Ukraine jetzt in Qualität und Umfang intensivieren. Wir fordern dies nicht leichtfertig, sondern weil es für den Freiheitskampf der Ukraine notwendig ist. Wir merken: Unser Druck wirkt. Die Ampel ist nun mit einem eigenen Antrag auf uns zugekommen. Wir haben das Anliegen, einen gemeinsamen Antrag als starkes Signal an die Bundesregierung zu verabschieden. Unsere Zustimmung knüpfen wir dabei an klare Bedingungen.

Das Sondervermögen muss die Bundeswehr langfristig stärken.

Das „Sondervermögen für die Bundeswehr“ bewegt sich nicht von der Stelle. Der bisherige Vorschlag der Ampelkoalition für die Ausgestaltung bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Das 100-Mrd-Paket muss so wirken, dass es die Bundeswehr langfristig stärkt. Wir haben unsere Forderungen auf den Tisch gelegt: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft und unabhängig vom Sondervermögen auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. Das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro muss konkret für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden. Vor Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld für die Bundeswehr erreicht wird. Das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden. Und: Wir brauchen auch einen Tilgungsplan für die zusätzlichen Schulden.

Wir brauchen jetzt Maßnahmen gegen die drohende Rezession.

Inflation, Energiepreise und Nahrungsmittelknappheit machen das Leben der Menschen in unserem Land immer teurer. Auch die Wirtschaft leidet unter den Nachwirkungen der Pandemie, unterbrochenen Lieferketten und rasant steigenden Erzeugerpreisen. Die Bundesregierung muss jetzt dringend handeln. Bisher wurden Ankündigungen nicht umgesetzt. Die Anhebung von Transferleistungen, wie sie die Bundesregierung in dieser Woche auf den Weg bringt, genügt nicht. Wir brauchen stattdessen Lösungen, die für das ganze Land funktionieren und nachhaltig wirken. Neben der Kostenbelastung für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze muss auch die wuchernde Bürokratie zurückgedrängt werden. Als wenn nichts passiert wäre, arbeiten sowohl die Bundesregierung und auch die Europäische Union an neuen Belastungen, Auflagen, Berichtspflichten. Wir brauchen jetzt ein Belastungsmoratorium. So kann die Wirtschaft wieder auf die Beine kommen. Hochwertige Arbeitsplätze werden gesichert und neue geschaffen.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Selbstverteidigung der Ukraine stärken, Freiheit und Sicherheit in Europa schützen. Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es ist unser humanitäres Gebot, diesem Vernichtungswahn ein Ende zu setzen. Es ist unsere moralische Pflicht, dazu beizutragen, den Angriffskrieg zu stoppen. Deutschland muss sich jetzt seinen Verbündeten in EU und NATO anschließen und einen entschlossenen Beitrag zur Stärkung der ukrainischen Selbstverteidigungskräfte leisten – auch und gerade mit „schweren Waffen“. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, die hierfür nötigen Schritte endlich umzusetzen und insbesondere die deutschen Waffenlieferungen an die Ukraine in Quantität und Qualität unverzüglich und spürbar zu intensivieren.

Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen. Mit unserem Antrag legen wir die Grundlagen für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern: Schon bei der Steuergesetzgebung muss die IT-Umsetzung mitgedacht werden – sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen erheblichen Verbesserungsbedarf: So hat der Bundesrechnungshof dem ehemaligen Finanzminister Olaf Scholz öffentlich attestiert, Großprojekte wie KONSENS nicht im Griff zu haben. Stattdessen werden immer wieder Mittel vom Parlament nachgefordert. Das muss besser werden.

Sofortprogramm für Unternehmen und Beschäftigte. Deutschland steht vor einem Jahrzehnt der Erneuerung mit großen Chancen und Möglichkeiten. Mit unserem Antrag fordern wir jetzt ein Sofortprogramm: Wir müssen an den zentralen Stellschrauben der Wirtschaftspolitik ansetzen und diese für Unternehmen und deren Beschäftigte günstig gestalten. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und die erheblichen Verwerfungen durch den Russland-Ukraine-Krieg stellen die Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Wir fordern Maßnahmen, die neue Impulse für eine Erholung und einen anhaltenden Aufschwung der Wirtschaft setzen: Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte, spürbarer Bürokratieabbau, ein Belastungsmoratorium, Planungsbeschleunigung, Entlastungen von Steuern und Abgaben, flexible arbeitsrechtliche Regelungen und flexible Arbeitszeitmodelle, sowie leistungsfähige Infrastruktur.

Steigende Energiepreise – Bezahlbare Mobilität gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, sich endlich für bezahlbare Mobilität einzusetzen. Kurzfristige Energiepreispauschalen und eine vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sind keine dauerhafte Lösung. Das Tanken bleibt teuer. Davon sind vor allem Pendler und Menschen im ländlichen Raum betroffen. Auch Unternehmen der Transport-, Logistik- und Busbranche belasten die hohen Kraftstoffpreise massiv. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich entschlossen zu handeln. Durch abgestimmtes Vorgehen muss sie eine Perspektive für alle Betroffenen aufzeigen.

Klimaanpassung forcieren – Zum Schutz von Menschenleben, der Natur und zum Erhalt des Wohlstands. Mit unserem Antrag greifen wir das wichtige Thema der Klimaanpassung auf. Klimaanpassung ist neben der direkten Einsparung von CO2 ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Aufgrund der unvermeidlichen Folgen des Klimawandels müssen sich Gesellschaften noch besser vorbereiten, um die Menschen, die Natur sowie die Infrastrukturen zu schützen. Es gilt, widerstandsfähiger zu werden und dadurch den erreichten Wohlstand in Deutschland zu sichern. Mit der Initiative greifen wir einen umweltpolitischen Schwerpunkt des gemeinsamen Regierungsprogramms von CDU und CSU aus dem Jahr 2021 auf. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung endlich in den Handlungsmodus bringen. Das "Sofortprogramm Klimaanpassung" von Umweltministerin Lemke reicht nicht aus. Auch der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz steht noch aus.

Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken. Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits. Mit unserem Antrag und dem korrespondierenden Gesetzentwurf nehmen wir eine klare handelspolitische Standortbestimmung der Unionsfraktion vor. In Abgrenzung zur teils widersprüchlichen Position der Ampel-Koalition in der Handelspolitik geben wir ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten – für die Bereiche, die in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Deutschland hat das Abkommen bisher noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung muss zügig liefern und ihre internen Streitigkeiten zurückstellen.

Nachhaltige Impulse für Einzelhandel und Innenstädte. Mit unserem Antrag zeigen wir Maßnahmen auf, mit denen Einzelhandel und Innenstädte zukunftsfest gemacht und belebt werden. Wir brauchen jetzt die erforderlichen Impulse für einen attraktiven und zukunftsfesten Einzelhandel in den Innenstädten. Innenstädte und Fußgängerzonen sind kaum vorstellbar ohne funktionierenden und breit gefächerten Einzelhandel. Außerdem braucht es Gastronomie und Hotellerie, Dienstleistungen und Freizeit- und Kulturangebote. Kurz: Eine Umgebung des Zusammenkommens. Durch die Corona-Belastungen hat das Thema nochmals erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Antrag zeigen wir: Die Union hat den Einzelhandel und die Innenstädte im Blick.           

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

In erster Lesung beraten wir das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) und Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 angekündigten „Sondervermögens Bundeswehr“ geschaffen. Mittels einer Änderung des Grundgesetzes wird der Bund zur Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro ermächtigt. Das Sondervermögen soll laut des Entwurfs der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen. Die Errichtung des Sondervermögens und die Regelung der weiteren Aspekte soll über ein eigenes Bundesgesetz („einfachgesetzlich“) erfolgen; dieses Gesetz beraten wir ebenfalls.

Wir können den beiden Gesetzentwürfen in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Folgende Punkte für sind für eine Zustimmung relevant: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen; das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro darf ausschließlich für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden; der Verteidigungshaushalt muss unabhängig vom Sondervermögen das Zwei-Prozent-Ziel erreichen; vor einer Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld konkret für die Bundeswehr erreicht werden soll; das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden; bei einer Ausnahme von der Schuldenbremse muss dem Sondervermögen auch ein Tilgungsplan hinzugefügt werden. Die Verhandlungen unserer Fraktion mit der Bundesregierung dauern noch an.

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.  Mit dem in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwurf soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Anschließend soll wieder die Mindestlohnkommission über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheiden. Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) soll auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch entsprechend des Mindestlohns ausgestaltet werden. Unser Ziel als Unionsfraktion für die kommenden Beratungen ist klar: Beschäftigte müssen von ihrem Einkommen ohne die Inanspruchnahme von weiteren Leistungen leben können. Der Grundsatz der Tarifautonomie und auch die schwierige aktuelle wirtschaftliche Situation müssen wir im Blick behalten. Auf dieser Grundlage werden wir uns einbringen.

In erster Lesung beraten wir das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll ein monatlicher Sofortzuschlag ab Juli 2022 in Höhe von 20 EUR/Monat für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt werden, wenn diese bestimmte Transferleistungen beziehen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 Euro je Person erhalten. Die Koalitionsfraktionen wollen diesen Betrag per Änderungsantrag auf 200 Euro erhöhen. Unsere Haltung zu diesem Vorschlag ist differenziert: Angesichts der noch nicht abgeklungenen Corona-Pandemie und nun des Ukraine-Krieges und steigender Energiepreise ist im Grundsatz gegen Instrumente wie Sofortzuschlägen und Einmalzahlungen nichts einzuwenden. Dieses Instrument ist gegenüber einer generellen Erhöhung von Transferleistungen flexibler. Insgesamt drängt sich aber der Eindruck auf, dass die Ampel eine „Politik mit der Gießkanne“ betreiben und grundsätzlich vom System der Ermittlung der Regelbedarfe abweichen will.

Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Mit diesem in 2./3. Lesung zu beratenden Gesetzentwurf wird ein Vorschlag aufgegriffen, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 18. Februar 2022 mit unserem Antrag "Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) gefordert haben. Daher unterstützen wir die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und die damit verbundene Entlastung. Aber: Der von der Ampel vorgesehene Mechanismus zur Absicherung der Weitergabe an die Endkunden und Verbraucher (Verrechnungsverbot) wurde in der öffentlichen Anhörung kritisiert. Hier muss die Koalition noch den Mechanismus verbessern.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • April: Frühjahrsprognose der Bundesregierung
  • April: Urteil BVerfG zu Befugnissen des bayrischen Verfassungsschutzes
  • April: Inflationsrate April (Stat. Bundesamt)
  • April: Girls‘ Day (Schülerinnen erhalten Einblick in Berufsfelder, die sie nur selten in Betracht ziehen. Motto 2022: Digitalisierung und Nachhaltigkeit.)
  1. EU/Außen:
  • April: EU-KOM Paket zu legaler Migration (u.a. Überarbeitung RL für Langzeitaufenthalte, Digitale Visa-Prozeduren)
  • April: EuGH Gutachten Generalanwalt zu Unternehmensmitbestimmung bei Umwandlung in eine SE (Fall: SAP, Vorlageverfahren Bundesarbeitsgericht)

Friedrich Merz MdB, Vorsitzender

Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am 5. April 2022

 

1. Kernbotschaften der Woche

Wir fordern mehr Waffen für die Ukraine und schärfere Sanktionen gegen Russland.

Das grauenhafte Massaker in Butscha bei Kiew zeigt: Das ukrainische Volk kämpft in diesem Krieg – im wortwörtlichen Sinne – nicht nur um sein Überleben, sondern auch für europäische Werte und Freiheit. Für uns folgt daraus: Erstens braucht die Ukraine mehr Waffen. Bundeskanzler Scholz muss bei der Unterstützung der Ukraine endlich das Heft des Handelns ergreifen. Er muss den unwürdigen Streit über Waffenlieferungen innerhalb der Bundesregierung zwischen Wirtschafts-, Verteidigungs- und Außenministerium beenden. Zweitens muss die Bundesregierung Vorschläge für weitere Sanktionen gegen Russland auf den Tisch legen. Drittens müssen wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland unverzüglich minimieren. Wir fordern die Bundesregierung auf, hierfür endlich einen konkreten Fahrplan zur Gewährleistung der Energiesicherheit vorzulegen.

Unsere Aufforderung an die Bundesregierung gilt auch bei der Hilfe für die Opfer des Krieges, insbesondere die geflüchteten Frauen und Kinder. In unserem Leitantrag „Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche“ zeigen wir auf, wie ukrainischen Kriegsflüchtlingen umfassend geholfen werden kann. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, endlich einen Masterplan umzusetzen. Die Ampel lässt einen solchen weiter vermissen. Auch nach so vielen Wochen fehlt weiterhin eine funktionierende Koordinierung und Verteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Alle staatlichen Institutionen müssen jetzt an einem Strang ziehen. Das sind wir den ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie den unermüdlichen Helferinnen, Helfern und Hilfsorganisationen schuldig.

Lebensmittelversorgung und Preissteigerungen als Folge des Krieges mehr in den Blick nehmen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat große Auswirkungen auf die Versorgung mit Lebensmitteln – auf der Welt und auch in Deutschland. Die Bundesregierung muss jetzt die notwendigen Schritte einleiten, damit es nicht zu weltweiten Knappheiten kommt und bei uns die Preisanstiege nicht überhandnehmen. Die deutschen Landwirte sollen einen möglichst großen Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Deshalb muss die Bundesregierung unseren Landwirten endlich gestatten, alle verfügbaren Flächen für den Anbau von Nahrungsmitteln zu nutzen. Wie das gehen kann, zeigen wir in unserem Antrag auf.

Darüber hinaus müssen wir die sozialen Folgen von Preissteigerungen und Inflation im Blick behalten. Wir müssen die Auswirkungen der steigenden Preise für die Menschen in Deutschland stärker dämpfen. Das in dieser Woche vorgelegte Regierungspaket kann nur ein erster Anfang sein. Da muss mehr kommen. Wir brauchen Entlastungen für Alleinerziehende, für Pendler, für Selbstständige. Aber auch für kleine und große Unternehmen, deren Geschäftsgrundlagen durch den Preisanstieg in Frage gestellt werden.

 

2. Die Woche im Parlament

2.1 Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Masterplan Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen, Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft der Deutschen für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge ist überwältigend. Unzählige engagieren sich ehrenamtlich: Das verdient großen Dank und Anerkennung. Die Bundesregierung aber hinkt hinterher. Es gibt nach wie vor keinen über den Tag hinausgehenden Plan, keine flächendeckende Registrierung bei der Ankunft und kein wirksames Schutzkonzept für die Kriegsflüchtlinge. In den weit überwiegenden Fällen sind das derzeit Frauen und Kinder. Den Schutz für sie müssen wir jetzt in den Vordergrund stellen und ihre Integration ermöglichen. Ein gut organisierter Staat ist die Grundlage dafür, dass Hilfe, Sicherheit und Integration für ukrainische Frauen und Kinder gelingt. Mit unserem Leitantrag fordern wir die Bundesregierung auf, die dringend notwendigen Schritte umzusetzen.

Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen. In den vergangenen Monaten hat die Inflationsrate in Deutschland stark zugelegt. Insbesondere die Heizkosten und die Preise für Lebensmittel haben sich stark verteuert. Auch Mieten und Immobilienpreise sind in vielen Regionen angestiegen. Dies gilt insbesondere für Ballungsräume, in denen viele Alleinerziehende leben. Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung. Sie arbeiten zudem häufig in Teilzeit und müssen dafür Abstriche beim Verdienst machen. Mit diesem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, als Sofortmaßnahme für Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben, das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen; kurzfristig und unbürokratisch einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro einzuführen sowie den Freibetrag nach dem Wohngeldgesetz für Alleinerziehende nochmals um 20 Prozent anzuheben.

Der Ukraine jetzt und in Zukunft helfen, Nahrungsmittelversorgung in der Welt sicherstellen sowie europäische und deutsche Landwirtschaft krisenfest gestalten. Mit diesem Antrag legen wir als Unionsfraktion ein umfassendes Konzept vor, um die Nahrungsmittelversorgung angesichts der Verwerfungen durch Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zu sichern. Wir richtigen die notwendigen agrarpolitischen, handelspolitischen und entwicklungspolitischen Forderungen an die Bundesregierung. So stärken wir die Ernährungssicherheit. Insbesondere auf nationaler Ebene muss die Bundesregierung u.a. unverzüglich auf ökologischen Vorrangflächen den Anbau auch von Feldfrüchten – die nicht zur Erzeugung von Tierfutter dienen – erlauben. So wie es die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherung den EU-Staaten ausdrücklich eingeräumt hat.

Für eine schnelle und umfassende Unterstützung der Republik Moldau. Deutschland und die EU stehen in der besonderen Pflicht, zum Schutz der Nachbarstaaten Russlands vor einer neuerlichen Aggression beizutragen. Moldau leistet seit dem russischen Überfall auf die Ukraine einen enormen, überproportional großen Anteil bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Mit diesem Antrag richten wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung, um die Resilienz Moldaus zu erhöhen. Dafür muss die Bundesregierung alle Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit – einschließlich der Budgethilfe – einsetzen sowie die Mittel der humanitären Hilfe für Moldau sofort und umfassend zu erhöhen.

Die deutsche G7-Präsidentschaft nutzen – In schwierigen Zeiten Führung zeigen. Deutschland hat am 1. Januar 2022 die G7-Präsidentschaft übernommen. Die internationalen Partner richten hohe Erwartungen an die Bundesrepublik Deutschland, sich international aktiv und mit dem gesamten Instrumentenkasten – diplomatisch, humanitär, entwicklungspolitisch und militärisch – einzubringen. Mit diesem Antrag richten wir als Unionsfraktion notwendige Forderungen an die neue Bundesregierung: Sie muss die G7-Präsidentschaft zu nutzen, um diesen einzigartigen weltweiten Zusammenschluss demokratischer Staaten gegenüber den Anfeindungen und Angriffen autoritärer Staaten und Ideologien zu stärken. CDU und CSU erwarten von der Ampel, dass sie die G7 als Kern einer weltweiten „Allianz der Demokratien“, die ihre gemeinsamen Werte gegen autokratische Ansprüche verteidigt, ausbaut und in diesem Sinne an die erfolgreiche G7-Präsidentschaft Großbritanniens anknüpft.

Rohstoffversorgung sicherer machen – Stoffkreisläufe schließen.  Kreislaufwirtschaft ist ökologisch erforderlich und wirtschaftlich dringlich. Die Potenziale der Kreislaufwirtschaft sind in Deutschland bislang noch nicht ausgeschöpft. In unserem Antrag richten wir konkrete Forderungen in einer Vielzahl von Handlungsfeldern an die Bundesregierung: Wir brauchen zusätzliche Schritte, um bei der Produktgestaltung auf Abfallarmut hinzuwirken, mehr Einsatz von Sekundärrohstoffen gemeinsam mit der Wirtschaft zu erreichen, das Batterierecycling zu verbessern. Außerdem müssen wir die internationale Zusammenarbeit weiter verbessern und den Export von Abfällen außerhalb der EU endlich verbieten.

Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken. Gesetz zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits. Mit unserem Antrag und dem korrespondierenden Gesetzentwurf nehmen wir eine klare handelspolitische Standortbestimmung der Unionsfraktion vor. In Abgrenzung zur teils widersprüchlichen Position der Ampel-Koalition in der Handelspolitik geben wir ein deutliches Signal für Freihandel und vertiefte transatlantische Beziehungen. Am 21. September 2017 ist CETA vorläufig in Kraft getreten – für die Bereiche, die in ausschließlicher Zuständigkeit der EU liegen. Damit CETA vollständig in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Deutschland hat das Abkommen bisher noch nicht ratifiziert. Die Bundesregierung muss zügig liefern und ihre internen Streitigkeiten zurückstellen.

LNG-Infrastruktur in norddeutschen Häfen stärken. Durch den Ukraine-Krieg ist deutlich geworden: Wir brauchen mehr Investitionen in die Infrastruktur für den Energieimport. Nur so können wir unabhängiger von russischen Öl- und Gasimporten werden. Mit diesem Antrag richten wir eine Reihe von konkreten Forderungen an die Bundesregierung: Wir brauchen eine funktionierende Infrastruktur für den Energieimport. Die Häfen in Norddeutschland nehmen hierfür als Energiedrehkreuze eine Schlüsselfunktion ein. Wir müssen sicherzustellen, dass die verschiedenen Energieträger in Deutschland ankommen und die Häfen international konkurrenzfähig bleiben. Deshalb sind Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen in deutschen Häfen notwendig.

2.2 Sonstige Tagesordnungspunkte

Beratung der Beschlussempfehlungen und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit zu mehreren Vorlagen zum Thema Impfpflicht. In abschließender zweiter und dritter Lesung befassen wir uns mit den Gruppenanträgen zur Ausgestaltung einer Impfflicht. Dabei wird deutlich: Wir als Unionsfraktion haben einen guten Vorschlag, aber keine Mehrheit. Die Ampel hat eine Mehrheit, aber keinen gemeinsamen Vorschlag. Sie ist weiterhin zerstritten. Derzeit sieht es so aus, als würde sich die Gruppe, die bisher eine Impfflicht ab 18 Jahren fordert, auf die Gruppe, die eine „verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und altersbezogene Impfpflicht ab 50 unter Vorbehalt“ einführen will und uns zubewegen. Zwischen dem vorgelegten Kompromissvorschlag und unserem Ansatz liegen aber immer noch „Welten“. Wir als Unionsfraktion stehen daher weiterhin zu unserem differenzierten und gut begründeten Antrag „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land.“. Eine sofortige allgemeine oder altersbezogen partielle Impfflicht lässt sich aus unserer Sicht anhand der derzeitigen Lage der Pandemie nicht überzeugend begründen.

In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz). Wir unterstützen die zusätzliche Anerkennung für die der Beschäftigten im Pflegebereich. Allerdings ist das von der Ampel gewählte Verfahren sehr bürokratisch und langwierig, eine Auszahlung dürfte daher erst im Frühsommer erfolgen. Zudem werden bestimmte Berufsgruppen – wie etwa Medizinische Fachangestellte oder Beschäftigte im Rettungsdienst – nicht berücksichtigt. Das ist nicht nachvollziehbar. In unserem Antrag Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen machen wir deshalb Vorschläge, wie der Bonus besser und vor allem gerechter ausgestaltet werden kann.

Mit dem Vorschlag der Ampel für ein Steuerentlastungsgesetz 2022, das wir in erster Lesung beraten, legt die Bundesregierungen ihren kleinsten gemeinsamen Nenner für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor. Mehr war offensichtlich für die Steuerzahler in unserem Land nicht drin. Die Lage zeigt aber dringenden Handlungsbedarf: Die Menschen in Deutschland leiden weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die in diesem Frühjahr erwartete wirtschaftliche Erholung ist aufgrund des Überfalls Russlands auf die Ukraine bedroht. Die anhaltende hohe Inflation belastet alle Bürger weiterhin stark. Dem stellen wir mit unserem Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ klare Forderungen für eine weitergehende steuerliche Entlastung entgegen. Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Stabilisierung der Wirtschaft reichen bisher nicht aus. Aufgrund der starken Inflation müssen wir Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen stärker entlasten. Aufgrund einer möglichen Verschärfung der bestehenden Wirtschaftskrise ist es zudem dringend erforderlich, die Eigenkapitalbasis der krisengeschlagenen Unternehmen stärken.

 

3. Wichtige Termine und Ausblick

  1. Inland:
  • April: Polizeiliche Kriminalstatistik 2021, Vorstellung in der Bundespressekonferenz durch Innenministerin Faeser und den bayrischen Innenminister Herrmann.
  • April: Verkündungstermin EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.
  • April: EU-Rat Landwirtschaft.
  • April: Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Scholz (u.a. zu Corona und Frage der Sozialleistungen für Kriegsflüchtlinge).
  1. EU/Außen:
  • /5. April: Tagung Eurogruppe und ECOFIN-Rat
  • /7. April: NATO-Außenministertreffen
  • April: Erste Runde Präsidentschaftswahlen in Frankreich FRA; nach aktuellen Meinungsumfragen liegt der amtierende Präsident Macron klar vorn (25-30 %), Marine Le Pen auf Platz 2 (18-23 %), Melenchon auf Platz 3 (13-17 %).
  • April: Geldpolitische Entscheidung der EZB.

Gemeinsames Schreiben mit Till Mansmann bezüglich des HGÜ-Projektes Ultranet/ Abschnitt Ried - Wallstadt an Bundesminister Robert Habeck

                                                                                                                                                              Berlin, 25. März 2022

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

das vorgesehene HGÜ-Projekt Ultranet, das sehr nah an der südhessischen Stadt Lampertheim in unserem Wahlkreis Bergstraße vorbeiführt, stößt in der geplanten Form vor Ort auf einigen Widerstand. In Lampertheim wünscht man eine Verschwenkungsvariante, um Konflikte zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Der Vorhabenträger Amprion hat eine Verschwenkung jedoch verworfen.

Für den Trassenabschnitt zwischen Punkt Ried und Punkt Wallstadt läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Von Bürstadt Ost bis Ried plant Amprion, bestehende Wechselstrommasten für die Gleichstromverbindung mitzuverwenden; zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt - und somit auch im Bereich Lampertheim - soll eine bestehende Höchstspannungsleitung durch den Neubau der Gleichstromverbindung Ultranet ersetzt werden. Dieser Abschnitt zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt stellt bei dem Gesamtprojekt Ultranet, das - wie gesagt - ganz überwiegend auf Masten schon bestehender Stromtrassen umgesetzt wird, also eine Ausnahme dar, weil hier eben ein Neubau von Masten vorgesehen ist, über die dann Gleich- und Wechselstrom gemeinsam übertragen werden.

Für Ultranet wurde im Bundesbedarfsplan kein Erdkabelvorrang vorgesehen. Eine Erdverkabelung ist aber deswegen rechtlich nicht ausgeschlossen. Und da wir es im Bereich Lampertheim gerade nicht mit einer Realisierung auf bestehenden Masten zu tun haben, sondern hier für Ultranet ein Neubau notwendig ist, wäre es konsequent und von der Ratio des Bundesbedarfsplangesetzes geboten, im Abschnitt zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt eine Erdverkabelung zu realisieren.

Im Falle einer oberirdischen Realisierung auf Neubau-Masten kommt im Bereich Lampertheim hinzu, dass der Vorhabenträger mit seinen Planungen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hessen, der einen Mindestabstand von Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung von 400m vorsieht, nicht einhält.

Im Hinblick auf den Schutz der Wohnbevölkerung ist eine Freileitungstrasse nur dann raumverträglich, wenn sie die Festlegungen zum Mindestabstand beachtet. Mindestabstände von Höchstspannungsfreileitungen zu Wohngebäuden können den fachlichen Gesundheitsschutz nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzrechtes und der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzen. Sie haben eine vorbeugende und konfliktbewältigende Wirkung. Und letztlich tragen sie auch dazu bei, die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken. Vor diesem Hintergrund wäre vorliegend eine Verschwenkung östlich der Lampertheimer Siedlungsbereiche angezeigt und erforderlich.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir wären Ihnen sehr für eine Stellungnahme zu der Thematik dankbar, insbesondere zu der Frage, ob Sie die grundsätzliche Chance sehen, dass das Vorhaben zwischen Bürstadt Ost und Wallstadt in Erdkabel-Ausführung bzw. in einer Verschwenkungsvariante um den östlichen Siedlungsbereich Lampertheims herum realisiert werden kann.

Für Ihre Antwort danken wir Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

 

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